Unterhalt bei Wohnungsbezug

Der Bruder einer Freundin möchte jetzt seine Erste Wohnung beziehen. Er ist noch in Ausbildung und bezieht 750 Euro.
Wohngeld bekommt er nicht weil er in Ausbildung ist. BAB bekommt er auch nicht weil er über dem Durchschnitt liegt.
Die Frage die im Raum steht ist ob sein Vater verpflichtet ist Unterhalt für ihnen zu zahlen, dessen verdienst liegt bei 3500 Netto. Mit wie viel er rechnen kann und mit welchen Abzügen er rechnen muss. Nach Ansicht der Düsseldorfer Tabelle stehen ihm 700 € Unterhalt zu wo ich aber leider keinen Durchblick habe.

Vielen Dank vorab

Hallo,

nein - mit einem Einkommen von 750,- EUR hat man keinen Anspruch mehr auf Unterhalt. Das ist durchaus ein Betrag, mit dem man sich selbst finanzieren kann. Einen Anspruch auf eine eigene Wohnung hat man grundsätzlich nicht!

LG

ich kann nicht genau sagen ob 700 Euro Unterhalt richtig ist, glaube aber schon. Nur braucht der Vater da nicht bezahlen, er bekommt doch 750 Euro Ausbildungsvergütung. Wenn da ein Anspruch wäre, so müssten eh beide Elternteile zahlen. Vater und Mutter. So braucht er allerdings ohnehin nicht zahlen.
Gruss

Der Bruder einer Freundin möchte jetzt seine Erste Wohnung
beziehen. Er ist noch in Ausbildung und bezieht 750 Euro.
Wohngeld bekommt er nicht weil er in Ausbildung ist. BAB
bekommt er auch nicht weil er über dem Durchschnitt liegt.
Die Frage die im Raum steht ist ob sein Vater verpflichtet ist
Unterhalt für ihnen zu zahlen, dessen verdienst liegt bei 3500

Dazu müßte ich mehr wissen was verdient die Mutter.Daraus ergibt sich die Düpsseldorfer Tappelle Da mußt du aber Kindergeld Arbeitsaufwand abziehen. Wenn er noch keine Abgeschlossene Ausbildung hat steht ihm Unterhalt zu

Die Mutter ist Verkäuferin auf 400 Euro Basis.
Kindergeld bekommt er nicht mehr ab nächstem Jahr weil er über dem 8004 Euro Satz liegt.

Hallo,

Der Bruder einer Freundin möchte jetzt seine Erste Wohnung
beziehen. Er ist noch in Ausbildung und bezieht 750 Euro.

Dann hat er schon mehr, als er Unterhalt bekommen könnte.

Die Frage die im Raum steht ist ob sein Vater verpflichtet ist
Unterhalt für ihnen zu zahlen, dessen verdienst liegt bei 3500
Netto.

Wenn die Mutter ihren Betreuungsunterhalt nicht mehr leistet, weil er eine eigene Wohnung hat und/oder Volljährig ist, muss sie auch Unterhalt bezahlen, wenn es überhaupt eine Unterhaltspflicht geben sollte. Warum wird hier nur an den Vater gedacht?

Mit wie viel er rechnen kann und mit welchen Abzügen er
rechnen muss. Nach Ansicht der Düsseldorfer Tabelle stehen ihm
700 € Unterhalt zu wo ich aber leider keinen Durchblick habe.

Nöö, nach der DüTa steht im HÖCHSTENS ein UnterhaltsBEDARF von aktuell 640 Euro zu. Davon wird das Kindergeld abgezogen und das eigene Einkommen (wovon 90 Euro unberücksichtigt bleiben).

Also hat er schon mehr als er Unterhalt bekommen könnte. Gibt also keinen Unterhalt.

Gruß

Eltern sind während der 1.Ausbildung unterhaltspflichtig.
Die Dü-Tabelle ist leicht zu lesen. Alter vom Kind/Einkommen vom Pflichtigen. GOOGLE!!!

Er verdient aber doch gut. Wie lange will er unselbstständig bleiben? Soll sich mit Vater auf einen Betrag einigen und gut ist es. Was ist los mit ihm? Was macht er mit seinem Leben, wenn Papa morgen weg ist??? Hat er keinen Stolz? Ist er mit 700 nicht lebensfähig??? Dann zeig ihm dass bei Aldi/Lidl Spaghetti 39 ct kosten, und Pizza-Tomaten 45 ct. Hefe 9 ct, Extras wie Schinken auch super günstg sind und Rezepte für Pizza kann man googlen. Es gibt nichts besseres als sein EIGENES VERDIENTES Geld auszugeben. Oder sich selber zu beweisen, das man alleine klar kommt. Ewig eine „goldene“ Kuh zum Melken suchen zeigt Unreife, sorry.
Mein Sohn (17) will ausziehen. Er will eine WG gründen, dass ist gesamt billiger (sagt er) Darf er wenn er 18 ist. Er geht davon aus, dass er eine Lehrstelle haben wird, er das staatliche Kindergeld + 100 kriegt und ist dafür dankbar. Den Rest verdient er und hat gelernt zu wirtschaften.
Gruß,
Andi

Ich mache es mal kurz und knapp, er hat in dieser Situation keinen Anspruch.

Trotzdem ein paar Anmerkungen

  1. Vater und Mutter wären unterhaltspflichtig
  2. Der Bedarf beträgt in seinem Fall 640€. Da er 750 Euro verdient (Minus Werbungskosten) und auch noch das Kindergeld bekommt ist er weit von den 640€ entfernt.

Sollte er seine Ausbildung beenden und z.B danach studieren, hätte er einen Anspruch gegenüber seinen Eltern.

Gruss

Der Bruder einer Freundin möchte jetzt seine Erste Wohnung

wie alt ist der junge Mann?

beziehen. Er ist noch in Ausbildung und bezieht 750 Euro.
Wohngeld bekommt er nicht weil er in Ausbildung ist. BAB
bekommt er auch nicht weil er über dem Durchschnitt liegt.
Die Frage die im Raum steht ist ob sein Vater verpflichtet ist
Unterhalt für ihnen zu zahlen, dessen verdienst liegt bei 3500
Netto. Mit wie viel er rechnen kann und mit welchen Abzügen er
rechnen muss. Nach Ansicht der Düsseldorfer Tabelle stehen ihm
700 € Unterhalt zu wo ich aber leider keinen Durchblick habe.

wenn der Bruder kein Einkommen hat wird ihm das zustehen,aber da er ja volljährig ist, sind beide Eltern barunterhaltspflichtig,also auch die Mama. Nach Ende der Ausbildung gibt es kein Unterhalt mehr, weil nur für eine Ausbildung bezahlt wird.

bitte
lisa

Vielen Dank vorab

manchmal hilft vielleicht schon ein gespräch zwischen vater und sohn… warum muss das immer gleich über die rechtliche frage hinaus gehen?

wenn da nicht s möglich ist, könnte er sich evtl noch beim jugenamt erkundigen.
ich hab da sonst leider auch keine idee!
gruß papsch

Hallo ich bin mir nicht ganz sicher aber ich denke schon das er Chance auf Unterhalt hat

für die erste Ausbildung bekommt man auf jeden Fall Unterhalt nach Düss. Tabelle, man muss sich nur kümmern

Die Mutter ist Verkäuferin auf 400 Euro Basis.
Kindergeld bekommt er nicht mehr ab nächstem Jahr weil er über
dem 8004 Euro Satz liegt.

Damit ist es klar das er zahlen muß.Ich denke bei dem Einkommen beläuft es sich zw.160-195€ .Eine Klage wäre angebracht. Die Kosten übernimmt der Staat bei dem Einkommen.

Hallo,

wenn die Eltern damit einverstanden sind , das er sich eine eigenen Wohnung nimmt, dann müssen sie auch Unterhalt zahlen, weil er sich in der Ausbildung befindet.

Dieser Unterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und in dem Fall wären es dann ca. 650,00 €.

Mfg

Angela06