Unterhalt beim Bildungsgutschein für Hartz IV

eine frau bekommt einen Bildungsgutschein sie bekommt Hartz IV wird das jetzt in eine Unterhaltstahlung von der Arge bekommen ? wie wird das Wohngeld berechnet wir haben zwei kleine Kinder und ich bekomme nur 353,-- Rente die Miete beträgt 717,-- Euro warn´m Miete wie wird der Unterhalt jetzt berechnet ??? Wasser sind 50, – m
tl. und 50,-- euro Strom

ich verstehe nicht ganz wie du das meinst, der Bildungsgutschein wird nicht zum einkommen gerechnet, wenn eure Situation so ist, das du nur die Rente bekommt übernimmt das aa die Miete je nach stadt und mietspiegel des jeweiligen aa, ich denke mal mit 700 euro müßtet ihr noch drinnen liegen, Hartz IV VBerechnung ist jeweils die Regelsätze für 2 Erwachsene und 2 Kinder + miete, abzgl jedwedes einkommens, d.h. kindergeld, deine rente, unterhalt falls die kinder von jemanden anderen sind und evtl. arbeitseinkommen

bekommen ? wie wird das Wohngeld berechnet wir haben zwei
kleine Kinder und ich bekomme nur 353,-- Rente die Miete
beträgt 717,-- Euro warn´m Miete wie wird der Unterhalt
jetzt berechnet ??? Wasser sind 50, – m
tl. und 50,-- euro Strom

Hallo Marcel_55555,

leider kann ich dir nur bedingt folgen. Deine Frau scheint gerade ihren Job verloren zu haben und hat einen Bildungsgutschein bekommen, und du möchtest wissen, ob sich das auf die Transferleistung - also Hartz IV - auswirkt. Das kann ich mit einem klaren ‚Nein‘ beantworten, im Gegentum: Sie bekommt sogar noch mehr Geld. Entweder wird die Fahrkarte bezahlt oder Kilometergeld.

Und dann noch eine schlechte Nachricht: Leider mußt du dich von der Vorstellung verabschieden, daß das Hiobcenter Strom oder Warmwasser bezahlt. Ob ob ihr die Miete voll bezahlt bekommt, wage ich auch zu bezweifeln, denn die ist etwa 150 Dinger zu hoch, würde ich mal schätzen, also nicht „angemessen“, wie die Bürohengste vom Aamt sagen würden.

Du kannst aber mal unter Hartz-IV-Rechner googlen und dir das Elend ausrechnen lassen.

LG

Martin

Hi,
sorry, ist zu speziell. Versuch eine freie Beratungsstelle in der Nähe!

Gruß
strandperle02

Hallo Marcel_55555,

wenn ich Dich eine genaue Auskunft geben soll, bitte ich Dich um genaue Angaben.

Welche Unterhaltszahlungen erhält Deine Frau und von welcher Behörde.
Erst dann kann ich Dir eine genaue Berechnung Deiner Ansprüche mitteilen.

Gruß

Claus

Es tut mir leid, aber wie das läuft mit Umschulung und Hartz IV, da muss ich passen.
MfG

Hallo Marcel,

der Bildungsgutschein ist unerheblich für die Berechnung von ALG II („Hartz IV“).

Das Wohngeld berechnet sich ganz unterschiedlich, es kommen viele Faktoren zusammen, ob und wie viel WG gezahlt wird. Darum kann ich da nichts zu sagen.

Letztlich ist das jedoch egal, denn wenn ALG II (Harz IV) bezogen wird, kommt unter dem Strich immer das Gleiche raus.

Ihr erhaltet an Regelsätzen:

323,00 pro Erwachsenen = 646,00

  • 215 Euro pro Kind unter 6 und 251 pro Kind Ü 6 bis 13 Jahre

  • Kosten der Unterkunft (das ist die Miete + angemessene Heizkosten, jedoch ohne Strom, der muss aus den Regelsätzen gezahlt werden).

Davon abgezogen wird jegliches Einkommen, was ihr sonst wie erhaltet, also Kindesunterhalt, Kindergeld usw.

Du bekommst Rente, also erhältst du Leistungen nach dem SGB XII (statt SGB II), aber in der Höhe verändert sich da nichts.

Ich hoffe, deine Fragen beantwortet zu haben. Viele Grüße!

Hallo Marcel,

der Bildungsgutschein ist unerheblich für die Berechnung von ALG II („Hartz IV“).

Das Wohngeld berechnet sich ganz unterschiedlich, es kommen viele Faktoren zusammen, ob und wie viel WG gezahlt wird. Darum kann ich da nichts zu sagen.

Letztlich ist das jedoch egal, denn wenn ALG II (Harz IV) bezogen wird, kommt unter dem Strich immer das Gleiche raus.

Ihr erhaltet an Regelsätzen:

323,00 pro Erwachsenen = 646,00

  • 215 Euro pro Kind unter 6 und 251 pro Kind Ü 6 bis 13 Jahre

  • Kosten der Unterkunft (das ist die Miete + angemessene Heizkosten, jedoch ohne Strom, der muss aus den Regelsätzen gezahlt werden).

Davon abgezogen wird jegliches Einkommen, was ihr sonst wie erhaltet, also Kindesunterhalt, Kindergeld, Wohngeld usw.

Du bekommst Rente, also erhältst du Leistungen nach dem SGB XII (statt SGB II), aber in der Höhe verändert sich da nichts.

Ich hoffe, deine Fragen beantwortet zu haben. Viele Grüße!

Hallo Marcel,

der Bildungsgutschein ist unerheblich für die Berechnung von ALG II („Hartz IV“).

Das Wohngeld berechnet sich ganz unterschiedlich, es kommen viele Faktoren zusammen, ob und wie viel WG gezahlt wird. Darum kann ich da nichts zu sagen.

Letztlich ist das jedoch egal, denn wenn ALG II (Harz IV) bezogen wird, kommt unter dem Strich immer das Gleiche raus.

Ihr erhaltet an Regelsätzen:

323,00 pro Erwachsenen = 646,00

  • 215 Euro pro Kind unter 6 und 251 pro Kind Ü 6 bis 13 Jahre

  • Kosten der Unterkunft (das ist die Miete + angemessene Heizkosten, jedoch ohne Strom, der muss aus den Regelsätzen gezahlt werden).

Davon abgezogen wird jegliches Einkommen, was ihr sonst wie erhaltet, also Kindesunterhalt, Kindergeld, Wohngeld, Rente usw. Also wirklich alles, außer Elterngeld und Pflegegeld.

Du bekommst Rente, also erhältst du Leistungen nach dem SGB XII (statt SGB II), aber in der Höhe verändert sich da nichts.

Ich hoffe, deine Fragen beantwortet zu haben. Viele Grüße!

hallo

sorry,weiss ich nicht

lisa

Hallo marcel_55555

jegliches Einkommen wird zusammen gefaßt und dadurch wird eine neue Berechnung erstellt.

In ihrem Fall,muss ihre Frau der Wohngeldstelle mitteilen, dass sich ihr Einkommen verändert hat.
Da die Arge mit den anderen Behörden zusammen arbeiten, ist es sinnvoll, wenn sie selbst zur Wohngeldstelle gehen.

Sie haben dadurch eigentlich kein Gewinn, es bleibt das was sie bis jetzt auch hatten, nur anders aufgeteilt.

mfg
Angela06

Hallo
tut mir leid aber mit dem wohngeld kann ich dir nicht weiterhelfen, nur was ALGII angeht. und mit dem Bildungsgutschein und Unterhalt weiß ich nicht was du meinst. Sorry

Oh sorry da kann ich leider auch nicht weiter helfen