Unterhalt berechnen bei 3000 euro brutto

hallo,

ein vater ist bei trennung von der kindsmutter in den ersten 3 jahren ja auch ihr gegenüber unterhaltspflichtig.

der vater verdient in meinem fall etwa 3000 euro brutto und wohnt für etwa650 euro warm, falls das eine rolle spielt. er hat kredite abzuzahlen und auch sonst viele versicherungen, etc, die sein netto minimieren.
er ist unverheiratet und die kindesmutter ist studentin.

hat er eine chance um die unterhaltszahlungen herum zu kommen? und wenn nicht, kann mir jmd sagen wo man berechnet wieviel er bezahlen muss? er hat ja auch noch einen selbstbehalt.

vlg und danke

Hallo

Eins vorab, für das Kind musst du auf jeden Fall aufkommen.

Grundsätzlich ist das sogenannte unterhaltsrelevante Einkommen von Bedeutung, sprich das Nettogehalt. In deinem Beispiel die Lohnsteuern, GKV sowie Arbeitslosenversicherung.

Davon können dann berufsbedingte Ausgaben abgezogen werden wie z.B. Fahrtkosten zur Arbeitsstätte. Genaues hängt von deinem OLG Bezirk ab. Manche OLG’s erkennen z.B. eine Pauschale von 5% vom Nettoeinkommen an.

Abziehbar ist auch eine private Altersvorsorge (z.B. Lebensversicherung, Wohneigentum, Kreditzinsen, Sparvertrag), wenn du diese hast. Diese beträgt 24% vom Jahresbruttogehalt, wobei die AG und AN Anteile dazugehören. In deinem Fall also zusätzlich 4%.

Von diesem Nettoeinkommen wird dann der Kindesunterhalt berechnet.

Was dann noch übrig bleibt, dient als Grundlage für die Berechnung des BU für die KM. Diese hat als Studentin einen Anspruch von 770 EUR. Dein Selbstbehalt ihr gegenüber ist 1050 EUR.

Daher musst du in deinem Fall davon ausgehen, das dir dieser Betrag bleiben wird.

Genaues kann man nur berechnen, wenn man Zahlen hat. Das mal für eine erste Abschätzung.

Gruss

vielen dank für die antwort… ich habe in der tabelle nachgeschaut und der kindesunterhält liegt bei dem nettoeinkommen bei 333 für das kind.

abzüglich der privaten altersvorsorge und dem selbstbehalt, bliebe keine (oder nur sehr geringe)zahlungsmöglichkeit an die kindesmutter.

aber wenn ich dich richtig verstanden habe, ist der selbstbehalt von 1050 euro NACH allen von dir genannten abzügen, richtig? also das geld für die wohnung und das leben?

vlg

er muss für die Mutter nur auf kommen, wenn ein gemeinsames Kind unter 3 Jahren ist, ansonsten muss die Mutter selber arbeiten gehen.
Bei 3000 Brutto hat er als Junggeselle ca. die Hälfte.
Dann muss man wissen wie viele gemeinsamen Kinder Sie haben und wie alt diese sind, denn der Unterhalt geht vor.
Bei den Krediten kommt es darauf an, wofür und wann er diese aufgenommen hat. Wenn es in der Beziehung war, so kann dieses sogar vom Kindesunterhalt abgehalten werden. Mit einen Unterhaltsanspruch für Sie selber sieht es nicht gut aus.
Gruss

selbstbehalt sind 1050euro+geschätzt 100 euro benzingeld zur arbeit+altersvorsorge geschätzt 150euro=1400 euro rest geht an die ex.wenn er genug kredite aufgenommen hat,dann kann das funktionieren.mfg

Nein nicht ganz. In dem SB ist die Miete enthalten sowie das Geld zum leben.

BSP

Nettogehalt 1900 EUR

Werbungskosten 5% 95 EUR
Private Altersvorsorge 4% =120 EUR
Kindesunterhalt ist (333-92) 241 EUR da dir das hälftige Kindergeld zusteht

Somit verbleiben 1444 EUR

Der SB ist 1050 und somit verbleiben 394 EUR als BU für die KM.

Ist eine schwierige Zeit und aus Erfahrung kann ich nur sagen, dass man sich da anpassen muss.

Gruss

da bist du hier falsch. Frag die Familienrechtler. LG

hallo,
versuch mal zu googeln…unter unterhalt berechnen

lisa

Hallo,
um den Kindesunterhalt kommt er nicht herum. Hier liegt bei der Berechnung die Düsseldorfer Tabelle zu grunde. Mietausgaben spielen hier keine Rolle.
für den Trennungsunterhalt sind nur 2 Jahre anzurechnen.
Der SElbstbehalt bei Unterhaltsansprüchen liegt bei 950 Euro.
Alles Gute

Hallo,

zur Unterhaltsberechnung schaut man in die Düsseldorfer Tabelle. Die findet sich auf der HP des OLG Düsseldorf.

Allerdings wird der Unterhalt nicht vom Brutto sondern vom Nettoeinkommen abzüglich diverser Kosten, wie z. B. Fahrtkosten und sonstige Arbeitskosten, anrechenbare Kredite usw. berechnet.

Er muss an die Mutter nicht drei Jahre Unterhalt bezahlen, sondern nur, bis das Kind drei Jahre alt ist.

Sein Selbstbehalt ist gegenüber dem Kind 950 Euro. Wenn er die anrechenbaren Positionen und den Kindesunterhalt abgezogen hat, hat er gegenüber der betreuenden Mutter einen Selbstbehalt von 1.100 Euro. Mehr als ihr - bis zur Entbindung erwirtschaftetes - eigenes Einkommen muss er meist auch nicht bezahlen.

Grob über den Daumen gerechnet, wird bei dem geringen Brutto von 3.000 Euro und vorhandenen Schulden kaum was für die Mutter übrig bleiben.

Gruß

Sorry das ich so spät antworte.Rechne mit ca,350€. Sie nimmt sich einen Anwalt und muss diesen auch nicht bezahlen