Unterhalt bezahlen

Hat man auch diesen Selbstbehalt von 950€ bei tituliertem Kindesunterhalt ?. Oder ist es lt. Aussage der Dame vom Jugendamt egal wieviel man verdient, man muß auf jeden Fall den festgelegten Betrag aufbringen egal wie.

man hat den Selbsterhalt immer, aber der zu wenig bezahlte Unterhalt sind dann Schulden, die ein Leben lang gepfändet werden können.
Sie müssen bis zur vollständigen Bezahlung Ihre finanzielle Situation der Mutter, später dem Kind offen legen.
Unterhalt verjährt nicht und das Kind kann mit 18 Jahren selber hin gehen und den Unterhalt von Geburt an nach fordern.

Selbstbehalt = Selbstbehalt. Du kannst Unterhaltsvorschuß beantragen, den du später zurückzahlst, DAMIT DEIN KIND VERSORGT IST. Das ist mein 99% Wissensstand.

Hat man auch diesen Selbstbehalt von 950€ bei tituliertem
Kindesunterhalt ?. Oder ist es lt. Aussage der Dame vom
Jugendamt egal wieviel man verdient, man muß auf jeden Fall
den festgelegten Betrag aufbringen egal wie.

den gibt es nur bis 12 soviel ich weiß

Hat man auch diesen Selbstbehalt von 950€ bei tituliertem
Kindesunterhalt ?. Oder ist es lt. Aussage der Dame vom
Jugendamt egal wieviel man verdient, man muß auf jeden Fall
den festgelegten Betrag aufbringen egal wie.

Selbstbehalt heißt ja deswegen so .Wenn mann nichts hat kann man nicht zahlen

Hat man auch diesen Selbstbehalt von 950€ bei tituliertem
Kindesunterhalt ?. Oder ist es lt. Aussage der Dame vom
Jugendamt egal wieviel man verdient, man muß auf jeden Fall
den festgelegten Betrag aufbringen egal wie.

bei einem SE von 950€ kann man schlecht auch noch 500€ , sag ich jetzt mal,Unterhalt zahlen.Unterhalt wir immer nach Verdienst ausgerechnet.Am besten beratengsgespräch bei einem Anwalt suchen,ist man auf der sicheren Seite

man muss einen kleinen mindestunterhalt zahlen und wenn man nicht kann,dann wachsen einem Schulden,das ist leider so das wird ca bei 100-150 euro liegen

Hat man auch diesen Selbstbehalt von 950€ bei tituliertem
Kindesunterhalt ?. Oder ist es lt. Aussage der Dame vom
Jugendamt egal wieviel man verdient, man muß auf jeden Fall
den festgelegten Betrag aufbringen egal wie.

Frage ist, was zu den Titel geführt hat und was zum Zeitpunkt als Verdienst gerechnet wurde.
Generell ist aber lt. Düsseldorfer Tabelle bei einem Arbeitssuchendem 770€ und bei einem Arbeitnehmer mind. 950€ als Eigenbedarf zu setzen.
Schliesslich muss man ja auch von etwas leben, allerdings kann das Amt unter Umständen zwingen, das der Unterhaltszahler sich noch zusätzlich einen 400€ Job sucht um den Unterhalt zahlen zu können.

Hat man auch diesen Selbstbehalt von 950€ bei tituliertem
Kindesunterhalt ?. Oder ist es lt. Aussage der Dame vom
Jugendamt egal wieviel man verdient, man muß auf jeden Fall
den festgelegten Betrag aufbringen egal wie.

Hat man auch diesen Selbstbehalt von 950€ bei tituliertem
Kindesunterhalt ?. Oder ist es lt. Aussage der Dame vom
Jugendamt egal wieviel man verdient, man muß auf jeden Fall
den festgelegten Betrag aufbringen egal wie.

Bei einem vollstreckbaren Titel weiss ich nicht ob da der Selbstbehalt ausschlaggebend ist. Das müsste ein Anwalt klären. Vielleicht mal bei Profamilia nachfragen, die bieten oft kostenlose rechtsberatung an oder noch besser beim Familiengericht, da gibts das auch.
Alles Gute

Hallo

der SB gilt immer nur ist es bei tituliertem Unterhalt so, dass der volle Betrag weiterläuft.

BSP: Einkommen 950€, Titulierter Unterhalt 280€.

Du kannst eigentlicht nicht mehr zahlen und stellst die Zahlung ein. Der Betrag von 280€ läuft jetzt jeden Monat weiter und kann jederzeit gepfändet werden.

Daher musst du, wenn es einen Titel gibt, eine Abänderunsgklage einreichen und den Titel abändern lassen. Das klappt in der Regel bis zum Mindestunterhalt.

Danach sind die Hürden hoch und werden nur selten nach unten korrigiert. In diesme Fall kommt es auf deinen Einzelfall an.

Gruss

Hat man auch diesen Selbstbehalt von 950€ bei tituliertem
Kindesunterhalt ?. Oder ist es lt. Aussage der Dame vom
Jugendamt egal wieviel man verdient, man muß auf jeden Fall
den festgelegten Betrag aufbringen egal wie.

Hallo,

die Frau redet großen Unsinn. Informiere sie über den § 1603 BGB. Dort steht drin, dass man nur dann (in voller Höhe) bezahlen muss, wenn das eigene Überleben (was bei 950 Euro bei Berufstätigen angesiedelt ist) gesichert ist.

Allerdings kommt es darauf an, warum man nur so wenig verdient. Bei Teilzeit o. ä. wird man fiktiv gerechnet, als würde man in Vollzeit Geld verdienen.

Gruß