Unterhalt bzw.Erbe für erw.Kind aus 1.Ehe ?

Hallo an alle Wissende,

nehmen wir mal an, ein Mann hat aus 1. Ehe ein erwachsenes Kind.
Er ist in 2. Ehe verheiratet, hat aus dieser Ehe auch Kinder (studieren noch), 2. Frau arbeitet auch und verdient sehr gut. Haben ein eigenes Haus.
Die Tochter aus 1. Ehe ist zwar nett, genügsam, jedoch nicht unbedingt arbeitswillig.
Erste Frage:
Was passiert, wenn diese Tochter irgendwann mal, nachdem sie kein Arbeitslosengeld mehr bekommt, zum Sozialfall wird.
Wie kann er sich absichern, dass er dann nicht herangezogen wird, für die Tochter Unterhalt oder ähnliches zu bezahlen.
Die Eheleute haben einen Ehe-u. Erbvertrag, in dem sie sich gegenseitig als Erben eingesetzt haben und dann die eigenen Kinder, das Kind aus erster Ehe ist auf den Pflichtteil beschränkt.

Zweite Frage: W
Wie kann er das besser händeln, dass er auch um den Pflichtteil rauskommt, da das etwaige Erbe zum Größtenteil aus dem mitgebrachten Besitz seiner jetzigen Frau stammt und er möchte, dass es nur den Kindern aus dieser Ehe zufließt.

Ich danke jetzt schon für alle Antworten.

Gruß
Lala

Hallo,
um in beiden Punkten wirklich eine konsequente Beratung erhalten zu können, wäre die Konsultation eines Anwaltes wohl das Sinnvollste.
Es geht hier u. a. um Sozialrecht, Familienrecht und Erbrecht.

Einen Pflichtanteil kann man, soweit mir bekannt ist, nicht verweigern - diesen Anspruch kann man als Erbe höchstens verwirken.
Ich bin nur Laie, aber wenn man den Pflichtanteil verwirkt, so sind das glaube ich Punkte wie Sittenwidriges Verhalten, Strafffälligkeiten oder irgendwas, das derjenige seinen Erbanteil nicht mehr bekommt. Und diese Dinge muß man außerdem beweisen können.

Gruß
Birgit

Hallo lala,

aus dem Pflichtteil kommt man nicht raus - in der Hinsicht geht gar nichts.
Wenn die Ehefrau nicht will, dass Teile des von ihr eingabrachten Vermögens in die Pflichtteilsberechnung mit einfließen, hilft meineserachtens nur ein Ehevertrag mit Gütertrennung.

Besser wäre es aber sich mit der Tochter aus erster Ehe zusammenzusetzen, die Dinge zu besprechen und eventuell mit einem Anwalt oder einem Notar der in Nachlassfragen versiert ist einen Erbvertrag aufzusetzen. Kommunikation ist hier das Stichwort.
Leider kann ich aus eigener Erfahrung sagen dass alles unheimlich schwierig wird wenn man erst dann anfängt zu reden wenn der Erbfall eingetreten ist.

Viele Grüße
Sue