Unterhalt des Sohnes, wird bei meinem Kindergeld

Hallo ihr Lieben.

Hier die Eckdaten:

Mein Freund, Vater des Kindes ist seit Januar in der Grundausbildung (Bundeswehr), inzwischen Gefreiter bei der Bundeswehr und wohnt mit mir und meinem Sohn in einer kleinen Wohnung.

Ich habe im Januar eine Teilzeit-Ausbildung zur Bürokauffrau begonnen und bekomme daher seither Kindergeld. Desweiteren erhalte ich mein Lehrlingsgehalt und BAB.

Mein Sohn, ein Jahr alt, bekommt ebenfalls Kindergeld und ist bei einer Tagesmutter untergebracht, welche wir derzeit allein bezahlen, Antrag beim Jugendamt läuft.

Und hier die Frage:
Gestern erfuhr ich, dass ich für meinen Sohn Unterhalt bekommen und eine beträchtliche Nachzahlung ab Januar erhalten werden.
Nun sagte mir meine Mutter, dass es sein könnte, dass der Unterhalt für meinen Sohn, auf mein EInkommen, das heißt: auf mein Kindergeld mit angerechnet wird. Dementsprechend wäre ich dann über den Freibetrag von insgesamt 9000,00 € / jährlich.

Besteht die Hoffnung, dass der Unterhalt für meinen Sohn gar nicht erst angerechnet wird, oder zumindest nur zur Hälfte?

Und was wenn es zu 100% angerechnet wird, dann muss ich über 1000 € zurückzahlen. Wie soll ich das denn anstellen. Wir leben am Existenzminimum. Gibt es die Möglichkeiten einer Raten-Rückzahlung?

Vielen Dank im Voraus!
Lea

hallihallo, leider kann ich dir nichts weiter dazu sagen, aber was ich weiß, ist das du die rückzahlung in raten machen kannst. du mußt nur an der bestimmen stelle einen formlosen antrag stellen. denn wir hatten ein ähnliches problem, wo ich jetzt in ruhe und in kleinen raten zurück zahlen kann. es dauert zwar bis alles abgezahlt ist aber der druck ist nicht mehr ganz so groß.

liebe grüße yvi

Hallo Lea,
so ganz verstehe ich das alles nicht. Wieso bekommst du Kindergeld und das Kind auch? Ist damit Erziehungsgeld gemeint?
Was genau ist beim Jugendamt beantragt? Unterhaltsvorschuss? Unterhalt muss der Vater bezahlen und wenn der nicht in der Lage ist bezahlt das Jugendamt Vorrauszahlung, muss aber vom Vater zurück bezahlt werden. Wie es beim Bund ist kann ich nicht sagen, normalerweise nehmen die keinen der so viel Unkosten verursacht. Aber was heisst Kindergeld?
Gruß
Agnes

Hallo Lea,
viele Fragen auf einmal - das müsste man erst einmal in steuerrechtliche Fragen und unterhaltsrechtliche Inhalte trennen.
Jedoch bin ich irritiert. Unterhaltsverpflichtet ist ein Elternteil doch nur dann, wenn ihr getrennt leben würdet. Wie ich Dich verstanden habe, lebt ihr zusammen. Also seid ihr Beide als Eltern für den Unterhalt gemeinsam verantwortlich, ihr müsst Euch gegenseitig doch dann nichts zahlen sondern bestreitet den Lebensunterhalt gemeinsam. Oder nicht??
Das solltet Ihr als erstes prüfen und klären lassen. Am besten, erst einmal beim zuständigen Jugendamt anfragen, falls ihr keinen anderen Weg offen habt.
Gruß Jens

Hallo, Ich weiß nicht was BAB für ein Einkommen sein soll. Ich kann nur vermuten, dass es sich um einen Zuschuß der ARGE handelt. Wenn das so ist wirst Du den nachgezahlten Unterhalt direkt an die Arge abführen mussen.

LG Anne

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Hallo,
Ratenrückzahlung geht immer. Man muss dann jeweils mit der jeweiligen Kasse abstimmen.

Und ja, der Kindergeldanspruch deiner Mutter/Vater für dich ist so, dass du „Kind mit Kind“ besonders geprüft wirst, da dir bis zum 3. Lj deines Kindes eben Unterhalt zusteht…

Evtl. kannst du ja vielleicht erhöhte Werbungskosten geltend machen, so dass die Grenze nicht erreicht wird.
Genaueres kannst du unter www.familienkasse.de nachlesen.

Gruß
juliatimlea

Hallo Lea,

ich kann dir nur erst einmal sagen wie es bei meiner Tochter war, sie bekam 300 Euro Ausbildungsvergütung, 509 Eu BAB, 2x 184 Eu Kindergeld ( für sich und Tochter) sowie 117 Eu Unterhaltsvorschuss. Kitakosten werden zum Teil übernommen. Meine Tochter muss nichts zurückzahlen.
Da ich nicht weiss wie hoch ihr gesamtes Einkommen ist, kann ich es nicht abschätzen.

LG S.Kirscht

Hallo Lealein,

das Sozialgesetzbuch (SGB) rechnet dir leider dein komplettes Einkommen an, nur die Fahrtkosten dürfen die nicht mit berechnen.

Solltes du dann noch über diesen Freibetrag liegen, kannst du mit einer Rückzahlung rechnen.

Diese wieder rum kannst du in monatlichen Raten begleichen, dein Nettoeinkommen darf bei einer 3 köpfigen Familie nicht höher als 1200,00 € sein, den Rest kann das Amt sofort einbehalten.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Mfg

Angela

Hallo Lea,

es tut mir leid, aber da kenne ich mich überhaupt nicht aus. Ein klärendes Gespräch wäre doch z.B. bei der Arge, beim Jugendamt oder bei einem Fachanwalt für Familienrecht möglich.

Sorry, da kann ich überhaupt nicht weiterhelfen.

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Glaube der Unterhalt wird nicht voll angerechnet ,da er ja für Dein Sohn ist und nicht für Dich !
MfG

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Hallo Lealein,

es tut mir sehr leid, damit kenne ich mich absolut nicht aus - kann dir also leider auch keine Hilfe geben!
Wünsche euch aber alles Gute für eure Zukunft!
Gruß papsch

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Tut mir leid, ich kann dir nicht weiter helfen. Alles Gute!

Hallo,

leider kann ich Ihnen da keine 100%ige Auskunft zu geben.
Mir ist es nämlich nicht bekannt, dass der Unterhalt für Ihren Sohn bei IHREM Kindergeld berücksichtigt wird.

Also einfach mal bei der zuständigen Familienkasse nachfragen.
Denn wenn sie das anrechnen müssen dann lieber jetzt als später und die Rückzahlung wird höher.

Vielleicht können Sie mir ja mal sagen, was dabei rausgekommen ist?!

Viel Glück!

MfG