Hallo,
es ergibt sich folgender sachverhalt:
das ergibt dann folgende Antworten
:
die tochter wird bald 18. sie lebt bei ihrer mutter.
Was macht die Tochter? Geht sie noch auf eine allgemeinbildende Schule (Gymnasium, Realschule, FOS, Gesamtschule) oder macht sie eine Ausbildung? Die Frage ist wichtig, wegen der Unterhaltspflicht.
die mutter kassiert das kindergeld. der vater zahlt
ordnungsgemäß jeden monat seinen unterhalt.
Ab dem 18. Geburtstag muss auch die Mutter den Barunterhalt bezahlen. Der Vater muss (offiziell) die Tochter auffordern, dass sie die Einkünfte der Mutter einfordert und offenlegt. Sein Unterhalt reduziert sich jetzt nämlich.
Wenn das Kind noch zur Schule geht, unterliegt die Mutter sogar einer erhöhten Erwerbsobliegenheit.
leider kümmert sich die mutter in keinster weise um die
tochter.
die tochter ist völlig fehlernährt. außerdem kauft die mutter
der tochter keine kleidung.
Nun ja, das hätte man mit mir versuchen sollen. Wenn man mir nichts zum Essen gegeben hätte, hätte ich es mir einfach genommen.
das kind bekommt auch kein taschengeld.
Das kann sich das Kind ab dem 18. Geburtstag selber geben
die tochter rennt völlig verkommen rum.
Hat sie psychische Probleme (z. B. Depressionen)?
stattdessen gibt die mutter das geld für ihre eigenen
bedürfnisse aus.
Warum hat sich das Mädel das so lange gefallen lassen?
der vater möchte nun ab dem 18. geburtstag der tochter, der
tochter den unterhalt direkt überweisen.
Ist der rechtliche Weg. Ab dem 18. Geburtstag ist das Kind der Empfänger und nicht mehr die Mutter.
nun die frage: wie ist die rechtslage? ist dieses rechtens?
Auf jeden Fall. Die Mutter muss ja auch Unterhalt bezahlen.
übrigens gibt es auch noch einen sohn. dieser ist 15 und auch
er ist von der misere betroffen… welche möglichkeiten
bestehen hier, um dem kind zu helfen?
Er soll schnellstens ausziehen und bei Papa einziehen.
Übrigens: Ab den 18. Geburtstag das GANZE Kindergeld abziehen, bis die Unterhaltspflicht der Mutter geklärt ist. Auch das ist rechtens. Das Mädchen kann sich, falls sie nicht selbstbewusst genug ist, auch an eine Vätergruppe in der Nähe (z. B. www.vafk.de) wenden. Die helfen ihr (und auch dem Vater) mit Rat und Tat, da viele Jugendämter sich für volljährige Kinder nicht mehr zuständig fühlen.
Der Vater kann dieses extra Geld, ja dem Mädel dann direkt zustecken.
Gruß
Ingrid