Liebe Leser, mein Mann hat aus erster Ehe eine psychisch kranke Tochter, die in einer psychiatrischen Einrichtung lebt!
Zwecks Kindsunterhalt trat nun das Jugendamt an meinen Mann. Wir mussten sämtliche Vermögensverhältnisse offen legen.
Ich selbst arbeite nicht.Mein Mann steht im arbeitsverhältnis und verdient 1800 Brutto.
Eine weitere Tochter von ihm lebt in unserem Haushalt.
Mein Mann ist hoch verschuldet und hat auch Lohnpfändungen!Heute erhielten wir vom Jugendamt Nachricht, dass mein Mann 921 Euro Unterhalt zahlen soll.Das Jugendamt hat mich als Ehefrau nicht mit berechnet. Sie legten mir nahe, dass ich arbeiten gehen müsse.Unsere Existenz wurde von heute auf morgen zerstört! Ist das rechtens, dass ich als ehepartner nicht zähle und mein Mann so viel Unterhalt zahlen muss?
Da sind wir doch besser dran, wenn mein Mann arbeitslos ist und wir Alle bekommen Harzt IV, dann hätten wir zumindest mehr Geld! Weiß jemand von Euch einen Rat??
hallo,
Unterhaltspflichtig ist er,aber bei Heimaufenthalt weiss ich das nicht
lisa
Hallo Yamuna,
das erscheint mir auch sehr viel.
Der Unterhalt richtet sich immer nach der Düsseldorfer Tabelle. Dort kann man ablesen, wie viel Unterhalt man bei welchem _Netto_ Gehalt zu zahlen hat. Hierbei geht es auch um das alter der Kinder (und zwar beider), das hälftige Kindergeld ist von dem Betrag in der Tabelle immer noch abzuziehen. Such einfach mal nach der Tabelle im Netz.
Wer arbeitet, hat einen Selbstbedarf von 900 Euro. Erst was dann vom Netto übrig bleibt, ist die sogenannte Verteilermasse und die muss dann zwischen den Kindern aufgeteilt werden.
Wiederspruch einlegen, einen Rechtsanwalt aufsuchen und die Sachen lieber von diesem regeln lassen.
Gruß, DC
sofort einen Anwalt mit Familienrecht auf suchen. Ich denke nicht, dass Sie überhaupt bezahlen müssen.
Das Jugendamt hat des öfteren eine sehr seltsame Meinung.
Also was Ihnen da zugestellt wurde stimmt auf keinen Fall. Die Kinder gehen Unterhaltsmäßig vor, aber bei 1800 brutto können keine über 900 Euro verlangt werden.
Sie können beim Amtsgericht der für Ihren Ort zuständig ist einen Berechtigungschein holen. Mit diesem können Sie dann zu einem Anwalt Ihrer Wahl gehen. Das Beratungsgespräch kostet ihnen dann 10 Euro. Machen Sie das, das Jugendamt wird freiwillig nicht auf geben. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg. Also so ist es in jedem Fall nicht!
Gruss
Agnes
Hallo,
um etwas genaues sagen zu können, wird das Alter der beiden Kinder benötigt.
Wie alt ist das Kind in der Einrichtung
Wie alt ist das Kind beim Vater
Was macht die Mutter?
Wie hoch ist das NETTOeinkommen des Vaters im Jahresdurchschnitt (also wenn auch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Provisionen usw. auf das Monat umgelegt werden).
Bei 1.800 Brutto eine solche Zahlung, kann nicht sein.
Weitere Antworten, nach den Antworten auf meine Fragen.
Gruß
Hallo Yamuna,
nein es ist nicht Rechtens, sofort ein Wiederspruch einlegen.
Der Mindessatz des Lebensunterhalt liegt bei einen 3 Personenhaushalt bei 1550,00 €.
Also bitte sofort den Wiederspruch machen, gegebenfalls einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Zudem wird die Ehefrau mit berücksichtigt.
mfg
Angela06
Wird für die psychisch kranke Tochter Pflegegeld bezahlt?
Ist er mit seinen Beiträgen in Versäumnis?
Geht zu euerm Bezirksamt, Landratsamt und macht einen Termin mit dem Schuldenberater. Die sind GUT.
Wenn du kein Kleinkind zuhause hast, solltest du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
Er soll dem Jugendamt schriftlich seine Zahlungswilligkeit zeigen, indem er 20 Euro im Monat anbietet.
Bei Harzt IV geht ihr mit weniger raus. Außerdem opfert ihr eure INTEGRITÄT und laßt Leute wie mich und den Nachbarn für Euch arbeiten.
Wäre das umgekehrt für dich OK? So wie alle auf harzt 4 gehen ist der Topf bald leer. Wovon sollen unsere Kinder leben? Oder deren? Lieb gemeint.
Gruß
[email protected]
Hallo,
erst einmal in der Ruhe liegt die Kraft.
Okay, wie in Deinem Fall sind Jugendämter gehalten für die übernommene Beistandschaft den korrekten Kindesunterhalt einzufordern. d.h. alle nötigen Informationen über die Einkommsverhältnisse der Eltern zu prüfen.
Für die Berechnung dient die Düsseldorfer Tabelle als Maßstab. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Einfach mal danach googlen. Wie bei der Berechnung nach SGB II (Hartz IV)gibt es auch im Unterhaltsrecht einen Selbstbehalt für Deinen Mann, für Dich und für das bei Euch lebende Kind. Die Tabelle geht vom durchschnittlichen Nettogehalt (incl. Sonderlesitungen wie Urlaubs- Weihnachtsgeld und Schichtzulagen) aus. Abzugusfähig sind Schulden (z.B. für das Auto, das Deinen Mann zur Arbeit bringt) oder Werbungskosten sowie krankeheitsbedingte Aufwendungen.
Wenn es hart aud hart kommen sollte, dann solltet ihr eich bei Gericht einen Beratungsschein einholen und euch kosttenneutral durch einen Fachanwalt vertreten lassen.
Gruß blackdaniel
Hallo
mal ganz locker bleiben. Wichtig ist jetzt die Fristen zu beachten und Einspruch einzulegen. Es wäre nicht das erste JA was auf dreiste Art versucht, ungerechtfertigt Forderungen durchzusetzen.
Wir gehen mal davon aus es liegen keinen weiteren Einkünfte vor.
Bei 1800 Euro bleiben ca. 1400 Netto. Gegenüber minderjährigen Kindern muss ein Selbstbehalt von 900 Euro bleiben.
Von dem Nettogehalt (Steuerklasse 3) sind noch Werbungkosten abziehbar. Eventuell noch andere Dinge aber die lassen wir hier mal weg.
Es bleibt also ein Betrag von unter 1500€ und damit nach D. Tabelle die erste Zeile (317, 364 usw €)
Mehr nicht!
Einspruch einlegen und eventuell Anwalt einschalten
Gruss
Hallo Yamuna11102,
zu diesem Thema kann ich leider nicht helfen.
Trotzdem alles Gute.
Beste Grüsse
Hallo
leider kann ich da nur sagen :
Jugendamt darf und macht!!!
Warum soviel 921 Euro hat vielleicht mit der Behinderung zu tun.
In manchen Fällen steht man sich leider mit Hart 4 besser trauriges Deutschland!!
Frag mich auch oft warum ich so viel Arbeite für nen Hungerlohn!!!
Lg Sandy
Da wird sich einer aber ganz schön verrechnet haben.Der Selbstbehalt von deinem Mann liegt bei 1100€
Wenn ihr verheiratet seid müßtest du mit berechnet werden. Es ist aber viel Unterhalt kann ich nicht nachvollziehen