Guten Tag,
ich lebe von meiner Frau getrennt und unsere 3 leiblichen Kinder bei mir ! Ein viertes leibliches Kind lebt bei meiner Ex- Frau ! Jetzt habe ich die Aufforderung vom Jugendamt bekommen für dieses Kind Unterhalt zu bezahlen . Meine Ex-Frau bezieht Harz-4 und bezahlt an mich nix,ich bekomme nur Unterhaltsvorschuß.Wieviel darf ich als Eigenbehalt anrechnen ?
Den genauen Betrag weiß ich auch nicht. Das Jugendamt will nur das Einkommen wissen und rechnet dann aus wie viel gezahlt werden muss. Sie sollten aber bei dem Bescheid darauf achten das auch für die drei Kinder die bei ihnen leben Freibeträge berücksichtigt werden. Im Zweifelsfall bei einem Anwalt nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen