wie ist nun die verteilung des unterhaltes. ich habe gelesen, dass auch die mutter ihren beitrag dazu leisten muss. was wenn sie nur einen 400 €job hat? oder muss der vater bei einem volljährigen kind alles alleine tragen?
kann man einer gesunden mutter, die nur einen volljährigen sohn hat, nicht einen vollzeitjob zumuten?
und das kindergeld wird nocheinmal vom betrag der düsseldorfer tabelle abgezogen, oder?
vielen dank für die antworten
Hallo,
was macht das volljährige Kind?
Geht es auf die Regelschule UND wohnt es bei einem Elternteil UND ist noch nicht 21 Jahre alt, ist es einem minderjährigem Kind gleichgestellt?
Bedeutet: BEIDE Eltern sind zu einer erhöhten Erwerbsobliegenheit verpflichtet und haben den niedrigeren Selbstbehalt von 900 Euro. Die Mutter kann in diesem Fall so fiktiv gerechnet werden, als hätte sie einen Vollzeitjob, wenn sie nicht nachweist, dass sie diesen Vollzeitjob nicht bekommen konnte. Also 20 bis 30 Bewerbungen pro Monat gemacht hat.
Macht das Kind eine Lehre ODER ist auf einer berufstypischen Schule (z. B. Kosmetikerschule) ODER wohnt nicht bei einem Elternteil ODER ist älter als 21 Jahre ODER arbeitet gar nix, unterliegen die Eltern keiner erhöhten Erwerbsobliegenheit (wer nicht arbeiten will, tut es einfach nicht) und haben den erhöhten Selbstbehalt von 1.100 Euro.
Das Kindergeld wird in beiden Fällen vom Betrag der DüTa GANZ abgezogen und im ersten Fall wird der restliche Unterhaltsbetrag dann nach Einkommen gequotet auf die Eltern verteilt.
Gruß
Ingrid
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hallo!
na wenigstens ein lichtblick! danke für deine antwort!
der sohn besucht ein kolleg…also ist der selbstbehalt höher.
weißt du zufällig ob dieser auch höher ist, wenn der vater im ausland wohnt, wo miete und die ganzen kosten um ein vielfaches höher sind?
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Hallo,
ohne jetzt nachzusehen, hat der Unterhaltspflichtige bei einen NICHTpreviligierten Kind einen Mietanteil von etwa 400 Euro in seinem Selbstbehalt eingerechnet.
Kann er nachweisen, dass seine Mietkosten ZWINGEND höher sind, sollte der Selbstbehalt weiter erhöht werden.
Evtl. den Selbstbehalt (oder wie es in diesem Land auch immer heißen mag) des Wohnlandes des Vaters eruieren. Bei einem volljährigen Kind ändert sich, wenn beide in Deutschland leben, nämlich der Gerichtsstandort.
Ist ein Kind minderjährig, ist der Gerichtsort am Wohnort es Kindes. Ist es volljährig ist er am Wohnort des Vaters. Wie das ist, wenn der Vater im Ausland lebt, weiß ich allerdings nicht.
Es gibt aber eine interne und nichtöffentliche total internationale Auslandsliste. Evtl. kann der Papa dort etwas genaueres erfahren. Kontakt kann ich vermitteln, wenn ich direkt angeschrieben werde.
Ach ja, falls der Papa weitere Unterhaltsberechtigte, sei es minderjährige Kinder oder aktuelle und ehemalige Ehefrauen hat, gehen diese dem volljährigen Kind im Unterhalt vor (wenn das Kind wie im fiktiven Fall, nicht einem minderjährigen gleichgestellt ist).
Gruß
Ingrid
hallo!
na wenigstens ein lichtblick! danke für deine antwort!
der sohn besucht ein kolleg…also ist der selbstbehalt
höher.
weißt du zufällig ob dieser auch höher ist, wenn der vater im
ausland wohnt, wo miete und die ganzen kosten um ein
vielfaches höher sind?