Unterhalt = Einkommen?

Mein Sohn ist Student, hat eine eigene Wohnung und erhält von mir und meinem Ex-Mann monatlichen Unterhalt.
Frage: Zählt dieser Unterhalt steuerrechtlich mit zu seinem Einkommen? Darf er also nur noch so viel hinzu verdienen, bis die Freigrenze von ca. € 8000,- erreicht ist, oder gilt der Freibetrag nur für Einkommen aus Arbeit und evtl. Kapitaleinkünften?
Danke für Hinweise.

hi,

maßgeblich sind einkünfte & bezüge. hierzu zählt nicht der unterhalt der von den eltern gezahlt wird.

zum katalog der einkünfte & bezüge:

http://www.bff-online.de/kige/DA_FamEStG_2002.pdf

dort seiten 36 ff.

mfg vom

showbee

Danke!
Prima, das ist ein super-hilfreicher Link!

hi,

maßgeblich sind einkünfte & bezüge. hierzu zählt nicht der
unterhalt der von den eltern gezahlt wird.

zum katalog der einkünfte & bezüge:

http://www.bff-online.de/kige/DA_FamEStG_2002.pdf

dort seiten 36 ff.

mfg vom

showbee