Mein Sohn ist Student, hat eine eigene Wohnung und erhält von mir und meinem Ex-Mann monatlichen Unterhalt.
Frage: Zählt dieser Unterhalt steuerrechtlich mit zu seinem Einkommen? Darf er also nur noch so viel hinzu verdienen, bis die Freigrenze von ca. € 8000,- erreicht ist, oder gilt der Freibetrag nur für Einkommen aus Arbeit und evtl. Kapitaleinkünften?
Danke für Hinweise.
hi,
maßgeblich sind einkünfte & bezüge. hierzu zählt nicht der unterhalt der von den eltern gezahlt wird.
zum katalog der einkünfte & bezüge:
http://www.bff-online.de/kige/DA_FamEStG_2002.pdf
dort seiten 36 ff.
mfg vom
showbee
Danke!
Prima, das ist ein super-hilfreicher Link!
hi,
maßgeblich sind einkünfte & bezüge. hierzu zählt nicht der
unterhalt der von den eltern gezahlt wird.zum katalog der einkünfte & bezüge:
http://www.bff-online.de/kige/DA_FamEStG_2002.pdf
dort seiten 36 ff.
mfg vom
showbee