Hallo,
mein Sohn ist nun 18 Jahre alt geworden. er macht seit 1 Jahr
eine Ausbildung zum Mechatroniker.Wieviel er verdient, weiß
ich leider nicht.
Beim SOHN (nicht der Mutter) Auskunft über die Einkünfte verlangen. Frist setzen und zwar ein genaues Datum.
Bin ich unterhaltspflichtig? Wird sein Ausbildungsgehalt mit
angerechnet?
Klar wird sein Einkommen angerechnet. Er darf 90 Euro für Berufschule, Fahrtkosten, Taschengeld usw. behalten und das restliche Geld ist unterhaltsreduzierend.
Sein Einkommen (abzüglich 90 Euro) wäre auch in der minderjährigen Zeit zur Hälfte schon angerechnet worden.
Wenn die Mutter das Einkommen von sich aus nicht mitgeteilt hat, hat sie sich fehlverhalten (u. U. Betrug o. ä.)
Wenn ja, in welcher Höhe?
Ab Volljährigkeit sind BEIDE Elternteile unterhaltspflichtig.
Ab Volljährigkeit wird das GANZE Kindergeld vorab vom Unterhalt abgezogen (bis zur Volljährigkeit das halbe).
Einkommen des Kindes ab Volljährigkeit voll abzügl. 90 Euro.
Da die Berechnung, wenn auch die Mutter Erwerbseinkommen hat, nicht ganz einfach ist, einen Anwalt aufsuchen.
Der Selbstbehalt je getrenntlebenden Elternteil ist 1.100 Euro (vorher war er 900 Euro).
Andere Unterhaltsberechtigte (Kinder, Ehefrauen, Exehefrauen) gehen dem volljährigen Kind vor.
Wenn es einen alten Unterhaltstitel gibt und das Kind sich nicht schriftlich mit den veränderten Verhältnissen einverstanden erklärt, eine Abänderungsklage bei Gericht machen.
Gruß
Ingrid