Unterhalt-Existenzminimum

Wieviel Geld als Existenzminimum steht einer verheierateten 65-jährigen,20% schwerbehinderten Frau mit einer Krebserkrankung zu, wenn sie keine eigene Rente und kein Einkommen hat? (Sie wohnt Mietfrei und ist bei dem Ehemann mit krankversichert.)
Beispiel:
Ein 83-Mann mit einer Rente muss ins Altenheim. Seine Frau hat nie gearbeitet, hat „nur“ die gemeinsame Kinder gross gezogen und das kleines Fertighäuschen geputzt. Jetzt hat sie keine Rente und kann aus Alters-und Krankheitsgründen nicht arbeiten gehen.Die Kosten für das Pflegeheim übersteigen die Höhe der Rente des Mannes. Wieviel bekommt seine Frau zum Leben? Muss das Haus verkauft werden und die Frau raus? Das geht aber nicht von einem Tag auf anderen. Wer muss um Sozialhilfe bitten: der Mann oder die Frau? Sind in dem Fall die Kinder zur Kasse gebeten?
Danke für alle Antworten.

Wir danken für die Antworten.

viele fragen auf einmal.

Die leichteste antwort zuerst:
Den antrag müssen beide gemeinsam stellen, da hier eine Bedarfsgemeinschaft gilt.

Wenn Frau X also beantragen würde, ohne das Herr X beantragt, wird Herr X auf jedenfall auch sein Einkommen darlegen müssen. Da ja beide eine Gemeinschaft sind.

bei dem Haus/Pflegegedöns wirds Kritisch.

Bei der Pflege isses So:
Herr X geht ins heim. Dafür erhält er (bzw Frau X) eine Rechnung. Die muss sie bezahlen.

Auf der anderen Seite Kriegt Frau X ja die Rente und das Pflegegeld von herrn X.

Wenn also die Rechnung höher ist, als das Einkommen beider (in dem fall die Rente) Geht frau X zum amt und kriegt in der regel geld dazu.
Nämlich in der regel den Sozialhilfesatz und das, was zum bezahlen der rechnung fehlt

Im Zweifel kommt dann noch die Frage, ob die Kinder von Herrn und Frau X möglicherweise noch für Unterhaltsleistungen herangezogen werden. Das wiederum kommt auf das einkommen an.

Das haus ist dabei aber eine große unbekannte. Hier kommt es auf die eigentumsverhältnisse an.
Wer steht im Grundbuch.
Herr X? Frau X? Beide?

Ist das Haus Schuldenfrei? Sind schon Anteile auf die Kinder Übertragen worden?

Was liegt vielleicht noch auf den Konten rum?

Herr Y rät: Frau X sollte mal mit einem Anwalt für Sozialrecht sprechen.
Grund aus eigener leidvoller erfahrung:
M;anchmal erfährt man bei Amt A, das man zu Amt B muss. Bei Amt B erfährt man aber, was man bei Amt A schon hätte wissen müssen.
Anschliessend landet man bei amt C und die schicken einen zu D. Die dann sagen, das A zuständig ist. Das würde ich anstelle vo Frau X nicht mitmachen und erst mal Anwaltlichen Rat einholen.

cheru