Unterhalt f. Erwachsene Tochter bei Insolvenz?

Die Tochter meines Lebensgefährten hat bis zum Ende Sommerferien bei uns gewohnt u. hat hier die noch 11 Kl. eines Gymnasiums besucht. Am letzen Ferientag ist sie Knall auf Fall nach Berlin gezogen. Dort in eine WG, das Zimmer kostet 330€ mtl. Sie besucht in Berlin die 12 Kl. eines Gymnasiums.Sie hat Bafög beantragt und will nun von ihrem Vater Unterhalt. Die Mutter hat Auslandsinsolvenz und lebt in England. Nun mußte mein Lebengefährte auch Insolvenz anmelden. Wie ist das mit dem Unterhalt, angeblich muss er 190€ zahlen? Muss er zahlen?
Er kann sich noch nicht einmal eine KV leisten, wie hoch ist der Selbstbehalt, kann das Amt in Berlin Unterhalt von ihm einklagen? Er ist selbständig, hat eine kl. IT-Firma, ein 1 Mannbetrieb. Das Mädchen ist einfach ausgezogen, wir sind davon vollkommen überrascht worden. Innerhalb v. 2 Std. hat sie ihre Sachen gepackt und war weg. Sie ist inzwischen 20 Jahre alt.
Achja, die Eltern waren nie verheiratet, das Mädel ist bei der Mutter aufgewachsen. Der Vater hat sie davon ca. 7 Jahre nicht gesehen und hatte auch keine Info über den Verbleib der Tochter, Dank d. Mutter. Im letzen Jahr hat die Mutter die Tochter zu uns,im wahrsten Sinne des Wortes abgeschoben.

Die Unterhaltspflicht nach § 1601 BGB erlischt selten dadurch, dass man sein Kind selten gesehen hat. Siehe dazu BGB § 1611 Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung.

Eher so nach einem Mordversuch des Verwandten und so :wink:. Aber in Streitfall kuckt sich das Familiengericht natürlich den Einzelfall an.

Bei der Bemessung des Selbstbehalts richten sich die Richter meist nach der Düsseldorfer Tabelle.

Für Kinder ab 18 ist Barunterhalt zu leisten - das Angebot von Bett und Breakfast kann das Kind annehmen, muss es aber nicht mehr.

Anders sieht es beim Bedarf an ALG II aus: § 22 Absatz 5 SGB II schreibt vor, dass ein Kind bis 25 in der Regel auf die elterliche Hütte verwiesen werden kann.

Beim Bafög ist dies nicht der Fall.

Ein Bafög-Amt, das leistet, muss versuchen, dafür Ersatz durch Unterhaltspflichtige zu erhalten - soweit dies möglich erscheint anhand der vorliegenden Einkommens-Unterlagen. Die könnte man ja versuchen zu aktualisieren - früher wurden zunächst die von vor zwei Jahren als Maßstab genommen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Guten Tag,

leider kann ich sofort hierauf keine Antwort geben, da müsste man den Sachverhalt konkreter in Augenschein nehmen. Das geht in diesem Forum leider nicht.
Ich empfehle entweder einen Anwalt oder einen sonstigen Juristen einzuschalten.

Hallo,
es ist immer kompliziert, wenn erwachsene Kinder Unterhalt fordern. Zumal in diesem Fall sicherlich nicht alles gut gelaufen ist. Leider kann ich hier nur den Rat geben, umgehend beim Sozialamt erkundigen, wie die Rechtslage ist. Ich persönlich hatte noch nicht so eine Variante, deswegen kann ich hierzu leider keine rechtsverbindliche Auskunft geben.
Sorry
mr.timer

Sehr geehrte Dame,

leider ist Familien- und Unterhaltsrecht überhaut nicht mein Fachgebiet, weshalb ich Ihnen leider keine detaillierte Antwort geben kann. Hat Ihr Lebensgefährte Verbraucherinsolvenz angemeldet, regelt die Unterhaltsfrage sowieso der Insolvenzverwalter. Die Tochter Ihres Lebensgefährten wird dann ggf. Unterhalt vom Bundesland erhalten. Das Bundesland kann im Nachhinein dann Ansprüche nach dem UVG (Unterhaltsvorschss-Gesetz) gegen Ihren Lebensgefährten geltend machen.

MIt freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rachtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Ich bitte um Entschuldigung, aber wegen eines Todesfalls in meiner Familie kann ich mich nicht mit den Fragen hier befassen.
Freundliche Grüße Schmitt

Verehrter User, leider kann ich hier nicht helfen …