Unterhalt f. Geschwister

Hallo zusammen,

weiß jemand, ob ich Unterhaltsleistungen f. Geschwister, die noch zur Schule gehen und kein eigenes Einkommen haben, von der Steuer absetzen darf ? Gibt es Sonderregelungen ?

Danke für Eure Mühe im Voraus sagt

Marcel

hi,

nein, denn für die kinder bezieht jemand (nicht zwingend du) kindergeld bzw. kinderfreibetrag! ergibt sich aus § 33a EStG!

gruss vom

showbee

hallo marcel, hallo showbee,

unterhaltsleistungen für geschwister konnte man bis einschließlich 1995 als außergewöhnliche belastungen abziehen.

dann wurde § 33a EStG http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20011220/p33a… geändert. seitdem sind unterhaltsleistungen nur noch dann abzugsfähig, wenn sie an gesetzlich unterhaltsberechtigte personen geleistet werden (s. § 33a abs. 1 s. 1 estg) oder der unterhaltenen person mit rücksicht auf deine unterhaltsleistungen öffentliche mittel gestrichen werden (z.b. das arbeitslosengeld deiner freundin, die mit dir zusammenlebt, s. § 33a abs. 1 s. 2 estg). deine geschwister haben dir gegenüber keinen gesetzlichen unterhaltsanspruch, ergo sind unterhaltsleistungen von dir auch nicht absetzbar.

der bundesfinanzhof hat diese gesetzänderung erst kürzlich bestätigt: http://www.nwb.de/aktuell/volltext/2002/IIIR8_01.htm