Hallo zusammen,
weiß jemand, ob ich Unterhaltsleistungen f. Geschwister, die noch zur Schule gehen und kein eigenes Einkommen haben, von der Steuer absetzen darf ? Gibt es Sonderregelungen ?
Danke für Eure Mühe im Voraus sagt
Marcel
Hallo zusammen,
weiß jemand, ob ich Unterhaltsleistungen f. Geschwister, die noch zur Schule gehen und kein eigenes Einkommen haben, von der Steuer absetzen darf ? Gibt es Sonderregelungen ?
Danke für Eure Mühe im Voraus sagt
Marcel
hi,
nein, denn für die kinder bezieht jemand (nicht zwingend du) kindergeld bzw. kinderfreibetrag! ergibt sich aus § 33a EStG!
gruss vom
showbee
hallo marcel, hallo showbee,
unterhaltsleistungen für geschwister konnte man bis einschließlich 1995 als außergewöhnliche belastungen abziehen.
dann wurde § 33a EStG http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20011220/p33a… geändert. seitdem sind unterhaltsleistungen nur noch dann abzugsfähig, wenn sie an gesetzlich unterhaltsberechtigte personen geleistet werden (s. § 33a abs. 1 s. 1 estg) oder der unterhaltenen person mit rücksicht auf deine unterhaltsleistungen öffentliche mittel gestrichen werden (z.b. das arbeitslosengeld deiner freundin, die mit dir zusammenlebt, s. § 33a abs. 1 s. 2 estg). deine geschwister haben dir gegenüber keinen gesetzlichen unterhaltsanspruch, ergo sind unterhaltsleistungen von dir auch nicht absetzbar.
der bundesfinanzhof hat diese gesetzänderung erst kürzlich bestätigt: http://www.nwb.de/aktuell/volltext/2002/IIIR8_01.htm