hallo
zahle für die mutter meines sohnes unterhalt bis das kind 3 jahre alt ist(laut Arbeitsamt).meine frage;wenn das kind mit 2 in den kindergarten kommen sollte,muss ich dann nicht mehr für sie zahlen,da sie dann ja theoretisch wieder arbeiten kann!?oder muss ich bis zu seinem 3 geburtstag für die mutter zahlen?
bis zu drei Jahren muss man. Vielleicht wird das Gesetz geändert, aber da dürften Sie wohl nicht mehr in den Genuss kommen, daesnoch gar nicht zur Debatte steht.
Hallo
nein, das ist bis zum 3 Lebensjahr unerheblich. Heißt so schön überübligatorisches Einkommen.
Im schlimmsten Fall musst du noch die Kindergartenbeiträge mitbezahlen.
Ab dem 3 Lebensjahr ändert sich dann nur folgendes: Sie ist verpflichtet Einkommen zu erzielen. Allerdings nicht zwingend Vollzeit, sondern so das auch noch Zeit für das Kind bleibt. Somit kann es ein, dass du auch weiterhin für sie anteilig BU Unterhalt zahlen musst. Der einzige Vorteil ist die Tatsache, dass sie aktive werden muss. Das ganze ist aber aber abhängig vom Einzelfall. Mein Tipp: Regel das mit ihr, wenn möglich.
Guck mal in Netz unter Urteile BU Unterhalt. Ein paar Information findest du auch auf meiner Seite
http://www.kindesunterhalt.homepage.eu/
Gruss
Schwierige Frage.
Ich würde einfach mal behaupten, …dass kommt darauf an wie das Kind versorgt ist und was die Mutter letztlich noch zum gemeinsamen Leben mit deinem Sohn an Geld zur Verfügung hat.
Ich denke, dass du letztlich noch viel länger zahlen mußt, als bis der Sohn 3 ist.
Kommt darauf an, ob sie ihren Unterhalt vor Gericht einklagt. Aber ich bin davon überzeugt, dass dein Unterhalt an sie, …sich dann reduziert, wenn sie ein geregeltes Einkommen hat. Wieviel du dann mehr hast, kommt auf ihr Einkommen an.
Würde ich jetzt einfach mal unwissend behaupten.
Hallo,
normalerweise gilt der Trennungsunterhalt 2 jahre. Sobald die Mutter wieder berufstätig sein kann, entfällt der Unterhalt.
Allerdings spielt hier das Einkommen der Mutter eine Rolle.
Alles Gute
Hallo,
zahlst du für das Kind auch- denn das hat Vorrang?! Bedenke auch den Eigenbedarf- Düsseldorfer Tabelle.
Meine Vermutung in Bezug auf den Unterhalt für die Mutter deines Sohnes ist, dass der Unterhalt solang gezahlt werden muss, wie das Jobcenter einspringen muss.
LG
Hallo,
habe mich gerade nochmal in die Untiefen begeben und dabei festgestellt, dass
der Unterhalt bis zum 3. Lebensjahr gezahlt werden muss.
Danach nur noch dann, wenn das Kind keine Betreuungsmöglichkeit hat, allerdings kann von der Mutter dann verlangt werden, dass sie umzieht um eine Betreuung für das Kind zu haben und sie vollzeit arbeiten gehen kann.
Genauer nachzulesen unter www.mein-recht.de.
Vorsicht: Die Zahlen hier müssen hier teilweise ersetzt werden, da es sich hier nicht um die neuste Fassung handelt.
LG
hallo,
das wird an der mutter liegen, wie sie das machen will…
lisa
Dazu muß sie erst arbeiten gehen?
Hallo,
hier wird im Normalfall dann die Hintergründe des Einzelfalles geprüft. Meist muss man dann nicht weiterbezahlen, wenn die Mutter während der Kindergartenzeit bei ihrem alten Arbeitgeber arbeiten kann.
Ihr Arbeitsplatz bleibt ja bis zum Ende der Erziehungszeit erhalten. Sie muss diesen Arbeitsplatz nicht aufgeben, weil sie kurzfristig irgendwo eine andere Stelle annehmen muss (weil ihr Arbeitgeber, die Zeit in der sie in Erziehungsurlaub ist, anderweitig verplant hat).
Gruß