Es wurden insgesamt 12 Jahre Unterhaltszahlungen an geschiedene Frau geleistet; seit 3 Jahren bekommt sie einen Rentenanteil. Bei div. Gerichtsverhandlungen hat die Exfrau behauptet, sie lebe allein, müsse für sich selbst sorgen und war auch nicht bereit, ihre Arbeitszeit von 5 bzw. 6 Std. zu erhöhen. Eine feste Partnerschaft bestritt sie insofern, dass sie sagte, es sei eine Art Wochenendbeziehung, der Partner lebe 50 km entfernt usw. Nun wurde in Erfahrung gebracht und dies könnte auch durch schriftliche Erklärung von Dritten bewiesen werden, dass die Exfrau tatsächlich bereits seit ca. 15 Jahren in einer Partnerschaft gelebt hat, seit ca. 3 Monaten mit ihm verheiratet ist, diesem Partner vor einigen Jahren ein Auto geschenkt hat usw.
Gibt es eine Chance, auf Rückzahlung des unrechtmäßig erhaltenen Unterhalts zu klagen und wie sieht es mit der Verjährungsfrist aus?
Hallo,
unter falschen Voraussetzungen erschlichener Unterhalt kann zurückgefordert werden.
Evtl. geht das als Schadensersatz nach einer strafrechtlichen Anzeige.
Verjährungsfristen laufen vermutlich (genau weiß ich das nicht) erst an, ab dem Zeitpunkt, wo das Fehlverhalten der Ex bekannt wurde.
Am Besten einen Anwalt aufsuchen.
Gruß
Ingrid