Unterhalt finanzieren während FOS-Besuch?

Hallo,

der unterhaltspflichtige Elternteil (A) möchte das Fachabi nachmachen und dann studieren. Das Kind wohnt beim anderen Elternteil (B), welcher verheiratet und ebenfalls Nachwuchs hat.

A bekäme (elternunabhängiges) BaföG und müsste dann schauen, ob noch Wohngeld beantragt werden kann um die eigenen Kosten überhaupt tragen zu können. Miete, Lebensmittel, Fahrtkosten, Schulgeld etc.

Hätte der nun verheiratete Elternteil bei dem das Kind wohnt Anspruch auf Unterhaltsvorschuss? Unterhalt ist ja vorrangig oder müsste man sich damit abfinden, dass der einfach nicht gezahlt werden kann?

Danke.

Hallo,

der betreuende Elternteil ist verheiratet und somit bekommt er keinen Unterhaltsvorschuss. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=34088.html

Einfach sich mit abfinden muss er auch nicht. Wenn B schon einen Titel hat, schickt er den Gerichtsvollzieher und kann die Sache bis zur eidesstattlichen Versicherung (früher Offenbarungseid) treiben.

Wenn er noch keinen Titel hat, klagt er bei Gericht und der barunterhaltspflichtige Elternteil wird vermutlich fiktiv gerechnet und zur Zahlung verpflichtet. Kann er nicht zahlen, sammelt er Schulden und bekommt unter Umständen sogar Post vom Staatsanwalt (§ 170 StGB).

Er muss schon wahnsinnig gute Gründe haben - z. B. er hat schon länger trotz großer Bemühung - keine Arbeit, um der Fiktivrechnung zu entgehen.

Tipp für A: es gibt Abendkurse und Fernstudium. Übrigens auch der Richter wird vermutlich nach diesem Tipp urteilen.

Gruß
Ingrid

Hallo,

es gibt keinen Titel und A ist ohne Ausbildung (B genauso, arbeitet aber seit Jahren im Familienbetrieb, ist Juniorchef). Es sind nachweislich Bewerbungen für Ausbildungen geschrieben worden und das nicht erst seit gestern. (20-30 pro Woche.)

A hat den Unterhalt im letzten halben Jahr mehr schlecht als recht leisten können und das leider auch nicht durchgehend. A arbeitete für Zeitarbeitsfirmen und hat trotzdem versucht den Unterhalt zu zahlen, obwohl er noch klar im Bereich der Selbsterhaltung war / ist und sich daraufhin stellenweise die Fahrt zum Kind nicht leisten konnte und somit Gelder leihen musste.

Fernstudium wird von Argen nicht gefördert (Aussage des zuständigen Sacharbeiters) und wenn A zur Abendschule geht, die auch irgendwie bezahlt werden muss PLUS Unterhalt, sieht A sein Kind noch weniger als eh schon (wohnt in einem anderen Landkreis).

Das heißt also A könnte „dazu verdonnert werden“, die FOS eben nicht zu besuchen und muss weiter schlecht bezahlter Arbeit als Helfer nachgehen anstatt einer vernünftigen schulischen Ausbildung sowie Studium? Hat A da kein Recht drauf?

Danke für die Antwort.
Gruß.

Hallo,

Unterhaltsverpflichtungen haben absoluten Vorrang und lt. ständiger Rechtssprechung des BGH ist einem Unterhaltsschuldner auch zuzumuten, an Wochenenden und auch nachts an Wochenenden Arbeit nachzugehen, um seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen.
Es soll auch Studenten geben, die Medizin oder Jura studieren, kein Bafög erhalten und sich das Studium mit Jobs finanzieren.

Der Unterhaltsvorschuß geht zu erst einmal zu Lasten der Steuerzahler und da hat das „Prviatvergnügen Fachabi“ Nachrang.

si