Hallo,
mein Lebensgefährte und ich haben diesen Monat geheiratet. Wir haben ein gemeinsames Kind (4Jahre), er hat einen Sohn aus einer frühreren Beziehung (wird im Dez 12).
Jetzt ist es ja so, das dem Sohn ab dem 12. Geburtstag wieder mehr Unterhalt zusteht.
Da mein Lebensgefährte nicht so viel verdient, kam es bis jetzt zu einem Mangelfall, da sein Geld nicht reicht um unser Kind und sein Kind zu versorgen. Durch die Heirat wollten wir eigentlich für Ihn eine bessere Lohnsteuerklasse wählen, dadurch ergäbe sich mehr Netto und somit wohl auch mehr Unterhalt an den Sohn, oder?
Seit der letzten Berechnung (Mangelfall) des Unterhaltes hat sich mein und sein Einkommen leicht erhöht. Hätten wir dies dem Jugendamt melden müssen? Kommt es jetzt eventuell zu einer hohen Nachzahlung seit Lohn"erhöhung"?
Ein weiteres Problem ist, das die Mutter mit dem Sohn in einer anderen stadt wohnt und demzufolge stets alles über dieses Jugendamt abgewickelt wird. Bei einer „Zwischenprüfung“ des Unterhaltes kam zum Beispiel ein Brief vom Jugenamt der anderen Stadt, in dem folgendes stand: „Frau … (also Mutter) ist mit einer weiteren Herabsetzung des Unterhaltes nicht einverstanden“.
Unser Jugendamt im Ort kann uns da nicht weiterhelfen, das JA der anderen Stadt verwies uns an die Mutter (mit der man aber nicht reden kann)
Also sind wir bei Mangelfallberechnungen wohl auf die Laune und Willkür der Mutter bzw. dem anderen Jugendamt angewiesen?
Was können wir in so einem Fall tun?
Vielleicht kennt sich jemand von Euch aus, ich blick nicht mehr durch!
Ach ja, mein Einkommen mindert seinen Selbstbehalt oder?
Vielen Dank, Tonl