Unterhalt: Fragen zu Zahlungen nach Heirat

Hallo,

mein Lebensgefährte und ich haben diesen Monat geheiratet. Wir haben ein gemeinsames Kind (4Jahre), er hat einen Sohn aus einer frühreren Beziehung (wird im Dez 12).
Jetzt ist es ja so, das dem Sohn ab dem 12. Geburtstag wieder mehr Unterhalt zusteht.
Da mein Lebensgefährte nicht so viel verdient, kam es bis jetzt zu einem Mangelfall, da sein Geld nicht reicht um unser Kind und sein Kind zu versorgen. Durch die Heirat wollten wir eigentlich für Ihn eine bessere Lohnsteuerklasse wählen, dadurch ergäbe sich mehr Netto und somit wohl auch mehr Unterhalt an den Sohn, oder?

Seit der letzten Berechnung (Mangelfall) des Unterhaltes hat sich mein und sein Einkommen leicht erhöht. Hätten wir dies dem Jugendamt melden müssen? Kommt es jetzt eventuell zu einer hohen Nachzahlung seit Lohn"erhöhung"?

Ein weiteres Problem ist, das die Mutter mit dem Sohn in einer anderen stadt wohnt und demzufolge stets alles über dieses Jugendamt abgewickelt wird. Bei einer „Zwischenprüfung“ des Unterhaltes kam zum Beispiel ein Brief vom Jugenamt der anderen Stadt, in dem folgendes stand: „Frau … (also Mutter) ist mit einer weiteren Herabsetzung des Unterhaltes nicht einverstanden“.
Unser Jugendamt im Ort kann uns da nicht weiterhelfen, das JA der anderen Stadt verwies uns an die Mutter (mit der man aber nicht reden kann)
Also sind wir bei Mangelfallberechnungen wohl auf die Laune und Willkür der Mutter bzw. dem anderen Jugendamt angewiesen?
Was können wir in so einem Fall tun?

Vielleicht kennt sich jemand von Euch aus, ich blick nicht mehr durch!

Ach ja, mein Einkommen mindert seinen Selbstbehalt oder?

Vielen Dank, Tonl

Hallo

als erstes ist wohl die mangelhafte Anwendung von FAQ:1129 zu bemangeln

LG
Mikesch

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Hallo,

wenn ein betreuender Elternteil nicht mit der Reduzierung des Unterhaltes einverstanden ist, es einen Titel bzw. es ein Urteil über den Unterhalt gibt, kann man eine Abänderungsklage bei Gericht einreichen.

Einer der Vorraussetzungen ist, dass die Einkommensminderung nicht mutwillig ist. Also z. B. dass der Unterhaltsschuldner nicht freiwillig seine Arbeitszeit reduziert hat.

Wenn der Unterhaltspflichtige weitere Unterhaltsberechtigte dazu bekommen hat und das zur Verteilung zur Verfügung stehende Einkommen nicht mehr für alle ausreicht, kann man das Geld (das über dem Selbstbehalt liegt) mit einem Kuchen vergleichen. Der Kuchen ist ja noch gleich groß aber es wollen mehr Leute davon essen. Somit schneidet jeder vernünftige Mensch eben kleinere Stücke aus dem Kuchen.

Man kann mit seinen Einkommens- und Ausgabenunterlagen zum Amtsgericht gehen und sich einen Beratungsschein geben lassen. Mit diesem dann zu einem Anwalt der eigenen Wahl. Gegen eine geringe Gebühr (10 oder 20 Euro) bekommt man dann eine qualifizierte Auskunft. Der Anwalt kann dann prüfen, ob hier eine Abänderungsklage möglich ist.

Gruß
Ingrid

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