Unterhalt + fsj

hallo,
ich hab da mal eine frage:

wie sieht es mit unterhaltszahlungen einer/eines volljährigen während eines Freiwilligen Sozialen Jahrs aus? Habe irgendwo gelesen, dass man bspw. keinen Unterhalt vom Vater bekommt, wenn man noch bei der Mutter wohnt (oder andersrum :smile: ).
habe aber auch irgendwo gelesen, dass der betrag vom taschengeld im fsj abhängt…
und wie sieht es aus, wenn man allein bzw. weder bei der mutter noch beim vater wohnt? wann bekommt man nun unterhalt von wem und wann nicht?

wie gesagt, habe schon gegoogelt, aber nichts konkretes gefunden.
hoffe, ihr könnt mir helfen :wink:

grüße

hallo chrizzl,

ich hab da mal eine frage:

wie sieht es mit unterhaltszahlungen einer/eines volljährigen
während eines Freiwilligen Sozialen Jahrs aus? Habe irgendwo
gelesen, dass man bspw. keinen Unterhalt vom Vater bekommt,
wenn man noch bei der Mutter wohnt (oder andersrum :smile: ).
habe aber auch irgendwo gelesen, dass der betrag vom
taschengeld im fsj abhängt…

Genau das letztere ist der Fall: Wenn die „Taschengeldzahlung“ der FSJ-Stelle ausreicht, um das Leben zu finanzieren, gibt es keinen Anspruch auf Unterhalt.

Allerdings läuft der Kindergeldanspruch des/der Berechtigten weiter, auch sind weiter Abzugsmöglichkeiten (StKl II, wo möglich) gegeben. Diesen Anteil habe ich seinerzeit meiner Tochter zu ihrem „Taschengeld“ überwiesen.

und wie sieht es aus, wenn man allein bzw. weder bei der
mutter noch beim vater wohnt? wann bekommt man nun unterhalt
von wem und wann nicht?

Wenn der/die FSJler alleine lebt, dann erhält er/sie von der FSJ-Stelle normalerweise auch einen Wohngeldzuschuss, was wiederum den Unterhaltsanspruch senkt.

wie gesagt, habe schon gegoogelt, aber nichts konkretes
gefunden.

Konkretes wird man auch nur finden, wenn man eine konkrete Stelle hat, und dann ggf. sich gegen Beratungsschein von einem Familienanwalt beraten lässt. Allgemein ist wirklich nur die Aussage möglich: Das kommt darauf an.

Gruß, Karin

Hallo,

soweit ich weiß, wird das freiwillige soziale Jahr dem Militärdienst bzw. Ersatzdienst gleichgesetzt. Obwohl dort die „Bezahlung“ auch nicht üppig ist, muss kein Unterhalt, der u. U. wesentlich höher ist, bezahlt werden.

Gruß
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
Aktenzeichen 18 UF 143/05 Oberlandesgericht Celle.
Wurde im OLG-Report veröffentlich.
http://www.jurion.de/archiv/presse/2005/11/index.html
Ein volljähriges Kind bekommt nur dann Unterhalt, wenn es sich in einer Ausbildung befindet.

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

na stimmt so aber auch nicht, praktikanten bekommen auch unterhalt und befinden sich in keiner ausbildung. es KANN zwar eine vorbereitung für eine ausbildung sein, kann ein FSJ aber rein theoretisch auch.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

danke für eure antworten, bleibt nur noch eine frage:
habt ihr erfahrungen, wie viel geld man dann insgesamt im monat hat?
wenn der unterhalt wirklich im verhältnis zum taschengeld sinkt, bleibt der endbetrag doch ungefähr gleich oder (wenn wir mal annehmen, dass das taschengeld nicht sonderlich hoch angesetzt ist und das verpflegungsgeld weglassen)?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ingrid,

soweit ich weiß, wird das freiwillige soziale Jahr dem
Militärdienst bzw. Ersatzdienst gleichgesetzt.

für die Krankenkasse war das zumindestens bis vor 3 Jahren nicht so, d.h. eine Studentin wurde damals auch nach einem FSJ mit 25 Jahren versicherungspflichtig und nicht erst mit 26 Jahren.

Obwohl dort die
„Bezahlung“ auch nicht üppig ist, muss kein Unterhalt, der u.
U. wesentlich höher ist, bezahlt werden.

Naja, was meine Tochter als „Wohngeld“ und „Taschengeld“ bekommen hat, war höher als die oberste definierte Stufe der Düsseldorfer Tabelle.

Gruß, Karin