hallo chrizzl,
ich hab da mal eine frage:
wie sieht es mit unterhaltszahlungen einer/eines volljährigen
während eines Freiwilligen Sozialen Jahrs aus? Habe irgendwo
gelesen, dass man bspw. keinen Unterhalt vom Vater bekommt,
wenn man noch bei der Mutter wohnt (oder andersrum
).
habe aber auch irgendwo gelesen, dass der betrag vom
taschengeld im fsj abhängt…
Genau das letztere ist der Fall: Wenn die „Taschengeldzahlung“ der FSJ-Stelle ausreicht, um das Leben zu finanzieren, gibt es keinen Anspruch auf Unterhalt.
Allerdings läuft der Kindergeldanspruch des/der Berechtigten weiter, auch sind weiter Abzugsmöglichkeiten (StKl II, wo möglich) gegeben. Diesen Anteil habe ich seinerzeit meiner Tochter zu ihrem „Taschengeld“ überwiesen.
und wie sieht es aus, wenn man allein bzw. weder bei der
mutter noch beim vater wohnt? wann bekommt man nun unterhalt
von wem und wann nicht?
Wenn der/die FSJler alleine lebt, dann erhält er/sie von der FSJ-Stelle normalerweise auch einen Wohngeldzuschuss, was wiederum den Unterhaltsanspruch senkt.
wie gesagt, habe schon gegoogelt, aber nichts konkretes
gefunden.
Konkretes wird man auch nur finden, wenn man eine konkrete Stelle hat, und dann ggf. sich gegen Beratungsschein von einem Familienanwalt beraten lässt. Allgemein ist wirklich nur die Aussage möglich: Das kommt darauf an.
Gruß, Karin