Hallo, ich habe ein 4 jährigen und 14 jährigen Sohn. Für den jüngeren habe ich Untehaltsvorschuß beantragen lassen. Wie gehe ich vor bei dem älteren da er ja kein Unterhaltsvorschuß mehr bekommt?! Ich muß dazu sagen das es kein Kontakt zur Mutter gibt und ich auch versucht habe Unterhalt neu berechnen zu lassen über Jugendamt, aber keine Chance.
Ich freue mich über Antworten danke schon mal
Hallo,
das ist ein sehr umfangreiches Thema und hat sicher einen komplexen Sachverhalt.
Wenn die Antwort hier nicht ausreicht, da mir viele Hintergründe fehlen, dann kann ich auch gern über meine HP www.verlandeferber.repage1.de zur Verfügung stehen.
Als Hintergrundwissen ist erforderlich, ob vielleicht schon ein Titel oder eine Jugendamtsurkunde vorliegt, seit wann die Trennung ist, ob die Mutter Einkommen hat usw.
Erst wenn ich solche Dinge weiß, kann ich guten Gewissens schreiben, wie ich handeln würde: Jungedamtsurkunde oder Titulierung bei Gericht.
LG
Lunajane
Ja es gibt eine Urkunde die Trennung war vor über 12 Jahren etwa. Seitdem geht alles über Jugendamt. Problem ist sie wohnt nicht in meinen Landkreis. Jugendamt in meinen Landkreis weiß gar nichts von meinen Sohn aus erster Beziehung
Genau das ist das Problem mit „Jungedamtsurkunden“. Aber sie müssen sich auch darum kümmern! Nur leider ist das mitunter nicht so „nachhaltig“ wie es ein Rechtsanwalt tun würde - wenn man eine guten erwischt …
LG
den Unterhalt kann man nicht neu berechnen lassen, du musst den zahlen. Wie wird nicht nach gefragt, du hast das zu machen. Hast du einen Titel unterschrieben? Dann musst du aufpassen, die Mutter kann ohne Vorankündigung pfänden. Es sind auch schon viele in den Knast gewandert, weil sie nicht bezahlen können. Wir haben am eigenen Leibe erfahren müssen, dass es dem Jugendamt egal ist ob du das Geld hast oder nicht. Du hast selber zu sehen wie du es zahlst, aber zahlen musst du. Da du keinen Kontakt mit der Mutter hast, musst du da mit allem rechnen. Am Besten du holst dir Rat bei einem Anwalt, dass er sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzt. ER wird allerdings nicht viel erreichen können, da du einfach verpflichtet bist. Unter 100% kann man nicht gesetzt werden. Ist die Mutter oder das Jugendamt mit Ratenzahlung nicht einverstanden kannst du nichts machen.
Viel Glück
Agnes
Du kannst die Mutter auf Unterhalt verklagen. Das wird dann von ihrem Lohn (wenn vorhanden) gepfändet. Versuchs auch über Wohngeld, vielleicht geht da ein bisschen. Ansonsten ArGe (Hartz 4), wenn ihr nicht genug Geld habt.
Viel Glück,
Andi
Hallo
ja das Jugendamt zahlt für den 14 Jährigen nicht mehr.
Die Mutter wäre Unterhaltspflichtig !
Wenn Sie Geld hat bzw. Geld verdient!
Man müsste Sie anschreiben zur not per Anwalt.
Ich weiss ja nicht ob Du aktuelle Adresse hast!
Oder ob Sie überhaupt zahlen kann.
Ansonsten wirst Du von keinem Unterhalt bekommen,sieht schlecht aus !!
LG Sandy
Hallo
wennn die Mutter des Kindes keinen Unterhalt fordert, ist es grundsätzlich ihr Problem, nicht dein Problem.
Normalerweise gilt das ab dem Monat, wo dir die Anfrage bekannt gemacht wird.
Wenn du deinen Sohn unterstützen möchtest und kannst, sollte dieses ja über das JA möglich sein.
Es gibt hier eine Holschuld, nicht Bringschuld.
Das JA verstehe ich an dieser Stelle nicht.
Was hat das JA den gesagt?
Gruß
Hallo, ich habe ein 4 jährigen und 14 jährigen Sohn. Für de
jüngeren habe ich Untehaltsvorschuß beantragen lassen. Wie
gehe ich vor bei dem älteren da er ja kein Unterhaltsvorschuß
mehr bekommt?! Ich muß dazu sagen das es kein Kontakt zur
Mutter gibt und ich auch versucht habe Unterhalt neu berechnen
zu lassen über Jugendamt, aber keine Chance.
Ich freue mich über Antworten danke schon mal
sorry, keine ahnung
hallo,
ich als mutter mußte auch für meinen sohn jeden monat 300€ zahlen,mir wurde einen vollzeitjob angerechnet…fertig.
evtl.einen anwalt fragen oder einen experten hier anklicken
viel glück
lisa
mit dem Jugendamt ist es so eine Sache. Sie gibt dir Rat bis zu einen gewissen Punkt.Klagen mußt du dann selber.Besser gesagt dein Kind,denn ihn steht es zu und der Staat übernimmt die Kosten.Allso suche dir einen guten Anwalt.Viel Glück ich habe es hinter mir.
Hallo herzel10,
dann bleibt dir leider nichts anderes übrig als den Unterhalt einzuklagen.
Der Weg ist eigentlich der letzte Ausweg für dich, da du den Aufenthaltsort deiner Ex-Frau nicht kennst.
Nur der Rechtsanwalt hat die Möglichkeit dies in Erfahrung zu bringen.
Ich wünsche dir aber viel Erfolg.
mfg
Angela06
unterhaltsvorschuß gibt es bei 14-jährigen leider nicht… wenn die mutter nicht zahlen will oder kann, springt das JA mit dem mindestsatz ein
Hallo, ich habe ein 4 jährigen und 14 jährigen Sohn. Für den
jüngeren habe ich Untehaltsvorschuß beantragen lassen. Wie
gehe ich vor bei dem älteren da er ja kein Unterhaltsvorschuß
mehr bekommt?! Ich muß dazu sagen das es kein Kontakt zur
Mutter gibt und ich auch versucht habe Unterhalt neu berechnen
zu lassen über Jugendamt, aber keine Chance.
Ich freue mich über Antworten danke schon mal
Hallo,
da haben Sie leider keine großartigen Möglichkeiten mehr. Wenn der Kontakt zur Mutter nicht besteht und sie nicht freiwillige Unterhaltszahlungen tätigt. Bleibt nur der Gang zum Anwalt, um Ihre Einkünfte offen legen zu lassen für eine Unterhaltsberechnung.Ansonsten wird von den Ämtern leider keiner aufkommen.
Viele Grüße
Y.Dosse