Unterhalt für 18-jährige,Anspruch auf Kindergeld?

Hallo Ihr Lieben,
bin ganz neu hier und hoffe sehr, hier Hilfe zu finden. Ich habe die 18-jährige Tochter einer Bekannten bei mir aufgenommen, weil sie zu Hause nur Stress, Äreger und Probleme hatte und sich so einfach nicht auf ihr anstehendes Abi vorbereiten konnte. Das Mädel wohnt mietfrei bei mir, kann hier essen und duschen, hat ihr eigenes Reich. Eigentlich geht es ihr endlich mal richtig gut. Nur eins fehlt:smiley:as liebe Geld. Sie bekommt von ihren Eltern (wie üblich)nicht einen Cent. Also hat sie ihr Kindergeld für sich beantragt, was leider abgelehnt wurde. Ich kann ihr auch nicht alles zahlen, weil ich allein erziehende Mutter bin und selbst nicht im Geld schwimme. Sie hat das einfach nicht verdient, weil sie ein prima Mensch ist. Wenn also irgendjemand eine geniale Idee hat, was wir machen können, würde ich mich sehr freuen.
Alles Liebe, Conny

Hallo Conny,

ich kann dir nur sagen, dass die Eltern das Kindergelg bekommen und es ihrer Tochter, in diesen Fall, zahlen „sollten“. Versuch doch mal mit ihnen zu reden. Mehr kann ich Dir leider auch nicht sagen.

Liebe Grüße
Kessy

Hallo Kessy,
Lieben Dank für die flotte Antwort, aber da haben wir bei diesen Menschen wohl leider schon verloren. Trotzdem Danke, Conny

Hi,
die Eltern sind bis zum Abschluss der Ausbildung unterhaltspflichtig. Wenn sie keinen Unterhalt zahlen, müsste es eigentlich möglich sein, einen Antrag zu stellen, dass das Kindergeld direkt an das Kind ausgezahlt wird. Dazu muss aber zunächst eine Berechtigtenbestimmung erfolgen. Dies macht das Amtsgericht auf Antrag. Außerdem würde ich mich an eurer Stelle mal ans Jugendamt wenden. Die sind nicht nur für Minderjährige, sondern auch noch für junge Erwachsene zuständig.

Gruß
Nelly

Hallo Conny,

wie die Vorschreiberin bereits erwähnt, sind die Eltern gesetzlich verpflichtet, Unterhalt für Ihre Tochter zu bezahlen, und zwar während der Schule und einer Ausbildung bzw. ein Studium bis zu einem bestimmten alter (kenne jetzt die Grenze nicht genau, irgendwo in der zweiten Hälfte der Zwanziger glaube ich …). Das Kindergeld steht ja der Tochter zu und da diese nicht mehr zuhause ist, die Eltern somit auch keine „Kosten“ mit ihr haben, hat die Tochter auch Anspruch auf das Kindergeld.

Du musst also, da bleibt dir gar nichts anderes übrig, mit ihr aufs Amt gehen, sie muss dort den Sachbearbeitern mitteilen, was Stand der Dinge ist und wo sie jetzt lebt bzw. wie die Umstände sind, denke nicht, daß das Amt Probleme macht, wenn die Umstände entsprechend geschildert werden. Zur Not kann sie auch mit einem Anwalt vorgehen, wenn sie kein Geld hat, wird er sogar gestellt, soweit ich mich erinnern kann.

Es gibt nichts gutes - ausser man tut es ! :wink:

Hallo!
Ihr seid ja echt lieb hier. Wir waren im November beim Jugendamt. Da mein Mädel aber zu dem Zeitpunkt noch nicht soweit war, Unterhalt von ihren Eltern zu fordern, meinte die zuständige Sachbearbeiterin, dass ihr auf jeden Fall das Kindergeld zustehen würde. Inzwischen ist mein Mädel aber so weit, dass sie den Gang zum Jugendamt mit allen Konsequenzen antreten mag, denn es gab so einige scheußliche Vorfälle. Danke für die Antwort, alles Liebe Conny

Hallo Stefan,
auch Dir ganz herzlichen Dank für die Antwort. Wir stürzen uns dann jetzt ins Behördengetümmel und schlagen uns durch.
Dass das Amtsgericht allerdings auch mit einbezogen werden muss war mir ganz neu, daher vielen Dank für den Hinweis.
Liebe Grüße Conny

Hi,

Dass das Amtsgericht allerdings auch mit einbezogen werden
muss war mir ganz neu, daher vielen Dank für den Hinweis.

der Hinweis war aber von mir :wink:

Ja, das ist notwendig, denn es ist eben nicht so, wie Stefan geschrieben hat. Das Kindergeld steht NICHT der Tochter zu, sondern den Eltern. Daher muss die Tochter vom Amtsgericht zur Berechtigten bestimmt werden, wenn sie will, dass das KG direkt an sie gezahlt wird.

Gruß
Nelly

OOOPS! Ja, das tut mir dann ganz echt ehrlich leid, dass ich die Hinweise durcheinander geschmissen habe. War nicht böse gemeint. Sorry, aber mein Krümmel hat mich ein wenig abgelenkt und dann war’s auch schon passiert.
Wir waren heute früh beim Jugendamt. Da mein Mädel 18 ist, können die nicht direkt etwas für sie tun. Wir sollen ihren Eltern jetzt eine Frist setzen, bis wann sie ihre Einkommensnachweise der letzten 12/36 Monate nachzuweisen haben. Sollten sie sich daran halten, können wir mit den Unterlagen zum Jugendamt gehen und dort wird dann der Unterhaltsanspruch berechnet. Sollten sie nicht antworten, wird meiner Großen ein Anwalt gestellt, der sich um ihre Angelegenheiten kümmert. Darüber hinaus sollen wir Einspruch bei der Familienkasse einlegen, weil sie sehr wohl Anspruch auf zumindest einen Teil des Kindergeldes hat. Einen Termin beim Berzirkssozialdienst müssen wir machen und eventuell Geld bei der Arge beantragen. Mal sehen, was sich so tut. Das Dumme an der ganzen Sache ist nur, dass mein Mädel ihren kleinen Bruder dann wahrscheinlich nicht mehr sehen darf, an dem sie sehr hängt. Das war einer der Gründe, warum sie bisher stillgehalten hat. Ich hoffe jetzt einfach, dass sich alles zum positiven wendet.
Vielen Dank nochmal,
alles Liebe aus Düsseldorf,
Conny

Hallo Conny,

da ich gelesen habe, dass Dein Mädel (darfst Du ja schreiben, ich nenne Sie einfach mal ANNA :smile: einen jüngeren Bruder zu Hause sitzen hat, den sie dann möglicherweise nicht mehr sehen darf, bin ich etwas zusammengezuckt.

Ich habe den Eindruck, Du kämpfst gerade mit Anna gerade ihre Rechte gegenüber ihren Eltern durch. Das tut Anna bestimmt gut.

Allerdings, wenn Anna an ihrem Bruder hängt, hängt er möglicherweise auch an ihr. Mir gehen Dinge durch den Kopf, dass die beiden sich möglicherweise gegenseitig gestützt haben und es insbesondere für den Bruder wichtig sein könnte, seine Schwester zu sehen. Ich weiß nicht, was in der Familie los ist und es geht mich auch nichts an. Klar ist aber: Anna ist raus. Der Bruder ist noch drin.

Ich würde daher neben den ganzen Fragen mit Kindergeld und Unterhalt die Geschichte unbedingt mit einem Familientherapeuten durchsprechen. Ich weiß nicht, ob es solche Leute über das Jugendamt gibt, ansonsten gibt es Vereine wie pro familia oder Erziehungsberatungsstellen, bei denen man kompetente Ansprechpartner findet oder erfragen kann. Insbesondere familienrechtliche Auseinandersetzungen haben leider zu oft den Nebeneffekt, dass der Teil der Tür, der noch offen war, zugeschlagen wird.

Annas Rechte durchzufechten ist sicher gut gemeint und möglicherweise der einzig richtige Weg - ich würde mir nicht herausnehmen, das zu beurteilen, auch wenn ich den Sachverhalt kennen würde -, ich bitte Dich aber, in Annas und ihres Bruders Interesse vorsichtig an die Angelegenheit heranzugehen. Vielleicht lässt sich mit Beratung und neutraler Unterstützung der Streit anders lösen als über Anwälte. Zumindest ein Versuch sollte gemacht werden.

Gruß Oskar

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