Hallo, mein Sohn wird bald 18.Jahre wohnt bei der Mutter und bekommt
400,00 netto Lehrgeld Plus Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.Meine Ex
hat ca.2000.00 netto und ich auch. Was bekommt mein Sohn dann
Unterhalt von mir.
Danke schön
Hallo,
das ist leider nicht in einem Satz zu beantworten. Alle Nettogehälter sind noch „zu bereinigen“
Von daher kann hier auch keine konkrete Aussage dazu getroffen werden, da viele wichtige Details einfach unbekannt sind.
Hier ist jedoch alles zu entnehmen: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorf…
Bei einer MUSTER-Rechnung bedeutete das, dass 2 x 1000 € bereinigt zur Verfügung stehen = 2.000 € = gem. Düsseldorfer Tabelle Zahlbetrag Stufe 3 353 €. Der Sohn bekommt eine Ausbildungsvergütung von ca. 400 € (unbereinigt) von daher lass ich mal das geringfügige Urlaubs- und Weihnachtsgeld weg und setzte nur Werbungskosten von 90 EUR an - bleiben 310 €. Es bliebe ein geringfügiger Betrag der dem Sohn zusteht.
Sie sollten sich überlegen, die Ausbildung Ihres Sohnes durch ein angemessenes Taschengeld/Barunterhaltsbetrag (ca. 100 €) zu fördern. Damit wären sie wohl auf der sicheren Seite.
MfG
Hallo,
die Zahlen sind etwas ungenau, da Arbeitsweg der Eltern, zuständiges OLG und die genauen Einkünfte (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld)und ob es andere - vor allen Dingen minderjährige - Unterhaltsberechtigte gibt und ob die Eltern Sonderzahlungen erhalten fehlen. Ich rechne das Beispiel also mit fiktiven Zahlen. Genau kann es nach dem Schema mit genauen Zahlen nachgerechnet werden. Sollte es andere Unterhaltsberechtigte geben, die vorab Anrechnung dieser in der Düsseldorfer Tabelle nachlesen.
Noch was: auch während der Minderjährigenzeit hätten Eigeneinkünfte des Kindes zumindest teilweise unterhaltsreduzierend angerechnet werden können. Rückwirkend ist das nicht möglich:
2.000 Euro Einkommen Mutter + 1/12 der jährl. Sonderzahlungen und sonst. Einkommen wie Steuererstatt., Mieteinkünfte usw.
2.000 Euro Einkommen Vater + 1/12 der jährl. Sonderzahlungen und sonst. Einkommen wie Steuererstatt., Mieteink. usw.
4.000 Euro Einkommen Eltern 1/12 der sonst. Einkünfte dazuaddieren
Berechnung Kindeseinkommen:
angenommen wird 400 Euro Urlaubsgeld und 400 Euro Weihnachtsgeld.
400 x 12 Monate + Sonderzahlung 800 = 5.600 Euro Jahreseinkommen.
Jahreseinkommen auf den Monat (wie bei den Eltern) umlegen: 5.600 Euro : 12 = 467 Euro Monatseinkommen.
Kind darf 90 Euro für Aufwendungen unberücksichtigt lassen:
467 Euro
90 Euro Aufwendungspauschale
377 Euro eigenes Kindereinkommen.
Wenn nur ein Unterhaltsberechtigter wird die nächste Gehaltsstufe der DüTa zu Grunde gelegt:
742 Euro Unterhaltsbedarf
184 Euro abzügl. Kindergeld
377 Euro eigenes Kindereinkommen
181 Euro Unterhaltszahlung BEIDER Eltern
Wenn das jeweilige bereinigte Elterneinkommen identisch ist, zahlt hier jeder Elternteil die Hälfte.
Ist es unterschiedlich, wird Einkommen jedes Elternteiles abzügl. 1.150 Euro Selbstbehalt genommen. Die verbleibene Summe wird dann gequotet und jeder Elternteil zahlt dann den Prozentsatz, der sich ergibt von der Unterhaltssumme, so, dass das Kind den Restunterhalt erhält.
Der Unterhalt für vorrangige andere minderjährige oder volljährige Schüler darf bei der Einkommensberechnung des betroffenen Elternteiles vor des volljährigen Azubis abgezogen werden.
Es ist jetzt alles nur pauschal, weil eben genaue Informationen fehlen. Mutter zahlt auf jeden Fall ab Volljährigkeit mit.
Gruß
Hallo,
ab dem 18.Geburtstag sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig,Mutter und Vater je nach Einkommen. Wie man das genau ausrechnet, weiss ich nicht, am besten googlen unter…Unterhalt mit 18…
lisa
Hallo Bärbel59
Es kommt darauf an, was Ihr Sohn noch für Sonderausgaben aufgrund seiner Ausbildung hat. (Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb, Fahrtkosten zu Lerngruppen etc.)
Das Einkommen von 400,- € des Sohnes + Zulagen ist grenzwertig. Es könnte also sein, dass sie keinen Unterhalt mehr zahlen müssen. Dazu sollten Sie mal im zuständigen Jugendamt nachfragen. Ausserdem würde ich nach dem 18. Geburtstag versuchen noch Kindergeld zu erwirken. Das geht auch noch bis 4 Jahre nachträglich.
Alles Gute
Hallo
Wenn er 18 wird, sind beide Elternteile unterhaltspflichtig. Der Bedarf richtet sich nach eurem bereinigten Einkommen. Davon wird dann das Kindergeld sowie sein Nettogehalt(+90€ Pauschale) abgezogen. Auch auch das Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, oder grundsätzlich alle Arten von Einkommen
Hier mal eine erste Abschätzung.
Gesamteinkommen 4000€, das ergibt einen Bedarf von 703€.
Davon werden 184€ Kindergeld aberzogen, macht 519€.
Dann sein Nettoeinkommen. (400-90€=310€.) Das ergibt 209€. Davon würde dann anteilig auch das Weihnachts- und Urlaubsgeld abgezogen werden. Sagen wir mal, es sind 200€.
Ihr müsst nun anteilig nach eurem Einkommen, diese 200€ aufbringen. In eurem Fall ist es einfach, da ihr beide ein gleiches Einkommen habt. Somit ergibt das 100€ für jeden von euch.
Gruss
von den 400 Euro netto darf der Junge 90 Euro ( für arbeitsaufwendende Mittel und Fahrten) halten, also 310 Euro werden vom Unterhalt abgezogen. Ihm stehen 630 Euro zu und auch 184 Euro Kindergeld werden noch abgezogen. Bleiben 196 Euro:2= 98 Euro. Sie müssten 98 Euro zahlen.
Aber wenn Sie sich mit dem Kind gut verstehen, würde ich doch ihm was mehr geben, denn dieses Gesetz ist unmenschlich.
Vorher bekommen sie Taschengeld und jetzt verdienen sie ihr erstes eigenes Geld und sie sollen alles abgeben (die 90 Euro sind wirklich eh weg für berufsbedingte Aufwendungen).
Leicht wird dann und sogar gerechter Weise gesagt, warum soll ich arbeiten gehen? Für nichts? Kann ich auch zu Hause bleiben,dann habe ich mehr. Was leider stimmt.
Gruss
Agnes
Hi, google nach „Düsseldorfer tabelle“. bis ende der 1.ausbildung zahlst du noch.Gruß, Andi
Nach Düsseldorfer Tabelle ca 180€
Zum Berechnen des Unterhalts, gehört auch der gehalt des Vaters.
Da die Tochter bei der Mutter lebt, müssen sie nur den unterhalt zahlen . Nachrechnen können sie dies unter der Düsseldorfer Tabelle :
http://www.n-heydorn.de/unterhaltsrechner.html
Trotz der Tabelle kann der Betrag anders ausfallen.
Gehen sie am besten zum zuständigen Jugendamt und lassen sich dort Informieren, wieviel genau sie zahlen müssen.
Danke schön
Achso, danke schön
Trotzdem danke
sorry, aber da kenn ich mich leider gar nicht mit aus!
alles gute für dich
papsch
hallo,
da kann ich leider keine genaue auskunft geben.
ich würde mich an deiner stelle, bei einem anwalt beraten lassen. da bekommst du genaue auskünfte.
gruß