Unterhalt für 18 jährige Jugendliche

Eine Enkelin wartet auf einen Studienplatz. Die Eltern sind geschieden. Sie wohnt bei der Mutter, die gering Verdiener ist.
Muß der Vater Unterhalt zahlen?

Hallo,

da man während der Wartezeit auf einen Studienplatz arbeiten gehen kann, ist der Vater derzeit nicht unterhaltspflichtig.
Anders sieht es wieder aus, wenn die Enkelin dann studiert.

Grüße
miamei

Hallo,

da man während der Wartezeit auf einen Studienplatz arbeiten
gehen kann, ist der Vater derzeit nicht unterhaltspflichtig.
Anders sieht es wieder aus, wenn die Enkelin dann studiert.

Grüße
miamei

Das ist pauschal so nicht richtig!

Eine Unterhaltsverpflichtung besteht grundsätzlich für eine Überbrückungszeit zwischen Schule und Ausbildung, die nicht länger als vier Monate währen darf.

Größere Wartezeiten (über 4 Monate) zur Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums muss das volljährige Kind durch Erwerbstätigkeit selbstständig überbrücken.

Mit steigendem Alter wachsen die Ansprüche an das Kind, zum Unterhalt beizutragen oder ihn voll selbstständig zu decken.

Gruß

BHShuber

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