Hallöchen
Mein Kind ist in diesem Jahr 18 geworden , sie lebt bei mir , sucht ne Ausbildungsstelle und macht zur Zeit von der Arge ne Berufsbildende Maßnahme mit !
Bisher hatte ich Unterhalt von Ihrem Vater bekommen ,den er jetzt an sie überweist !
Frage : wie wird nun der Unterhalt berechnet ?
es wird nach meiner Erkenntnis mein und sein Nettogehalt zusammen gerechnet und daraus ihr Bedarf ermittelt ( Düsseldorfer Tabelle ) ist dieses so weit richtig ?
Was ist wenn ich nur 800.- Euro Netto habe , wird dann trotzdem sein und mein Nettogehalt zusammen gerechnet ?
Beispiel : Er 1700,- ich 800.- Zusammen 2500,-
oder wird dann nur sein Nettogehalt zur Berechnung herangezogen ?
und wie geht es dann weiter ? was muß mein Kind vom Bedarf abziehen ?
Kindergeld das ja nun auch auf ihr Konto geht ?
Vergütung zum Lebensunterhalt von der Arge ?
Mal angenommen sie hätte laut Düsseldorfer Tabelle einen Bedarf von 540.- Euro
Dann würde die Rechnung z.B. so Aussehen
540.-
- 184.- Kindergeld
- 212.- von der Arge
1 4 4 .- Rest / wäre das dann der zuzahlende Unterhalt den sie vom Vater zubekommen hätte ?
wenn ja , dann hätte sie ein Gesammteinkommen von
184.- + 212.- + 144.- = 540.- Euro davon gibt sie dann Kostgeld ab - 250.- für Kost und Logie , bleiben dann noch 290,- Euro für alles andere was eine 18 Jährige im Monat so Braucht ( reicht das ?? )
Leider muß mein Kind sich finanziel am gemeinsamen Leben unter einem Dach beteidigen , da ich zur Zeit ja selbst nur 800 ,- Euro zur Verfügung habe !!!
Habe ich alles so richtig berechnet ( die Zahlen stimmen nur in etwa ! ) oder ist mir irgendwo ein Fehler unterlaufen ???
Über ein paar Infos wäre ich sehr dankbar