Hallo,
nehmen wir mal folgendes an:
18 Jähriger hat bis August Schülerbafög bekommen…
er macht jetzt sein Realabschluss in einem Berufkolleg nach…
wie wird der Unterhalt jetzt berechnet,was der Vater verdient ,wissen wir nicht(nehmen wir mal an ca. 1200 € )
er war Hartz4…kann auch sein ,das er noch Hartz 4 ist…
die Mutter hat 400€ Job,und ist in 2. Ehe verheiratet
danke
lisa
Hallo,
die Berechnung von Unterhaltsansprüchen erfolgt weder beim Sozialamt noch bei der Agentur für Arbeit/ARGE. Daher ein geeigneteres Forum wählen.
Zudem heißt die Leistung Arbeitslosengeld II. Er „ist“ also höchstens Arbeitslosengeld II… 
Gruß
Hallo,
nehmen wir mal folgendes an:
18 Jähriger hat bis August Schülerbafög bekommen…
er macht jetzt sein Realabschluss in einem Berufkolleg
nach…
wie wird der Unterhalt jetzt berechnet
Wessen Unterhalt? Soll er ihn zahlen? Oder bekommen?
was der Vater verdient ,wissen wir nicht(nehmen wir mal an ca. 1200 € )
er war Hartz4…kann auch sein ,das er noch Hartz 4 ist…
You made my day… 
die Mutter hat 400€ Job,und ist in 2. Ehe verheiratet
Mit dem Mann, welcher der Vater unseres Titelhelden ist? Oder…?