Unterhalt für 18 Jährigen

Hallo

nehmen wir mal folgendes an

Frau R(in 2. Ehe und auf 400€ Job) muss ihrem volljährigen Sohn Unterhalt bezahlen, was auch ok ist.Ihr wird 1500€ Einkommen angerechnet
Der Sohn hat 212€ Bafög und Kindergeld

Ihr Rechtsanwalt hat ausgerechnet, das sie ab der Volljährigkeit nur noch ca. 57€ zu zahlen hat.

Der andere Anwalt hat jetzt von Frau R. einen Einkommennachweiss verlangt…wurde von ihr auch gemacht.

Meine Frage

Kann der Gegenanwalt eine andere Rechnung erstellen, so das Frau R. mehr zahlen muss, oder rechnen die Anwälte, in Sachen Unterhalt, alle gleich.

danke

lisa

Hallo Lisa,

jeder Anwalt rechnet für seinen eigenen Mandanten vorteilhaft.

Aber zur Nachprüfung ob wenigstens ein einziger Anwalt richtig gerechnet hat, solltest Du Frau R um Antworten auf folgende Fragen bitten:

Hat das Kind schon seinen 18. Geburtstag gefeiert?
Was macht das Kind? Geht es zur Schule - wenn ja zu welcher Art - oder macht es eine Ausbildung (wenn Ausbildung, bekommt es dafür Geld?) oder macht es gar nix?
Wohnt das Kind noch bei einem Elternteil?
Wurde dieser Wohnelternteil auch in die Barunterhaltsberechnung einbezogen?

Gruß
Ingrid

Hallo Lisa,

jeder Anwalt rechnet für seinen eigenen Mandanten vorteilhaft.

Aber zur Nachprüfung ob wenigstens ein einziger Anwalt richtig
gerechnet hat, solltest Du Frau R um Antworten auf folgende
Fragen bitten:

Hat das Kind schon seinen 18. Geburtstag gefeiert?

ja,im März

Was macht das Kind? Geht es zur Schule - wenn ja zu welcher
Art - oder macht es eine Ausbildung (wenn Ausbildung, bekommt
es dafür Geld?) oder macht es gar nix?

besucht eine dreijährige Schule für Informatik…anschließend ist er Informatik-Technischer Assistent…bekommt 212€ Bafög plus Kindergeld

Wohnt das Kind noch bei einem Elternteil?

Ja, beim Vater

Wurde dieser Wohnelternteil auch in die
Barunterhaltsberechnung einbezogen?

Ja

Gruß
Ingrid

Hallo Lisa,

eine dreijährige Schule für Informatik ist keine allgemeinbildende Schule.
Somit ist das volljährige Kind keinem minderjährigem Kind mehr gleichgestellt.
Bedeutet im Klartext, dass KEINEM Elternteil ein fiktives Einkommen angerechnet werden kann. KEIN Elternteil ist mehr verpflichtet überhaupt zu arbeiten. Der Selbstbehalt ist dann 1.100 Euro.

Also hat ihr eigener Anwalt wohl keine Ahnung und der gegnerische Anwalt, wird wenn er korrekt rechnet, auf Null Unterhalt kommen.

Sie hat nämlich jetzt ganz offiziell das Recht nur 400 Euro zu verdienen. Die fiktive Anrechnung von 1.500 Euro Einkommen entfällt.

Falls es einen Titel gibt aus der minderjährigen Zeit gibt, nicht einfach das Überweisen einstellen, sondern mit einem guten Rechtsanwalt eine Abänderungsklage machen, falls das KIND nicht freiwillig schriftlich darauf verzichtet, weiter den Unterhalt einzufordern.

Der Hinweis hier an den neuen Anwalt, dass das Kind jetzt wohl nicht mehr privilegiert ist.

Gruß
Ingrid

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