Hallo,
meine Tochter studiert seit 3 Jahren, was ich auch befürworte.
Sie bekommt von meinem getrennt lebenden Mann und mir je 250 Euro sowie 152 Euro Kindergeld und 75 Euro Bafög. Insgesamt hat sie also 727 Euro monatlich.
Wieviel Unterhalt steht ihr monatlich eigentlich rechtlich insgesamt zu?
Weiß jemand vielleicht, was mir als Eigenbehalt bleiben muss?
lies mal einen Thread weiter unten. Der Bafög Höchstsatz liegt bei 585€ (sofern sie nicht Familienversichert ist, sonst ca. 50€ weniger) Deine Tochter bekommt 75€ Bafög, d.h. rein rechnerisch könnt ihr 510€ beisteuern, d.h. ihr steht von euch monatlich 510€ zu (wahlweise ca. 460€)
Mit 2x250€+150=650€ gebt ihr deutlich mehr, als euch zumutbar ist.
Nach Abzug der zu leistenden 510€ bleibt euch das, was euch als Eigenbehalt zusteht.
punkt
PS: wirf auch einen Blick auf den Bafög Bescheid, dort steht, was ihr zuzahlen könntet/solltet/müsstet
Hallo,
danke für die Antwort. Habe schon irgendwie gehört, dass meiner Tochter 600 Euro zustehen. Ich weiß, dass das nicht viel ist, da sie eine Menge Unkosten hat (Zimmer 260 Euro, Nahverkehrsschein 40 Euro sowie Fahr- und Lebenshaltungskosten). Aber ich bin jetzt auch am Limit. Deswegen wollte ich auch genau die Summe wissen, da man dann kein schlechtes Gewissen haben muss, wenn man finanziell nichts mehr zubuttern kann.
Gruß
Ein schlechtes Gewissen brauchst Du denke ich nicht haben. Es gibt auch genügend (und das ist die Masse der Studenten) die nur die Hälfte dessen bekommen was ihr Eurer Tochter gebt und sich den Rest komplett selbst dazu verdienen. Die haben auch alle überlebt. Wichtiger war denen aber nur, dass die Eltern noch ein paar Rücklagen locker machen können, wenn halt wirklich mal ein notfall eintrat (Waschmaschine defekt, nen Monat keinen Job, …)
Hallo,
ich denke auch, dass ich gesetzlich im Recht bin.Habe mal einen Artikel gelesen, wonach meiner Tochter ca. 600 Euro monatlich zustehen. Aber weißt Du, irgendwie spielt da das Gefühl mit. Und bei mir ist es so, dass ich weiß, meiner Tochter wurde jetzt Bafög um 65 Euro gekürzt. Sie geht irgendwie davon aus, dass ich dafür jetzt monatlich mehr zahle. Vielleicht wäre ich dazu auch bereit, aber nach allen Abzügen (ich lebe allein) bleiben mir gerade 300 Euro zum Leben.
Dank Dir für Deine Antwort!
Gruß
Tieto
ich meine auf den Bescheiden steht getrennt drauf, wieviel Mutter und Vater zuzahlen können. Falls der Vater also mehr verdient, wäre es nur gerecht, wenn…
Sollte eure finanzielle Situation entscheidend anders sein, als noch vor zwei Jahren, könnte sich ein Aktualisierungsantrag lohnen. Dann werden eure aktuellen Verhältnisse zur Berechnung herangezogen. Dein Gewissen musst du jetzt jedenfalls nicht einschalten.
ich denke auch, dass ich gesetzlich im Recht bin.Habe mal
einen Artikel gelesen, wonach meiner Tochter ca. 600 Euro
monatlich zustehen.
Das kannst du nicht so pauschal sagen. So weit ich mich erinnere, ist das der Durchschnitt, den der normale Student in Deutschland so zur Verfügung hat. Aber inklusive eigenem Einkommen durch Arbeit.
Auf dem Bafögbescheid steht doch genau drauf, wie sich ihr Satz berechnet. Und ganz rechts steht eine Zahl, die „Bedarf“ heißt. Ich weiß nicht, ob dass eine für alle Studis gleiche Zahl ist, aber bei mir gab es Schwankungen. Als ich noch in Sachsen-Anhalt studiert habe, waren es genau 500€ Bedarf im Monat, jetzt in Bayern sind es 530€. Den Differenzbetrag zwischen dem, was ich an Bafög bekam, und dem, was als Bedarf errechnet wurde, müssen die Eltern zahlen. Das steht deiner Tochter gesetzlich zu.
Vielleicht wäre ich dazu auch bereit, aber nach allen
Abzügen (ich lebe allein) bleiben mir gerade 300 Euro zum
Leben.
Dann wird wohl der Vater gut verdienen, oder?! Leider weiß ich nicht, wie der von den Eltern zu zahlende Bedarf bei getrennt veranlagten Personen aufgeteilt wird. Aber ich denke, da auf dem Bescheid ohnehin alles nach Mutter und Vater getrennt ist (selbst bei Verheirateten), wird das wohl dort aufgeführt sein.