Unterhalt für arbeitslosen Sohn

Guten Tag,

Ich habe jetzt ewig gesucht und finde leider keine vergleichbare Situation.

Die Lage ist wie folgt:

Eine Person hat mit 18 ihr Abi gemacht, und ist direkt zur Bundeswehr und hat dort 23 Monate Dienst(FWDL) geleistet.
Das war vom 01.07.07 - 31.05.09

Ab dem 01.09.09 beginnt diese Person eine ausbildung, und so lange steht ihr jetzt ALG zu, unter Einhaltung der offiziellen Bedingungen des Arbeitsamts. Die Person bewirbt sich also fleißig bei Unternehmen zur Überbrückung.

Die Person ist jetzt 21, muss der Vater der Mutter jetzt noch unterhalt für die 3 monate juni-september zahlen?

Vielen dank im vorraus!

Hi,
wieso braucht der Sohn denn Unterhalt? Er bekommt doch ALG. Reicht das nicht aus zum Lebensunterhalt?

Gruß
Nelly

Hallo, danke für die Antwort!

Die Frage ist dabei nur, ob ein grundsätzlicher Anspruch besteht, nicht ob dieser Anspruch direkt genutzt werden sollte.

Wie sieht es in diesem Fall aus?

Schöne Grüße!