Unterhalt für artfremdes Studium nach Ausbildung?

Meine Tochter beendet im nächsten Jahr ihre Ausbildung (sie ist dann 21 Jahre alt). Während dieser Zeit hat sie von ihrem Vater keinen Unterhalt erhalten. Nun möchte sie nach der Ausbildung ein Studium beginnen, das mit der abgeschlossenen Ausbildung nichts zu tun hat. Meine Frage: Muss der Vater Unterhaltungszahlungen leisten?

hallo und sorry, kann leider n weiterhelfen

Hallo,

beim Unterhaltsrecht kenne ich mich leider nicht aus. Meine VERMUTUNG ist, dass der Vater nur Unterhalt für die erste Ausbildung zu leisten hat. Ich weiß es aber nicht.

Gruß

RHW

hallo,

nein, da die tochter schon eine ausbildung abgeschlossen hat

lisa

Obwohl er bei der ersten Ausbildung keinerlei Zahlungen geleistet hat?

Sorry, aber da kenn ich mich leider auch nicht mit aus!
Gruss papsch

Obwohl er bei der ersten Ausbildung keinerlei Zahlungen
geleistet hat?

hallo,
nein
bei der 1. ausbildung, so nehme ich an,wurde die ausbildungsvergütung ja verechnet…und da der bruder viel verdient…bekommt er keinen unterhalt…
der vater brauch normalerweise nur bis zur 1.ausbildung unterhalt zahlen,wenn der jenige nicht genug verdient
er könnte jetzt aber bafög beantragen

lisa

Ich habe leider keine Antwort darauf

Hallo,
möchte ich auf diesem Wege nicht beantworten.
Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen IHK oder
aber Agentur für Arbeit.

LG

air.port

Hallo Googeline,

der Vater ist bis höchstens 27te Lebensjahr unterhaltspflichtig.

Die Höhe richtet sich allerdings nach seinem Einkommen, laut Düsseldorfer Tabelle.

Mfg

Angela06

Sorry, hier kann ich nicht weiterhelfen.
All the Best

Also meine Schwester hat auch eine Ausbildung gemacht und anschließend mit einem Studium begonnen. Wärend des studiums hat sie ein Anspruch auf BaföG. Ich im vergleich nicht, da unsere Eltern zu viel verdienen. Das liegt daran, dass der zweite Bildungsweg mehr gefördert wird.
Was ich damit sagen will ist, dass wenn der zweite Bildungsweg BaföG unterstützt ist, dann muss der Vater hier auch Unterhalt leisten, wenn sein Gehalt zu hoch ist. Ist er jedoch gering verdiener steht das BaföGamt dafür gerade.