Unterhalt für bedürftige Eltern

Hi,
Das Sozialamt hat einem meiner Freunde geschrieben (Stand vor ca. 10 Jahren), dass er und sein Bruder voll unterhaltspflichtig seien und dass sie keinerlei Unterstützung vom Sozialamt bekämen. Das Problem ist nur dass jeweils beide Brüder monatlich einen Kredit abzuzahlen haben(wegen der Steuerschulden des Vaters).
Hinzu kommt, dass ein Bruder arbeitslos geworden ist und er von seinem Arbeitslosengeld gerade mal den Kredit von EUR 1200 zahlen kann. Dass das Geld vorne und hinten nicht reicht ist offensichtlich und eine Neuverschuldung unausweichlich. So geht das schon seit Jahren mit der Neuverschuldung. Meine Frage ist, ob es wahr ist, dass Schulden bei Unterhaltszahlungen nicht beachtet werden ? Gibt es vielleicht doch Ausnahmen ? Hat jemand einen Tip ?
Brigitte

Hallo,

Das Problem ist nur dass jeweils beide
Brüder monatlich einen Kredit abzuzahlen haben(wegen der
Steuerschulden des Vaters).

Wieso stehen Kinder für die Schulden der Eltern ein???
MW besteht da eine moralische, aber keine rechtliche Verpflichtung.
Wenn mein Vater auf die Idee kommen sollte, Steuern zu stunden oder gar zu hinterziehen, werde ich den T… tun, diese zu bezahlen.

Hinzu kommt, dass ein Bruder arbeitslos geworden ist und er
von seinem Arbeitslosengeld gerade mal den Kredit von EUR 1200
zahlen kann. Dass das Geld vorne und hinten nicht reicht ist
offensichtlich und eine Neuverschuldung unausweichlich. So
geht das schon seit Jahren mit der Neuverschuldung. Meine
Frage ist, ob es wahr ist, dass Schulden bei
Unterhaltszahlungen nicht beachtet werden ?

Das stimmt schon, sonst würde jeder Unterhaltspflichtige rechtzeitig dafür sorgen, dass er genug Schulden hat.

Gibt es vielleicht
doch Ausnahmen ? Hat jemand einen Tip ?
Brigitte

Ich schlage vor, dass beide „Kinder“ einen Antrag stellen, diese Unterhaltsleistungen noch einmal zu überprüfen.

Gruß
HaWeThie

Danke für Deine Antwort und für Deinen Vorschlag ist. Ok, ich würde auch nicht die Steuerschulden meines Vaters bezahlen wollen, und dass das ein Fehler war wissen die beide Söhne auch, sie hätten es vom Gesetz her nicht tun müssen, haben es aber zuliebe ihrer Mutter getan. Bevor aber damals die Steuerschulden „aufgebrummt“ worden sind, ist zuerst die Lebensversicherung des Vaters gepfändet worden, was heisst, dass die Eltern (jetzt beide im Rentenalter) keinen Cent Rente sehen und auch keine Krankenkasse bezahlt wird. Das alles ist zu Lasten Ihrer „Kinder“. Ok, dass jemand Schulden macht und diese abzahlen muss, ist klar,mir ist es auch egal, wie die Schulden entstanden sind. ABER es kann doch nicht wahr sein, dass es erlaubt ist, einem Menschen die Rentenvorsorge wegzunehmen !? Und was ist mit dre Krankenkasse ? Wieso sind die Eltern nicht mitversicherbar wie es bei den türkischen Mitbewohnern gemacht wird, deren Eltern in der Türkei lebt?
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Hallo, Brigitte, die Antwort von Hawethie ist m.E. richtig, nur gibt es ein neueeres Unrteil des Bundesgrichtshofs. Lies mal meine Bemerkungen zwei oder drei Anfragen höher nach. Hier würde sich ganz sicher die Investition in einen Fachmenschen für Familienrecht lohnen!
Ingeborg :smile::

Hallo Ingeborg, ich habe Deine Antwort auf Francescas Frage gelesen und habe jetzt hierzu eine Frage. Kedi hat geschrieben, dass ihr Einkommen abzüglich Schulden/Aussenstände als Richtlinie hergenommen wird, um den Unterhalt an die Mutter zu ermitteln. Warum werden in diesem Fall die Schulden beachtet aber nicht im Falle meines Freundes?
Zweitens wäre es ganz nett von Dir, wenn Du mir das Urteil des Bundesgerichtshofes erläutern könntest, oder vielleicht hast Du einen Link wo ich das nachlesen kann. Bevor man (wieder) in Rechtsanwälte investiert, sollte man wissen, ob man eine Chance hat. Denn, wer soll in Anwälte investieren, wenn er selber nicht die Miete zahlen kann und eventuell in den nächsten Wochen bald auf der Strasse landet? Das ist ja gerade das verzwickte. Laut Sozialamt verdienen beide Brüder genug, um die Eltern finanzieren zu können, aber können doch nicht zahlen, weil sie an die monatlichen Zahlungen an die Bank gebunden sind, die aber vom Sozialamt nicht berücksichtigt werden. Gut, ich werde mich über das neue Urteil informieren. Danke für den Tip.
Brigitte

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Hallo nochmal,

ich würde als allererstes die Zahlung an das Finanzamt einstellen - oder haben die Brüder sich irgendwie verpflichtet?
Dann: wie kann jemand genug Geld verdienen, wenn er arbeitslos ist???

Gruß
HaWeThie