Unterhalt für behinderte Menschen

Hallo,

wie lange müssen die Eltern für lernbehinderte Menschen Unterhalt zahlen?

Welche Bedeutung haben die Unterhaltstitel (die nur bis zum 18 Lebensalter gehen).

Wo ist dies alles geregelt? (insbesondere Unterhalt für behinderte Menschen)
Wo findet man dazu mehr Infos?

Vielen Dank!
Jonas

Hallo Jonas,

vielleicht helfen Dir die nachfolgenden Seiten bei der Klärung etwas weiter:

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/12/index.php?..
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/12/index.php?..
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/sozial…

Viele Grüße
Eve*

Hallo Eve,

besten Dank!

Wenn ich ehrlich bin, hilft mir das allerdings nicht weiter.
Es geht mir um den privatrechtlichen Unterhaltsanspruch; nicht um dessen Übergang auf (öffentlich-rechtliche) Behörden.

Trotzdem: Vielen Dank!

Vielleicht hat ja noch jemand einen Rat?

Viele Grüße
Jonas

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Hallo!

Wenn ich ehrlich bin, hilft mir das allerdings nicht weiter.
Es geht mir um den privatrechtlichen Unterhaltsanspruch

Nach § 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie einander zu Unterhalt verpflichtet. Die Unterhaltspflicht besteht also ein Leben lang, irgendwelche zeitlichen Grenzen gibt es da nicht.
Immer vorausgesetzt: Leistungsfähigkeit, also die Möglichkeit, Unterhalt zu gewähren, ohne den eigenen Unterhalt zu gefährden und Bedürftigkeit, also das Unvermögen des Empfängers, sich selbst zu unterhalten.

Florian.

… den Eltern ewiglich auf der Tasche liegen …
Hallo Florian,

herzlichen Dank!

Welche Bedeutung haben dann die gerichtlichen Unterhaltstitel (nur Klärung der Höhe des Unterhalts)?
Oder anders gefragt: Warum sind dort Felder für "bis 18 Jahre) enthalten?
Ich dachte es gäbe irgendwelche Grenzen, ab denen man alleine „auf den Beinen stehen muss“? (Abschluss der Ausbildung, absolute Altersgrenze…) Oder bringe ich da etwas durcheinander? Ansonsten könnte man seinen reichen Eltern doch bis zu deren Tod auf der Tasche liegen und „gammeln“…

Besten Dank
Jonas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Ich dachte es gäbe irgendwelche Grenzen, ab denen man alleine
„auf den Beinen stehen muss“? (Abschluss der Ausbildung,
absolute Altersgrenze…) Oder bringe ich da etwas
durcheinander? Ansonsten könnte man seinen reichen Eltern doch
bis zu deren Tod auf der Tasche liegen und „gammeln“…

Wie gesagt, Voraussetzung für den Unterhalt ist immer Bedürftigkeit. Und die besteht nur, wenn man sich nicht selbst unterhalten kann. Ein erwachsener Mensch mit zwei gesunden Händen und ein wenig Verstand kann sich aber selbst unterhalten, muss er ja auch, Stichwort: Hartz 4…
Was minderjährige Kinder angeht, so gelten einige Besonderheiten, zum Beispiel, dass der Unterhalt bei denen grundsätzlich auch dadurch gewährt werden kann, dass sie zu Hause wohnen und essen usw. Deswegen denke ich, dass die Frage da eine Rolle spielt.

Gruß,

Florian.