Unterhalt für das kind

unterhalt für´s kind

hi, x ist am 22.9. 2010 mama geworden. x ist mit dem erzeuger nicht mehr zusammen und hat jetzt am we eine untehaltszahlung (für den monat oktober!??) in höhe von 109€ bekommen. da x aber weiß, dass der erzeuger ca. 1900€ verdient und zusätzlich noch selbstständig ist und wohnung von seinem eigenem mehrfamilienhaus vermietet-und dementsprechende einnahmen hat- kamen x 109€ recht wenig vor. in den düsseldorfer tabellen steht überhaupt nicht von 109€. x ist total ratlos!

das ist wohl auch richtig. Die Düsseldorfer Tabelle geht von Ihnen und zwei unterhaltsberichtigten Personen aus. Da Sie „nur“ für das Kind zahlen und auch 1900 Euro so schon verdienen, ist es auf jeden Fall mehr. Außerdem müssen Sie auch für die Mutter aufkommen, die in den ersten drei Jahren auch Unterhalt bekommen müsste. Suchen Sie besser einen Familienanwalt auf und der soll das errechnen. Geht die Mutter los und verlang Unterhalt wird es immer unschön. Auch wenn Sie nicht verheitatet sind und auch nicht mehr zusammen steht der Mutter Unterhalte zu. An erster Stelle jedoch das Kind. Es ist in jedem Fall einfacher mehr fürs Kind zu zahlen, als auch noch einen hohen Betrag für die Mutter.
Gruss
Agnes

X soll zum Jugendamt gehen und Antrag auf beistandsschaft stellen. Sie wird dort gut beraten.

Hat der Vater eine „Vaterschaftsanerkennung“ unterschrieben? Ist hilfreich.
Wenn er sich querstellt, wird gepfändet. Bis der Vater ordentlich zahlt, kann sie Unterhalsvorschuß beantragen. Das holt sich das Amt dann vom Vater zurück
Viel Glück und Gute Nerven.

Hallo,

x sollte zum zuständigen Jugendamt gehen. Dort wird ihr geholfen und evtl. bekommt sie erst mal Unterhaltsvorschuss.

Gruß

Hallo

der einzige Weg ist die offizielle Beantragung von Kindesunterhalt. Denn dann ist der zur Offenlegung seiner Einkünfte verpflichtet.

Je früher du daß machst, umso besser. Denn die endgültige Höhe gilt rückwirkend ab dem Tag der Beantragung.

Zur Berechnung

Hier werden im ersten Schritt alle Nettoeinkommen berücksichttigt. Neben dem Netteinkommen aus Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Zinsen usw…

In gleicher Weise werden aber auch Abzüge berücksichtigt wei z.B. Zinsen, Tilgungen, Werbungkosten, Altersvorsorge

Was dann da rauskommt, ist der Wert für die D-Tabelle -92 Euro anteiliges Kindesgelt.

Als unterster Wert also 317-92=225 Euro.

Die genaue Berechnung kann ein Fachanwalt berechnen. Trotzdem würde ich erstmal auf privater Basis versuchen eine Einigung zu erzielen.

Nicht zu vergessen, du kannst auch mindestens 3 Jahre Unterhalt bekommen. Dazu noch Dinge wie Kostenübernahme für die Säuglingserstausstattung.

Das Jugenamt in deiner Stadt kann da auch helfen.

Hoffe das hat erstmal geholfen.

Gruß

hallo,
in der DT steht,wenn jemand 1900€ verdient,muss er 333€ unterhalt zahlen. ich würde dir dringend raten ,wende dich an das Jugendamt,die helfen und kostet nix

viel glück

lisa

Hallo 109 Euro was ist das denn laut Tabelle viel zu wenig einfach mal zum Jugendamt gehen.

Hallo
ja das ist mal ein guter Witz vom EX !!!
Den Betrag hat Er warscheinlich gewürfelt !! Hi Hi !
Spass bei Seite Er wird deutlich mehr bezahlen. Erst mal muss Er seine gesamten Einkünfte dar legen das heisst Hosen runter beim Jugendamt !!!
Ich hab es damals auch so gemacht bin zum Jugendamt und habe eine Beistandschaft beantragt !!
Das heisst Sie stehen Dir bei im wohle des Kindes .
Dann geht alles von alleine,das Jugendamt schreibt den Kindesvater an und möchte ganz nett alle Einfünfte in schriftform der letzten zwölf Monate in ca. vier Wochen!!Das finden die Männer nätürlich gar nicht gut.
Wenn dann alles da ist wird danach der Unterhalt berechnet!! Was die auch nicht gut finden !! Aber ist halt so.
Das ganze wird dann in Form einer Urkunde festgehalten und im Notfall damit auch eine Kontofähndung oder Gehaltsfähndung durchzuführen.
Dich kostet das ganze nichts weil das Jugendamt im Sinne des Kindes handelt und dies kostenlos!!!
P.S.Die Düsseldorfer Tabelle wird Er danach auswendig können!!!
Viel Glück aber wie gesagt das ist der beste weg und Ärger und Stress zu vermeiden !!!
LG Sandy

steht überhaupt nicht von 109€. x ist total ratlos!

Erst mal Glückwunsch zum Kind!
Es ist ganz Einfach.Du nimmst dir einen Anwalt.Die Kosten übernimmt der Staat,da dein Kind kein Einkommen hat. Zur Tabelle Dein Einkommen dazu das vom Mann.Danach kannst du sehe was dem Kind zusteht.So wie das Einkommen ist so werden auch die Prozente zugeteilt.Der Schnitt liegt so bei 220€ .109€ kann nicht stimmen.

109 € sind ein Witz. Ich würde mich unbedingt ans Jugendamt, wenn nicht sogar an einen Rechtsanwalt wenden und denen die Situation schildern. Der Vater muss genaue Auskunft über das Einkommen geben. 109 € decken nicht einmal den Mindestbetrag. Einkünfte wie Miete und Gewinne aus Selbstständigkeit werden berücksichtigt.

hallo ,

der unterhalt lässt sich an hand der dt sehr gut feststellen, wenn du aber zweifel hast, such dir entweder einen anwalt und fordere das ganze schriftlich ein (ist wahrscheinlich am sichersten - da hat man was in der hand)
oder aber hol dir die informationen über das jugendamt!
habe dort die erfahrung gemacht, das die sehr hilfsbereit sind!
alles gute
papsch

Hall mandynemitz,

dieser x ist auf jeden Fall Unterhaltspflichtig und es richtet sich im allgemeinen nach der Düsseldorfer Tabelle.

Ausser das Gericht fällt hier ein anderes Urteil. Beide X sollte auf jeden Fall mit einander sprechen um eine Unterhaltsklage aus dem Weg gehen.

Wenn Herr X soviel verdient bzw. noch zusätzliche Einnahmen hat, dann sollte Frau X den regulären Unterhalt laut Düsseldorfertabelle bekommen.

Ansonten lege ich Frau X am Herzen, eine Unterhaltsklage zu erstellen.

mfg
Angela06

Hallo,

um eine geregelte Unterhaltszahlung zu bekommen, sollte X unbedingt und ganz schnell zum Jugendamt gehen, um den unterhalt berechen zu lassen. Dort wird der Vater aufgefordert seine Einkünfte nachzuweisen und schriftlich beim Jugendamt durch eine Beistandschaftsurkunde festzulegen in welcher Höhe die monatliche Zahlung für das Kind erfolgt.

Ich setze jetzt mal voraus das der Vater in der Geburtsurkunde eingetragen ist.

Viele Grüße
Yvonn Dosse