Hallo,
mal angenommen es gibt ein Elternpaar, welches geschieden ist und zwei Kinder hat. Nun ist es so, dass die Eltern beide neue Partner haben und der 18jährige Sohn (in Ausbildung) bei seiner Schwester (24) wohnt. Müssen, wenn ja in welcher Höhe, die Eltern Unterhalt für den Sohn bezahlen?
Mfg
Hallo,
gehört vermutlich in das Brett allgemeine Rechtssachen.
Versuchen wir es hier aber trotzdem: Klar müssen die Eltern Unterhalt bezahlen, wenn die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht.
Das Gericht geht in den meisten Fällen davon aus, dass der Azubi einen monatlichen Bedarf von 640 Euro hat. Das Kindergeld steht ihm zu, da er volljährig ist. Also das Kindergeld ganz abziehen.
Danach die Ausbildungsvergütung bis auf meist (je nach OLG-Bezirk)90 Euro abziehen. Die 90 Euro werden nicht angerechnet, die muss der Azubi für Lernmittel, Fahrten usw. aufwenden.
Ist jetzt die Summe von 640 Euro noch nicht abgedeckt, teilen sich die Eltern diese Summe nach Quote ihrer Einkommen.
Sie haben einen höheren Selbstbehalt als bei einem minderjährigen Kind und sind nicht verpflichtet zu arbeiten (wenn z. B. die Mutter ihrem Partner den Haushalt führt).
Die Schwester ist nicht zu Unterhalt verpflichtet.
Gruß
Ingrid
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Hallo jagfra,
wenn der Sohn noch in Ausbildung ist, dann sind die
Eltern unterhaltspflichtig.
Wieviel er an Unterhalt bekommt ist abhängig von dem Einkommen seiner Eltern und von seinem eigenen Einkommen.
Schau doch mal hier: http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/ku.html
Vielleicht hilft Dir das ja schon ein bisschen weiter.
Liebe Grüße
usch
okay, ich hab grad festgestellt, dass der link so nicht funktioniert
Aber Ingrid hat es in der Zwischenzeit ja bereits erklärt 
Hallo,
eine Frage habe ich hierzu:
Das Kindergeld steht ihm zu, da er volljährig ist. Also das
Kindergeld ganz abziehen.
Ist das jetzt anders als noch bis letztes Jahr? Ich habe für meine Tochter bis zum Abschluss ihres Studiums das Kindergeld für sie erhalten (natürlich habe ich auch angemessen Unterhalt gezahlt). Und ich habe immer geglaubt zu wissen, dass das KiGe immer an den Berechtigen (Eltern, Großeltern) ausgezahlt wird und nie an das Kind.
Gruß, Karin
Hallo,
die Eltern verwenden das Kindergeld bei einem volljährigen Kind für das Kind und geben es im Normalfall an dieses weiter. Möglich ist auch, dass das Kindergeld direkt an das volljährige Kind ausbezahlt wird.
Häufig ist ja so, dass das volljährige Kind das Kindergeld für die Leistungen, die die Eltern noch erbringen (Bügeln, waschen, Zimmer vorhalten usw.) als „Kostgeld“ einsetzt. So wird es auch meist gesehen, wenn die Eltern das Kindergeld einfach einbehalten.
Das Kindergeld wird daher, anders als bei einem minderjährigen Kind, voll vom Unterhaltsbedarf abgezogen, auch wenn nur ein Elternteil den Unterhalt bezahlt.
Gruß
Ingrid
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