Unterhalt für den Ex

Hallo Karin

Ich finde es super wenn eine Mutter noch Zeit findet, sich auch mit den Neuerungen unser Zeit zu beschäftigen. Aber jetzt konkret: Solange unsere Gerichte das sorgerecht automatisch der Mutter zusprechen, muß ich (als Mann) auch das Unterhaltsrecht in Frage stellen. Sind doch olle Kamellen! Oder wir wir in Bayern sagen „des is a schmarrn“.

cu
frank
(auch etwas davon betroffen)

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Hallo Karin,

Auch Kindergartenplätze sind in einigen Gegenden Mangelware.

Das ist wohl richtig, aber unsere Landesfürsten brüsten sich alle mit dem Recht auf einen KiGa-Platz, also sollte man diesen im E-Fall einklagen!

Auch Kreativität mit Tagesmüttern etc. will finanziert sein.

Ich dachte keinesfalls an eine Tagesmutter.
Diese hätte ich nie bezahlen können.
Ich habe meinen Sohn bisher immer mit zum arbeiten genommen, wenn ich außerhaus mußte.
Natürlich kann man nicht in allen Berufen freiberuflich tätig sein oder das Kind mitnehmen, aber es gibt noch mehr Möglichkeiten.
Die Frage: „Darf ich mein Kind mitbringen?“ hat bisher kaum einen AG geschockt.
Das lehnen aber viele Mütter ab, selbst wenn die räumlichen Möglichkeiten beim AG gegeben sind.
Deshalb bin ich der Ansicht, daß man die Frage der Bedürftigkeit differenziert betrachten muß!

Kennst Du unser Arbeitsleben und die Probleme beim
Wiedereinstieg in den Beruf wirklich so schlecht?

„Eure“ Probleme kenne ich wirklich schlecht.
Beim 1. Kind war ich 1 Jahr zuhause (DDR: 70% des Nettolohnes vom AG) und danach Null-Prob, aber war ja eine anderer Staat.
Beim 2. Kind kannte ich keine „Babypause“, bin nach 8 Wochen wieder meinem 8Std.-Job nachgegangen und habe nebenher studiert.
Also kann ich beim Thema „Wiedereinstieg“ nicht mitreden.

Klar, im Zeitalter der Emanzipation sollte überall: „Gleiches
Recht für alle“ gelten.

Darum ging es nicht!
Es ging nicht um Mann oder Frau, sondern um das Prinzip „Ausnutzung des Unterhaltsrechts“

MfG
Undine