Hallo,
wir haben grade Diskussion geführt ob der Ex-Partner
aus der ersten Ehe für den Unterhalt des Ex-Partners der in der zweiten Ehe lebt (und Unterhaltsbedürftig wird) zuständig ist? Ich denke das kann nicht sein, und bin ziemlich überzeugt dass man mit wiederheirat alle Unterhaltsansprüche aus erster Ehe verliert, aber ich kenne mich damit nicht aus… und mein Gegenüber meint das Gegenteil…
Wer weiss was? Delia? 
Danke und Gruß,
Maja
Unterhalt gibts nur wenn es in der Scheidung festgelegt wurde, also wenn der Ex-partner auf Unterhalt verzichtet hat, oder keinen Anspruch hatte, gibts nachträglich nix mehr! Wäre ja noch schöner, scheiden ist auch so schon teuer genug. hm
Gruß
Erstmal ein Kommentar zu frankys Antwort:
Grundsätzlich hat er wohl Recht, aber nicht, wenn der Ex-Partner sozialhilfebedürftig wird. Dann muss der Ex-Partner doch ran.
Wenn der Ex-Partner wieder heiratet, hat er keinen Unterhaltsanspruch mehr. Dieser könnte jedoch u.U. wieder aufleben, wenn die 2. Ehe wieder geschieden wird und z.B. noch Kinder aus der 1. Ehe da sind.
Gruß,
Delia
Puh, wenn geschieden dann für immer, egal wie es dem EX geht, in Bezug auf die Kinder hast Du allerdings recht, aber da ist es egal ob der EX Sozi braucht oder nicht!Unterhalt für die Kinder zahlt jeder der kann!! Anders wäre es sehr schlimm!!!
cu
Du hast leider keine Ahnung (o.T.)
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Ich neige mein unwissendes Haupt vor dem Fachmann(frau). Aber wer weiß schon was sich die Beamten während eines langen Bürotages so ausdenken? Ich halte es aber trotzdem nicht für richtig, ist ein Grund mehr sich das mit dem „Jawort“ 3 mal zu überlegen.
cu
Und wie ist es hiermit?
Hi Leute 
Interessantes Thema…
Ich hab mal gelesen, dass es sogar sein kann, dass die 2. Frau für die 1. aufkommen muss.
Also: A. und B. lassen sich scheiden. Alles ist geklärt und bezahlt (nachehelicher Unterhalt etc.), aber B. unterschreibt keinen Unterhaltsverzicht für die Zukunft.
A. heiratet irgendwann C. und alles ist paletti. Dann stirbt A.
C. ist also Witwe. Irgendwann gerät B. in finanzielle Schwierigkeiten und C. muss ihr Unterhalt zahlen.
Ich kann es irgendwie immer noch nicht so ganz glauben, aber bisher hat mir auch noch keiner definitiv sagen können, wie´s ist.
Wäre ja der Hammer. Niemand könnte einen geschiedenen Partner heiraten, weil immer das Damoklesschwert der Unterhaltszahlung an den Ex-Partner über einem hängt.
Was meint Ihr?
Gruss
Gudrun
Hallo Delia,
schönen Dank!
)
Wenn der Ex-Partner wieder heiratet, hat er keinen
Unterhaltsanspruch mehr. Dieser könnte jedoch u.U. wieder
aufleben, wenn die 2. Ehe wieder geschieden wird und z.B. noch
Kinder aus der 1. Ehe da sind.
genau das wollte ich wissen. Also keine Kinder, keine 2. Scheidung-kein Unterhalt? Auch das Sozialamt kann dann nichts mehr von dem ersten Partner verlangen, stimmt das?
Viele Grüße,
Maja
Hallo Franky,
auch dir vielen Dank 
Ich glaube jetzt bin ich restlos aufgeklärt 
Gruß,
MAja
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Ich neige mein unwissendes Haupt vor dem Fachmann(frau). Aber
wer weiß schon was sich die Beamten während eines langen
Bürotages so ausdenken?
Immer auf die Beamten! Das Grundgesetz, welches das Unterhaltsrecht regelt, stammt aus dem 19. Jahrhundert.
Und der Rest wird von Richtern entschieden!
Ich halte es aber trotzdem nicht für
richtig, ist ein Grund mehr sich das mit dem „Jawort“ 3 mal zu
überlegen.
Da gebe ich dir sogar Recht!
Gruß,
Delia
Um diesen Satz mal vorweg zu nehmen:
Niemand könnte einen geschiedenen Partner
heiraten, weil immer das Damoklesschwert der Unterhaltszahlung
an den Ex-Partner über einem hängt.
Mit dieser Feststellung hast du ziemlich ins Schwarze getroffen.
Ob der Rest so stimmt, weiß ich nicht, diesen konkreten Fall habe ich noch nicht gehört.
Allerdings kann es sein, dass ein Mann, auch wenn er wieder verheiratet ist, an seine Ex und die Kinder soviel Unterhalt zahlen muss, dass seine neue Familie praktisch am Rande des Existenzminimums leben muss. Das muss man sich wirklich vorher überlegen!
Und es gibt die sogenannte Geschiedenen-Witwenrente, das heißt, wenn ein gesch. Mann stirbt, der seiner Ex vorher Unterhalt gezahlt hat, kann sie Witwenrente bekommen. Wie sich das auswirkt, wenn der Mann zum zweiten Mal verheiratet war, weiß ich nicht. Vielleicht wäre das so ein Fall wie von dir geschildert, dass zwar die zweite Frau die Witwenrente bekommt, aber der ersten etwas abgeben muss.
Wie gesagt, das ist jetzt nur eine Überlegung von mir. Konkret habe ich von so einem Fall noch nichts gehört.
Gruß,
Delia
Hi Leute
Interessantes Thema…
Ich hab mal gelesen, dass es sogar sein kann, dass die 2. Frau
für die 1. aufkommen muss.
Also: A. und B. lassen sich scheiden. Alles ist geklärt und
bezahlt (nachehelicher Unterhalt etc.), aber B. unterschreibt
keinen Unterhaltsverzicht für die Zukunft.
A. heiratet irgendwann C. und alles ist paletti. Dann stirbt
A.
C. ist also Witwe. Irgendwann gerät B. in finanzielle
Schwierigkeiten und C. muss ihr Unterhalt zahlen.Ich kann es irgendwie immer noch nicht so ganz glauben, aber
bisher hat mir auch noch keiner definitiv sagen können, wie´s
ist.
Wäre ja der Hammer.Was meint Ihr?
Gruss
Gudrun
Bürgerliches Gesetzbuch
Hi Delia,
Immer auf die Beamten! Das Grundgesetz, welches das
Unterhaltsrecht regelt, stammt aus dem 19. Jahrhundert.
Und der Rest wird von Richtern entschieden!
Jetzt hast Du Dich im Streß verschossen.
Das Unterhaltsrecht ist im 4. Buch - Familienrecht (§§ 1297-1921) des BGB geregelt.
Dieses stammt, Schande über D, tatsächlich aus dem 19. Jahrhundert.
Ich halte es aber trotzdem nicht für
richtig, ist ein Grund mehr sich das mit dem „Jawort“ 3 mal zu
überlegen.Da gebe ich dir sogar Recht!
Ich schließe mich einfach mal an.
Obwohl - Die Variante, daß der Staat (quasi wir alle) mittels Sozialhilfe dafür aufkommen muß mißfällt mir eigentlich auch.
MfG
Undine
Hi Delia,
Immer auf die Beamten! Das Grundgesetz, welches das
Unterhaltsrecht regelt, stammt aus dem 19. Jahrhundert.
Und der Rest wird von Richtern entschieden!Jetzt hast Du Dich im Streß verschossen.
Das Unterhaltsrecht ist im 4. Buch - Familienrecht (§§
1297-1921) des BGB geregelt.
Dieses stammt, Schande über D, tatsächlich aus dem 19.
Jahrhundert.
Ups!!! Natürlich, ich meinte das BGB. War vorhin tatsächlich in Eile. Sorry!!!
Gruß,
Delia
Hi alle beieinander,
Das Unterhaltsrecht ist im 4. Buch - Familienrecht
(§§1297-1921) des BGB geregelt.
Soweit OK. Aber das Unterhaltrecht unabhängig von Schuldfrage ist m.W. erst aus den 70ern des 20. Jahrhunderts. Vorher kriegte z.B. eine Frau, die ihren Mann betrog oder verließ, nichts!!!
Gruß, Karin
Hi @ all,
Soweit OK. Aber das Unterhaltrecht unabhängig von Schuldfrage
ist m.W. erst aus den 70ern des 20. Jahrhunderts.
Na dann ist das ganze ja noch schlimmer.
Es kann ja nun wirklich jeder selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen, ohne einem Ex-Partner auf dem Geldbeutel zu liegen.
(Von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen!)
MfG
Undine
Hi @ all,
Soweit OK. Aber das Unterhaltrecht unabhängig von Schuldfrage
ist m.W. erst aus den 70ern des 20. Jahrhunderts.Na dann ist das ganze ja noch schlimmer.
Es kann ja nun wirklich jeder selbst für seinen
Lebensunterhalt sorgen, ohne einem Ex-Partner auf dem
Geldbeutel zu liegen.
(Von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen!)
Szenario: Ein gnädiger Gatte erwartet, daß seine Ehefrau zu Hause für ihn sorgt und ihm eine (Privat)streßfreie Karriere ermöglicht. Auch wer wegen Kindern zuhause bleibt, kann mit unseren tollen Kinderbetreuungsmöglichkeiten hier zu Lande nicht ganz problemlos arbeiten.
Ihr scheint im übrigen alle ziemlich jung zu sein und nicht zu verstehen, daß es noch lange Zeit genug Frauen gab und gibt, die mit dem Argument: „Du heiratest ja sowieso“ noch nicht mal eine ordentliche Ausbildung machen durften. BTW, bis zu dieser BGB-Reform durfte ein Ehemann auch ohne Wissen seiner Ehefrau deren Abreitsvertrag kündigen. Wie soll frau unter diesen Umständen „selber für ihren Unterhalt“ sorgen.
Denkt mal nach: Erst soll die Frau ihren Männe versorgen (in geringem Umfang auch anders rum) und nachher meint er, ist sie selber schuld, wenn sie unterhaltsbedürftig ist…
Gruß, Karin
Das weitet sich ja richtig aus
Mal ein Szenario als Bsp.: Mann heiratet Frau, Scheidung nach 2 Jahren, Scheidung nach Trennungsjahr. Wenn dann im Urteil steht, daß der Mann Rentenausgleich und für 2 1/2 Jahre Unterhalt zahlen muß, dann ist die Sache doch nach Ablauf dieser Zeit erledigt.
Wenn die EX dann 10 Jahre nach der Scheidung sozialhilfebedürftig wird, muß der Arme doch nicht nochmal zahlen? Oder.
Cu
Hallo Karin,
Szenario: Ein gnädiger Gatte erwartet, daß seine Ehefrau zu
Hause für ihn sorgt und ihm eine (Privat)streßfreie Karriere
ermöglicht.
Sorry, hier kann ich nur sagen: Da ist frau selbst schuld.
Auch wer wegen Kindern zuhause bleibt, kann mit
unseren tollen Kinderbetreuungsmöglichkeiten hier zu Lande
nicht ganz problemlos arbeiten.
Das ist ein bequemes Argument.
Es ist richtig, daß es hier in den ABl kaum möglich ist, ein Kind unter 3 Jahren in einer Kindereinrichtung betreuen zu lassen. Ab 3 Jahren sollte das problemlos möglich sein (Rechtsanspruch). Leider hört es dann mit Schuleintritt wieder auf, da es soetwas wie einen Nachmittagshort in den ABl seltener gibt.
Man muß also kreativ sein.
Ihr scheint im übrigen alle ziemlich jung zu sein und nicht zu
verstehen, daß es noch lange Zeit genug Frauen gab und gibt,
die mit dem Argument: „Du heiratest ja sowieso“ noch nicht mal
eine ordentliche Ausbildung machen durften. BTW, bis zu dieser
BGB-Reform durfte ein Ehemann auch ohne Wissen seiner Ehefrau
deren Abreitsvertrag kündigen. Wie soll frau unter diesen
Umständen „selber für ihren Unterhalt“ sorgen.
Wenn ich so in den älteren Geseetzestexten blättere geht mir da auch der Hut hoch.
Praktisch kann ich es nicht nachempfinden, da ich gelernter DDR-Bürger bin.
Im übrigen bin ich 33 Jahre alt, getrenntlebend mit 2 Kindern (14 und 10). Ich weiß also ein wenig wovon ich hier rede.
Denkt mal nach: Erst soll die Frau ihren Männe versorgen (in
geringem Umfang auch anders rum) und nachher meint er, ist sie
selber schuld, wenn sie unterhaltsbedürftig ist…
… ist sie auch.
Unterhalt bei einem Kind unter 1 Jahr sehe ich irgendwo noch ein, aber alles andere müßte differenziert betrachtet werden.
Mal ein Beispiel:
Ehegatten, 2 Kinder, beide berufstätig, annähernd gleiches Einkommen. Trennung, Ehefrau zieht mit den Kindern weg, sucht sich neue Arbeit, Ehemann hat null Bock mehr und schmeißt den Job, dannach rennt er zum Sozialamt und das fordert Unterhalt von der Ehefrau ein…
auch das ist deutsches Unterhaltsrecht!
MfG
Undine
Hi franky,
Wenn die EX dann 10 Jahre nach der Scheidung
sozialhilfebedürftig wird, muß der Arme doch nicht nochmal
zahlen? Oder.
Juristisch exakt kann ich diese Frage nicht beantworten (IANAL),
aber ich glaube es gibt einen „Stichtag“ (rechtshängige oder rechtskräftige Scheidung) an dem der Unterhalt fest gemacht wird.
Die Einkommensentwicklung danach ist mE uninteressant.
Es kann natürlich sein, daß es da Unterschiede gibt, wenn jemand Sozialhilfe beantragt.
Wäre vielleicht mal was für das Brett „Recht“ 
MfG
Undine
Hallo Undine,
Das ist ein bequemes Argument.
Es ist richtig, daß es hier in den ABl kaum möglich ist, ein
Kind unter 3 Jahren in einer Kindereinrichtung betreuen zu
lassen. Ab 3 Jahren sollte das problemlos möglich sein
(Rechtsanspruch). Leider hört es dann mit Schuleintritt wieder
auf, da es soetwas wie einen Nachmittagshort in den ABl
seltener gibt.
Auch Kindergartenplätze sind in einigen Gegenden Mangelware.
Man muß also kreativ sein.
Auch Kreativität mit Tagesmüttern etc. will finanziert sein.
Im übrigen bin ich 33 Jahre alt, getrenntlebend mit 2 Kindern
(14 und 10). Ich weiß also ein wenig wovon ich hier rede.
Na ja, gegen ca. 50 Jahre bist Du dann wirklich „jünger“. (Ich weiß, wenn man ferade um die dreißig ist, kommt es einer gar nicht so jung vor)
Denkt mal nach: Erst soll die Frau ihren Männe versorgen (in
geringem Umfang auch anders rum) und nachher meint er, ist sie
selber schuld, wenn sie unterhaltsbedürftig ist…… ist sie auch.
Kennst Du unser Arbeitsleben und die Probleme beim Wiedereinstieg in den Beruf wirklich so schlecht?
Unterhalt bei einem Kind unter 1 Jahr sehe ich irgendwo noch
ein, aber alles andere müßte differenziert betrachtet werden.
Mal ein Beispiel:
Ehegatten, 2 Kinder, beide berufstätig, annähernd gleiches
Einkommen. Trennung, Ehefrau zieht mit den Kindern weg, sucht
sich neue Arbeit, Ehemann hat null Bock mehr und schmeißt den
Job, dannach rennt er zum Sozialamt und das fordert Unterhalt
von der Ehefrau ein…
Die Frau hat m.W. in diesem Fall schon ein Einspruchsrecht, bzw. bereits das Sozialamt „ist gehalten, die Arbeitsfähigkeit des Sozialhilfeempfängers zu erhalten/Überprüfen“.
auch das ist deutsches Unterhaltsrecht!
Klar, im Zeitalter der Emanzipation sollte überall: „Gleiches Recht für alle“ gelten.
Gruß, Karin