Unterhalt fuer den mann

hallo liebe (hoffentlich) besserwissenden, :smile:

in meinem bekanntenkreis ist folgender fall eingetretten. da hat sich ein paar scheiden lassen. zu diesem zeitpunkt sind beide ihren berufen nachgegangen. die frau hat einen beruf der besser bezahlt wird. diferenz zu dem beruf des mannes etwa 1000 €. da der mann etwas aelter ist hatte er zum zeitpunkt der partnerschaft, später ehe, schon ein einkommen, die frau befand sich noch im studium.
kann es sein das eine unterhaltspflicht seitens der frau besteht fuer den mann, da ihr beruf waehrend der ehe „initiirt“ worden ist?
wenn das der fall waere, koennte man diese unterhaltspflicht durch einen neu erlernten beruf (nach der scheidung), da der neue beruf ja ausserhalb der ehe erlernt wuerde, umgehen?

ich hoffe mich an die regeln gehalten zu haben und hoffe auch im richtigen brett gelandet zu sein.

fuer eure antworten danke im vorraus!

Juss

Hallo,

Ob hier überhaupt eine Unterhaltsverpflichtung besteht, hängt von sehr vielen Faktoren ab, eine pauschale Antwort dürfte ohne Kenntnis der Ehedauer etc. nicht möglich sein.

Entscheidend für die Höhe des Unterhalts ist das prägende Einkommen während der Ehe. Was hier „prägend“ war, bestimmt sich nach den Vorstellungen der Ehegatten.

Hat allerdings der Unterhaltsverpflichtete die Möglichkeit z. B. als Ärztin 10.000 Euro monatlich zu verdienen und sie versucht, sich einer Unterhaltsverpflichtung zu entziehen, indem sie auf Verkäuferin umschult, wird ihr bei der Unterhaltsverpflichtung weiterhin ihr fiktives Einkommen als Ärztin zugerechnet, da davon auszugehen ist, dass sie nur Unterhaltszahlungen vereiteln möchte. Etwas anderes ergibt sich nur, wenn sie den ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben kann (z. B. psychische Gründe, unverschuldete Arbeitslosigkeit, etc.).

Grundsätzlich zu dem Thema:

http://www.recht-professionell.de/Mater/DT_LEITUE.html

http://www.ratgeberrecht.de/fragen/rfindex50006.html

Viele Grüsse
BM

vielen dank fuer deine antwort!

auch grossen dank fuer die links, die ich mir durchlesen werde.
gehen wir mal ergaenzend davon aus das die ehe 4 jahre dauerte, in dieser zeit war das einkommen des mannes „praegend“ da die frau noch studierte. desweiteren gehen wir mal davon aus das die frau eine umschulung aus gesundheitlichen gruenden macht.

ueber weitere antworten waer ich sehr dankbar

gruss
juss

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1.unterhaltspflicht seitens der frau besteht fuer den mann,
Antwort : Jau !

  1. wenn das der fall waere, koennte man diese unterhaltspflicht durch einen neu erlernten beruf
    Antwort : Nein !

Die Gerichte kennen in Unterhaltssachen keinerlei Spass !
Knüppelhart der besten Güte kommt es bei Kindesunterhalt.

Beispiel Oberlandesgericht Bremen :
Frau ist Unterhaltspflichtig, Kinder beim Ex-Mann.
OLG sagt : sie solle doch wieder als Kellnerin arbeiten.
Frau sagt : da wäre sie in Wirklichkeit doch Nutte
gewesen, habe nur das „Wort“ nicht benutzen wollen.
OLG sagt : sie soll wieder als Nutte arbeiten.
Voll verurteilt und Ende !
Keinerlei Gnade !

Wenn sich in Deinem Prozedere herausstellt, dass ein
anderer Job / Ausbildung gemacht wird, um den
Untrehalt zu drücken, wird jedes Gericht fiktiv
urteilen.

Noch einen :
Mann wird arbeitslos, war Bauarbeiter. Schult um mit Geld
des Arbeitsamt wegen Krankheit. OLG Schleswig interessiert
das nicht und sagt, er hätte arbeiten sollen (als
Bauarbeiter) bis „er umkippt“ ! Urteil und Ende ! Keine Gnade !

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