Unterhalt für den Sohn

Hallo,

Ich bin der Thomas, wohne in Bayern, getrennt seit 6,5 Jahren, mein Sohn ist 11 Jahre alt und lebt bei der Mutter. Den Unterhalt + Schulgebühren (private Schule) zahle allein, da das Jugendamt so entschieden hatte, weil meine Ex anscheinend nicht genug verdient hat obwohl sie gearbeitet hat und verdiente mehr als die Hälfte von dem was ich verdiente…

Es ist aber jetzt so, dass mein Sohn 12 Jahre Alt am Ende des Jahres und der Unterhalt höher wird. Ich habe kurz mit meiner Ex gesprochen und gemeint, dass es zu viel für mich ist. Sie lebt in einer Eigentumswohnung und sagt, dass ich die Schulgebühren zahlen muss… damals hatte ich bei der Anmeldung für die Schule mitunterschrieben.

Der Unterhalt, den meine ex von mir im Moment bekommt beträgt fast 500€ Plus Schulgebühren, in der Zukunft wahrscheinlich fast 600€ ohne Schulgebühren. Sie könnte locker aus dem Unterhalt die Schulgebühren entziehen und es würde mehr übrig bleiben.

Meine Frage: muss ich die Schulgebühren bezahlen?
Wenn ja und falls das Jugendamt mir sagt, ich sollte die Hälfte trotzdem übernehmen oder gar das Ganze Schulgeld, kann man das Kind wieder in die staatliche Schule anmelden, da ich es nicht mehr übernehmen kann. Es ist mir zuviel. Ich wohne zur Miete und verbringe mein Kind jederzeit, wann ich möchte und wir unternehmen auch vieles zusammen.

Danke für eure Antworte.

Grüße
Thomas

Kannst das mal bitte so formulieren, dass man daraus schlau wird, ich kappier´s nämlich nicht was Du damit aussagen willst.
Mit Dank und Gruß
ramses90

Das ist nicht der Unterhalt für deine Ex sondern für dein Kind.

Nein - weniger :woman_shrugging: es sei denn die Schule kostet weniger als 100€/mtl

Wieso muss das Kind auf eine Privatschule wenn ihr euch das nicht leisten könnt?

Mal davon abgesehen, dass das Schulgeld für eine Privatschule NICHT aus dem Barunterhalt bezahlt werden muss (!) - allerdings muss sich die Mutter ggf daran beteiligen

https://www.wendelmuth.net/unterhaltsrecht-die-kosten-der-privatschule/#:~:text=Unterhaltsrechtlich%20stellt%20Schulgeld%20sogenannten%20Mehrbedarf,bei%20dem%20das%20Kind%20lebt.

Gruß h

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Sorry, Ein Wort ist auf dem Weg geblieben…
Ich wollte sagen, dass ich Zeit mit meinem Kind verbringe und wir unternehmen vieles zusammen. Ich sehe sie fast jede Woche

Das ist nicht der Unterhalt für deine Ex sondern für dein Kind.

Danke für deine Antwort.
Natürlich ja, der Unterhalt ist für das Kind und nicht für die Mutter, aber ich überweise das komplette Schulgeld + Unterhalt an die Mutter.
Ich kann einfach nicht über 730€ an Unterhalt + Schulgeld zahlen.

Auch die Mutter des Kindes leistet dem Kind gegenüber Unterhalt, u.a. in Form von Kost und Logis, von der tagtäglichen Erziehungsarbeit ganz zu schweigen.

Info: Ist die Übernahme des Schulgeldes Teil des Unterhaltstitels? Sprich: Gibt es das schriftlich?

Was meinte deine Ex dazu?

Und hast du schon einen der zahlreichen Unterhaltsrechner bemüht? Nur weil es dir zu viel erscheint, heißt es noch lange nicht, dass du den Betrag auch tatsächlich nicht leisten kannst bzw. sollst.

Das klingt nicht nach sonderlich viel und schon gar nicht nach einem zeitlichen Aufwand, der eine Minderung des Unterhalts rechtfertigen würde.

:paw_prints:

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An deiner Stelle würde ich mit deiner Ex zusammen nochmal zum Jugendamt oder zu einen darauf spezialisierten Anwalt gehen und den Unterhalt und von der Schule das Schulgeld für euch beide neu berechnen lassen

Wenn ihr euch die Privatschule nicht leisten könnt, wird es Zeit, das Kind auf eine staatliche Schule wechseln zu lassen. Schulgeld geht nunmal immer extra :woman_shrugging:

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Die Schule ist zwar gut, aber es besteht nicht die Notwendigkeit eine private Schule zu besuchen.
Ich denke, wenn sie sich weigert, die Kosten zu übernehmen, muss man wohl diesen Weg gehen, den Weg in die staatliche Schule…

ja, damals habe ich es schriftlich vom Jugendamt bekommen.

Dann kannst du das nicht eigenmächtig ändern.

Beantwortest du auch noch die anderen Fragen?

:paw_prints:

Sie hat gesagt, dass ich es zahlen muss…

Ich habe mir noch keinen Unterhaltsrechner angeschaut. Ich sehe welche Online, aber wirklich ausprobiert habe ich keinen. Kannst du mir einen guten empfehlen?

Gruß
Thomas

Das war damals, aber Jetzt wird mein Kind 12 und dann werde ich es auch wahrscheinlich schriftlich bekommen. Oder ich lasse den Unterhalt vom Anwalt neu berechnen.

Hallo,

ich bin etwas irritiert. Erst schreibst du

und

und als du darum gebeten wurdest, den Text aus dem 2. Zitat verständlicher zu formulieren, schriebst du:

Wer bitte ist „sie“?

Des Weiteren verstehe ich auch das nicht:

Wie soll mehr übrig bleiben, wenn man noch mehr (=Schulgebühren) daraus bestreiten muss/soll?

:joy: Das ist jetzt nicht dein Ernst. Du beschwerst dich, dass du die knapp 100 € Erhöhung nicht stemmen könntest, aber deine Ex soll sich an den Schulgebühren beteiligen, obwohl sie nur halb so viel verdient wie du?

Das bedeutet nicht, dass es sie nichts kostet! Grundsteuer, Hausgeld, Strom, Gas/Öl, Müllabfuhr, Wasser, Abwasser usw. fallen trotzdem monatlich an.

Wenn ich mir die aktuelle Tabelle anschaue:


schließe ich daraus, dass du über 3500 netto (!) verdienst.

Du musst dich mir/uns gegenüber nicht rechtfertigen, ob du vielleicht übertreibst oder auf zu großem Fuß lebst, aber bevor du dagegen vorgehst, solltest du deine Ausgaben überprüfen. Wenn du dann zu dem Entschluss kommst, dass du dir das wirklich nicht (mehr) leisten kannst, dann lass alles von einem Anwalt überprüfen und ggf. eben auch, ob in Frage kommt, das Kind auf eine staatliche Schule gehen zu lassen.

Gruß
Christa

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Sorry für die Verwirrung. Ich wollte schreiben, „ihn“.

Um klar zu machen, Ich verdiene weniger als was du an Summe genannt hast, weniger als 3000€ Netto, bin in der Kategorie 4. der Düsseldorfer Tabelle untergeordnet und so viel ich weiß, sie verdient mehr als 2300€ Netto, Wohnung abgezahlt. Ich hab oben geschrieben, über die Hälfte von dem was ich verdiene, aber das stimmt eigentlich nicht. Das Schulgeld anteilig zu bezahlen, wäre zwar angemessen, aber ich denke, dass sie aus dem laufenden Unterhalt, das Schulgeld bezahlen könnte.

Es gibt natürlich kein Grund, warum er nicht in die staatliche Schule gehen kann. Nur weil die private Schule die bessere Wahl war (sehr nah zu der Wohnung und hat einen guten Ruf), haben wir ihn da angemeldet. Ich habe mir auch die Düsseldorfer Tabelle angeschaut, aber mit den aktuellen Lebensunterhaltskosten, wird es auf Dauer schwieriger für mich sein.

Sie ist sowieso nicht einverstanden, das Schulgeld aus dem Unterhalt zu bezahlen und aus diesem Grund werde ich alles nochmal von einem Antwalt oder vom Jugendamt prüfen lassen.

Als ich von

schrieb, sollte dir aufgefallen sein, dass ich nichts von eventuellen Raten für den Wohnungskauf schrieb. D. h. all das, was ich oben angegeben habe, sind Kosten, die auch bei einer abbezahlten Wohnung anfallen!

Da bist du leider schief gewickelt. @Hexerl hatte dir weiter oben eine Seite verlinkt, aus der hervorging, dass die Kosten der Privatschule Mehrbedarf darstellen, der neben dem Regelsatz zu zahlen ist.

Ich habe hier noch zwei Links:

und

auch mit Gerichtsurteilen gespickt und zumindest auf dem ersten Blick ohne Fehler, die den Lesefluss stören. Denn auf der Seite von @Hexerl bin ich schon über den zweiten „Satz“ gestolpert: „Die Kinder besuchen deshalb eine Privatschule wie z.B. den Leonardo da Vince Campus in Fast immer ist er Schulbesuch mit Kosten verbunden.“ HÄ? Da fehlen mindestens ein Wort, ein Punkt und ein d. Und Vinci schreibt sich hinten mit i und nicht mit e.

Und damit hat sie auf jeden Fall Recht. Die Frage ist, ob du das komplette Schulgeld bezahlen musst, oder ob sie auch einen Anteil tragen muss. Das ist alles, was geklärt werden kann, wenn der Sohn weiter die Privatschule besuchen soll.

sind vermutlich keine überzeugenden Argumente, wenn es darum geht, dass der Sohn weiterhin dort zur Schule gehen soll. Schau dir dazu auch das an, was in meinen beiden Links steht …

Ach ja, wie gesagt, du musst hier weder deine privaten Verhältnisse im Allgemeinen, noch deine finanziellen Verhältnisse im Speziellen offen legen, aber deine Aussagen sollten konsistent sein. Denn erst schreibst du

und wenn ich dich mit der Düsseldorfer Tabelle konfrontiere, sagst du

Gruß
Christa

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Da denkst du immer noch falsch!

Das Schulgeld wird NICHT vom Unterhalt bezahlt sondern geht extra weil es quasi euer privates Luxusvergnügen ist das Kind auf eine Privatschule zu schicken.

Sie muss sich je nach Umständen nicht am Unterhalt beteiligen, weil das Kind bei ihr wohnt aber sie kann am Schulgeld beteiligt werden - nochmal: Schulgeld geht extra und hat nichts mit dem Unterhalt zu tun deswegen muss sie das auch nicht aus dem Unterhalt bezahlen

Damit meinte ich Unterhalt + Schulgeld = 730€. Aber nicht allein den Unterhalt.
Aber ich werde das Ganze mit dem Anwalt oder Jugendamt klären.
Danke für die Links. Ich schaue sie mir an.

Du hast recht. Die Entscheidung war unsere und nicht seine, jetzt müssen wir es klären.
Danke für deine Antworte.

Was würde denn dein Sohn dazu sagen, wenn er - aus seiner Sicht aus Jux und Tollerei ´- die Schule wechseln müsste und von all seinen Freunden getrennt würde? Und hat die Schule eventuell eine besondere pädagogische Ausrichtung?

Die Lebensunterhaltskosten sind für deine Ex ebenfalls gestiegen.

:paw_prints:

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