wenn mann seid 6 monaten verheiratet ist und dann die scheidung einreicht ,es besteht natürlich auch kein kind,muss mann dann für die frau eine unteralt zahlen,
MANN: ist selbstständig verdient laut papier ungefähr, 1000,- EURO
FRAU:angestellte verdient mit lohnsteurklasse 3, 1300,- euro
würde mich über eure antworten freuen
wenn mann seid 6 monaten verheiratet ist und dann die scheidung einreicht
Und was ist mit de Trennungsjahr ?
mann dann für die frau eine unteralt zahlen,
Der, der weniger verdient, muß keinen Unterhalt zahlen für den, der mehr verdient.
wenn mann seid 6 monaten verheiratet ist und dann die
scheidung einreicht ,es besteht natürlich auch kein kind,muss
mann dann für die frau eine unteralt zahlen,
MANN: ist selbstständig verdient laut papier ungefähr, 1000,-
EURO
FRAU:angestellte verdient mit lohnsteurklasse 3, 1300,- euro
Natürlich nicht. Worauf sollte sich der Anspruch begründen? Wo steht überhaupt, dass grundsätzlich der Mann für die Frau Unterhalt zahlen müßte?
Nach sechs Monaten und ohne Kind sehe ich aber gerade nach dem neuen Unterhaltsrecht überhaupt keine Grundlage für einen Unterhaltsanspruch.
Gruß
Hallo,
wenn mann seid 6 monaten verheiratet ist und dann die
scheidung einreicht ,es besteht natürlich auch kein kind,muss
mann dann für die frau eine unteralt zahlen,
warum denn? Wie schon beantwortet, gibt es kein Gesetz, dass Männer automatisch verpflichtet an die Frau Unterhalt zu zahlen.
MANN: ist selbstständig verdient laut papier ungefähr, 1000,-
EURO
FRAU:angestellte verdient mit lohnsteurklasse 3, 1300,- euro
würde mich über eure antworten freuen
Wenn es hier überhaupt zu einer Unterhaltspflicht käme (siehe unten), müsste die Frau Unterhalt an den Mann bezahlen. Selbstbehalt pro Person ist 1.000 Euro. Einkommen beider Partner addiert und dann halbiert - das wäre THEORETISCH dann der Unterhalt der Frau an den Mann in Höhe von 150 Euro.
Aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaabeeeeeeeeer, erstens gibt es kaum noch einen Einkommensunterschied, wenn die Frau im neuen Kalenderjahr nach Steuerklasse 1 versteuert wird.
Zweitens gibt es bei kurzer Ehe - wenn keine Kinderbetreuung für ein gemeinsames Kind (das ja auch nach der Trennung geboren werden kann) Betreuung notwendig ist - keinen Unterhaltsanspruch gegenüber den anderen Partner.
Es gibt zwar diesbezüglich noch weitere Ausnahmen - z. B. wenn ein Ehepartner wegen der Ehe seinen Job kündigt - aber grundsätzlich muss jeder für sich selber aufkommen.
Gruß
Ingrid