Hallo
mal wieder eine unzufriedene KM, da helfe ich gerne.
Wichtig ist die Frage wieviel Unterhalt er zahlt. Wenn ein Mangelfall vorliegt und nur dann, kommt das zusammen wohnen zum Tragen. Der Mindesunterhalt betraegt bei dem alter 334 EUR Zahlbertrag pro Kind.
Wenn diesen nicht zahlen kann wird das anrechenbare Einkommen bis zum Mindestbehalt von 950 EUR runtergerechnet. In diesen 950 EUR ist eine Warmmiete von 360 EUR entahlten. Wenn ihr nun zusammen wohnt, wird ihm ein Wohnvorteil unterstellt, da ihr ja die Miete teilen koennt, bzw. du dich an Kosten beteiligen kann. In der Regel werden dann bis zu 25% von dem Selbbehalt abgezogen.
Hier bleibt nur die Moeglichkeit offiziell 2 Adressen zu haben…
Heirat: Hier gibt es zwei Fallstricke
- Die Steuerklasse
Wenn ihr heiratet muesst ihr jeweils eine Steuerklasse waehlen. Wenn moeglich waehlt dann 4 und 4. Waehlt ihr 3 und 5
wird ihm die Klasse 3 unterstellt und sein anrechenbares Nettoeinkommen wird hoher sein. Das kann zu einem hoehren Zahlbetrag fuehren.
- Wohnvorteil
Hier gilt das gleiche wie oben.
Noch ein Hinsweis: In einem Jahr koennt ihr den Spiess umdrehen, wenn das erset Kind 18 Jahre alt ist. Denn dann muss auch die KM Unterhalt leisten, wenn sie zahlungsfaehig ist.
Wenn ihr noch Fragen habt, einfach eine Mail schreiben ([email protected]).
Lasst euch durch den Anwalt nicht einschuechtern, da wird gerne gedroht, teilsweise in der Grauzone.
Nur ein Gericht kann Fakten schaffen, kein Anwalt.
Gruss