Unterhalt für die Kinder vom Freund,

Hallo, meine Frage!

Mein Freund hat 2 Kinder aus seiner geschiedene Ehe 14,17 Jahre die Kinder Wohnen bei Ihrer Mutter, jetzt will die Mutter mehr Unterhalt sie meint seit ich ja bei Ihrem EX Wohne müsse das neu berechnet werden, da ich ja auch genug verdienen würde, denn ich bin auch in einem Arbeitsverhältnis, wird mein Lohn auch mit berechnet??? ich bin nicht mit ihm Verheiratet. Und wie ist es wenn ich Ihn Heirate, muss ich dann auch für seine Kinder die nicht bei uns Wohnen Bezahlen??
Heute kam ein Brief vom Anwalt von seiner EX.

Wer kannt sich damit aus???

wie viel Geld bezahlt Ihr Freund an Unterhalt? Ist dieser unter dem Satz?
Gruss
Agnes

Hallo,

nein - Du bist - auch wenn Du heiratest - nicht verantwortlich für die Kinder aus 1. Ehe und wirst auch nicht dafür finanziell herangezogen bzw. berücksichtigt! Du musst auch keinerlei Auskünfte über Dein Einkommen geben. Der Vater ist auskunftspflichtig; nicht Du.

Es kann jedoch sein, dass die Mutter den Unterhalt eifach anpassen lassen will. Sie hat das Recht, alle 2 Jahre die Einkommensverhältnisse vom Vater prüfen zu lassen. Wenn er mehr verdient, muss er auch mehr zahlen. Darüber hinaus gibt es noch einige Faktoren, warum die Mutter mehr Unterhalt einfordert; mit Dir kann dies jedoch nicht zu tun haben!

LG

Hallo, meine Frage!

Mein Freund hat 2 Kinder aus seiner geschiedene Ehe 14,17
Jahre die Kinder Wohnen bei Ihrer Mutter, jetzt will die
Mutter mehr Unterhalt sie meint seit ich ja bei Ihrem EX Wohne
müsse das neu berechnet werden, da ich ja auch genug verdienen
würde, denn ich bin auch in einem Arbeitsverhältnis, wird mein
Lohn auch mit berechnet??? ich bin nicht mit ihm Verheiratet.
Und wie ist es wenn ich Ihn Heirate, muss ich dann auch für
seine Kinder die nicht bei uns Wohnen Bezahlen??

Ihr habt eine Lebensgemeinschaft das heißt 15% können von deinen Lohn mit eigerechnet werden.Begründung Durch das zusammen Leben teilt ihr euch die Miete und den Einkauf. Bei ihr kann das aber auch gelten.

Dich dürften sie nicht zur Rechnung ziehen. Solltest du heiraten, ist es was anderes, ich glaube da wäre eine Gütertrennung angesagt. Frag doch nochmal die Experten in „Familienrecht“

hallo,
in der Düsseldorfer Tabelle nachschauen,wieviel Ihr Lebensgefährte an Unterhalt zahlen muss, je nach Verdienst.
Sie haben mit den Unterhalt nix zu tun.

lisa

hallihallo,
nicht das ich wüßte das dein lohn mit angerechnet wird. es sind ja seine kinder und nicht deine. ich lebe auch mit einem mann zusammen der ein kind hat. ich selbst habe auch ein mitgebracht und zusammen haben wir ein kind. wir sind auch nicht verheiratet. er bezahlt ganz normal seinen unterhalt für das kind und da ist es egal was ich verdient. ich kann es mir nicht vorstellen das dein verdienst mit angerechnet wird.

ich hoffe das beruhigt dich ein bischen. gruß yvi

also ich meine, das du nur mit in die berechnung kommst, wenn das geld von deinem freund nicht ausreicht um den gesamten unterhalt für die kinder abzudecken.

aber ganz genau, bekommst du die antwort von einem anwalt!
alles gute

Hallo

mal wieder eine unzufriedene KM, da helfe ich gerne.

Wichtig ist die Frage wieviel Unterhalt er zahlt. Wenn ein Mangelfall vorliegt und nur dann, kommt das zusammen wohnen zum Tragen. Der Mindesunterhalt betraegt bei dem alter 334 EUR Zahlbertrag pro Kind.

Wenn diesen nicht zahlen kann wird das anrechenbare Einkommen bis zum Mindestbehalt von 950 EUR runtergerechnet. In diesen 950 EUR ist eine Warmmiete von 360 EUR entahlten. Wenn ihr nun zusammen wohnt, wird ihm ein Wohnvorteil unterstellt, da ihr ja die Miete teilen koennt, bzw. du dich an Kosten beteiligen kann. In der Regel werden dann bis zu 25% von dem Selbbehalt abgezogen.

Hier bleibt nur die Moeglichkeit offiziell 2 Adressen zu haben…

Heirat: Hier gibt es zwei Fallstricke

  1. Die Steuerklasse

Wenn ihr heiratet muesst ihr jeweils eine Steuerklasse waehlen. Wenn moeglich waehlt dann 4 und 4. Waehlt ihr 3 und 5
wird ihm die Klasse 3 unterstellt und sein anrechenbares Nettoeinkommen wird hoher sein. Das kann zu einem hoehren Zahlbetrag fuehren.

  1. Wohnvorteil

Hier gilt das gleiche wie oben.

Noch ein Hinsweis: In einem Jahr koennt ihr den Spiess umdrehen, wenn das erset Kind 18 Jahre alt ist. Denn dann muss auch die KM Unterhalt leisten, wenn sie zahlungsfaehig ist.

Wenn ihr noch Fragen habt, einfach eine Mail schreiben ([email protected]).

Lasst euch durch den Anwalt nicht einschuechtern, da wird gerne gedroht, teilsweise in der Grauzone.

Nur ein Gericht kann Fakten schaffen, kein Anwalt.

Gruss

Hallo
also so genau weiss Ich das nicht…
Hast Du aber doch nix mit zu tun…
Holt Euch besser Beratung beim Anwalt…
LG Sandy

Hallo,

wenn kein Mangelfall beim Kindesunterhalt vorliegt, dürfte das Ansinnen der Mutter im Sand verlaufen.

Außerdem, wie kann der Vater der Kinder gegenüber der Mutter angeben, welches Einkommen seine Lebensgefährtin hat, wenn er es nicht weiß?

Wichtig ist auch, dass finanziell getrennt gewirtschaftet wird. Also jeder seinen Mietanteil und Nebenkostenanteil und auch seine Lebenshaltungskosten bezahlt.

Für die Kinder aus einer früheren Beziehung muss der neue Partner (auch Ehepartner) natürlich nicht bezahlen. Er muss nicht mal angeben, wieviel er verdient.

Es gibt allerdings Urteile, die im Mangelfall den Selbstbehalt des Unterhaltszahler kürzen, weil er angeblich durch die „Eintopfwirtschaft“ Ersparnisse hat.

Hierzu vielleicht mal in Spezialforen nachfragen, wie z. B.: www.vafk.de/forum2.htm

Gruß

Zur Zeit in Urlaub

solange ihr nicht verheiratet seid zählt nur sein lohn