Unterhalt für ein volljähriges Kind

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zum Thema Unterhaltspflicht gegenüber volljährigen Kindern.
Sachverhalt:
Tochter, 24 Jahre alt, geschieden, mit fünfjährigem eigenem Kind
erste Ausbildung abgebrochen, zweite Ausbildung wegen Schwangerschaft nicht beendet (war schon zu Beginn der Ausbildung schwanger, dann Beschäftigungsverbot bis zur Geburt des Kindes, dann Erziehungsurlaub und dann die Ausbildung nicht weitergeführt, wurde vom Arbeitgeber beendet, da sie sich nicht mehr gemeldet hat), nunmehr in dritter Ausbildung.
Sind die Eltern der Tochter gegenüber unterhaltspflichtig? Unterhalt vom Exmann erhält die Tochter nicht, da dieser zu wenig verdient (er zahlt jedoch den Unterhalt für sein Kind).
P.S. Es geht nicht darum, dass sich die Eltern „drücken“ wollen, hier ist nur gefragt, ob der Anspruch rein rechtlich gesehen besteht.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Petra

hier ist nur gefragt, ob der Anspruch rein rechtlich

gesehen besteht.

Hallo,

die Antwort ergibt sich aus dem Gesetz:

"§ 1601 BGB Unterhaltsverpflichtete

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren."

Im Prinzip: ja.

Mögliche Einschränkungen ergeben sich aus den §§ 1602 ff BGB, die hier jedoch nicht ersichtlich sind. Guckst Du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/

MfG

Vierten

Ich bin kein Familienrechtler. Aber der Anspruch besteht m. W.

Hallo Petra,

leider bin ich kein Familienrechtler und kann Ihnen daher nicht wirklich weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Sehr geehrte Dame,

leider kann ich Ihnen in diesem Rechtsgebiet (Familienrecht) nicht weiterhelfen, da es absolut nicht in meinem Tätigkeitsbereich liegt.

Ich darf Sie daher höflichst bitten, sich an einen Fachwanwalt oder Fachanwältin für Familienrecht zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Da kann ich Ihnen leider nicht helfen.