Hallo, ich habe eine minderjährige Tochter für die ich Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahle. Meine Lebenspartnerin bekommt ALG2 und ich bin Berufstättig.
Meine minderjährige Tochter wohnt nicht in unseren Haushalt, sondern bei Ihrer Mutter. Nun erkennt die Arge Cuxhaven meine Zahlungen an meine Tochter nicht an, aber rechnet alle leistungen die ich erhalte mit in die Bedarfsgemeinschaft. Nur die Ausgaben (Unterhaltzahlung) werden nicht berücksichtigt. Laut Aussage des Sachbearbeiters ist der Jobcenter nicht verpflichtet private ausgaben zu übernehmen. Also, alles was rein kommt wird angerechnet, aber Ausgaben für Unterhalt ist mein Privatvergnügen? Ich habe ein Urteil des Amtsgerichtes Langen, dies der Arge auch zugesand, muss die Arge meine Ausgaben „Kindunterhalt“ anerkennen? Ich zahle gerne, aber ich weiß nicht wie ich noch über die runten kommen soll, das Geld aus meinen Einkommen reicht gerade mal um die Kosten zu decken, vom ALG2 meiner Freundin leben wir.
Nochmal zusammenfassend.
Ich Zahle Unterhalt, die Arge erkennt das nicht als Notwendige Ausgabe an und somit bekommt meine Lebenspartnerin mit der ich in eine Bedarfsgemeinschaft lebe weniger Geld.