Unterhalt für eine nicht Volljährige Tochter

Hallo, ich habe eine minderjährige Tochter für die ich Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahle. Meine Lebenspartnerin bekommt ALG2 und ich bin Berufstättig.

Meine minderjährige Tochter wohnt nicht in unseren Haushalt, sondern bei Ihrer Mutter. Nun erkennt die Arge Cuxhaven meine Zahlungen an meine Tochter nicht an, aber rechnet alle leistungen die ich erhalte mit in die Bedarfsgemeinschaft. Nur die Ausgaben (Unterhaltzahlung) werden nicht berücksichtigt. Laut Aussage des Sachbearbeiters ist der Jobcenter nicht verpflichtet private ausgaben zu übernehmen. Also, alles was rein kommt wird angerechnet, aber Ausgaben für Unterhalt ist mein Privatvergnügen? Ich habe ein Urteil des Amtsgerichtes Langen, dies der Arge auch zugesand, muss die Arge meine Ausgaben „Kindunterhalt“ anerkennen? Ich zahle gerne, aber ich weiß nicht wie ich noch über die runten kommen soll, das Geld aus meinen Einkommen reicht gerade mal um die Kosten zu decken, vom ALG2 meiner Freundin leben wir.

Nochmal zusammenfassend.
Ich Zahle Unterhalt, die Arge erkennt das nicht als Notwendige Ausgabe an und somit bekommt meine Lebenspartnerin mit der ich in eine Bedarfsgemeinschaft lebe weniger Geld.

Hallo Old-Mogi

kann dir nicht weiterhelfen, ist nicht mein Gebiet.
LG

Hallo Old-Mogi,

tut mir leid, ich kann dir leider nicht weiterhelfen!
sorry!

Liebe Grüße
Steffi

Hallo,
es stimmt schon die arge muss nciht berücksichtigen das du unterhalt deiner tochter zahlst sie gehen von deinem vollen einkommen aus und das müssen sie in der regel auch.
Dir muss aber laut gesetzt 930 euro eigenbehalt überbleiben von deinem gehalt für dich ich weis nciht wieviel du verdienst aber das geld muss dir überbleiben für dich und ich glaube sogar wenn du in einer partnerschaft lebst dann ist es auch was mehr . wenn du noch eine frage dazu hast meld dich einfach wieder schaue heute abend und auch sonst immer wieder hier rein

hi, danke für deine antwort…das mit dem 930€ war mir wohl bekannt… aber von meinen gehalt bleiben nach abzug der unterhaltszahlung gerade mal 840€… nach dem was du mir geantwortet hast…sollte ich wohl die zahlungen einstellen mit der begründung das ich sonst nicht mehr über die runden komm… das ist das merkwürdige an diesen harzt4 gesetzen… alles was rein kommt wird angerechnet, aber zahlungen die ich für meine tochter leisten muss oder darf… nicht… da fragt sich jeder anständige zahler… was soll das… oki… können wir nichts ändern

nochmals danke !

Hallo,

leider, leider bin ich mit dieser Anfrage überfragt und kann dazu nichts sagen …:frowning:(
mfg AKI

Hallo Old-Mogi,
hab deine Anfrage bezügl. der ALG Berechnung erhalten.
Ich würde dir gerne weiter helfen aber in diesem Bereich hab ich keine Erfahrung. Ich hoffe, hier findet sich jemand, der dir weiter helfen kann.
lg Peter

Hallo ich würde die zahlngen nciht ganz einstellen sondern soviel zahlen das dir ncoh 930 bleiben auch wenn es dann vielleicht nur 20 euro sind die du zahlen kannst und wenn es dann streß gibt würde ich einen anwalt einschalten

Hallo Old-Mogi,

bitte entschuldige, aber ich habe keine Ahnung von diesem Thema …

nicht mein Thema

Huhu, also da Kosten wie Versicherung…als Ausgaben angerechnet werden, is dat beim Unterhalt natürlich genauso!!! Lass Dich schriftlich!!! ablehnen u leg Widerspruch ein!!! Viel Erfolg, lg bodo