Unterhalt für Elternteil, bei zwei Kindern

Hallo liebe Experten !
Folgender hypothetischer Fall beschäftigt mich:
Nehmen wir an, eine alte Dame ist im Pflegeheim (PStufe 2), sie hat 2 Kinder. Ein Kind (z.B. Tochter) verfügt über eine gute Rente, hat aber hohe Belastungen z.B. durch eine PKV. Das andere Kind (Sohn) arbeitet nicht und hat kein geregeltes Einkommen, wohl aber Immobilienbesitz. Die Rente der Dame + Pflegegeld reicht nicht um die Heimkosten zu decken, die Tochter schliesst alleine aus ihren Einkünften die Lücke. Jetzt steht PStufe3 im Raum, zwar mehr Geld der Kasse aber auch erheblich höhere Kosten vom Heim. Die Tochter kann die Belastung dann finaziell nicht mehr stemmen, es bliebe ihr nicht mehr genug zum eigenen Lebensunterhalt. Der Bruder ist wenig einsichtig und kann/will sich nicht an den Heimkosten für die Mutter beteiligen.

Konkret: Wenn jetzt PStufe3 eintritt und damit die hohen Kosten, hat die Tochter Möglichkeiten den Bruder an den Kosten zu beteiligen, beispielsweise den Verkauf einer Immobilie des Bruders zu erzwingen dass er so an Geld kommt ?
Wie sieht es mit bereits geleisteten Zahlungen aus, kann sie gegen den Bruder (dann) nachfordern ?
Wie sieht es mit dem Selbstbehalt der Tochter aus, wird da der Beitrag zur PKV angerechnet, oder was zählt da alles dazu ?

Das sind jetzt viele Fragen in einem verzwickten Fall … wäre aber nett wenn Ihr den ein oder anderen Ratschlag hättet …

Besten Dank & Grüße
N.

Hallo,

m.E. gibt es hier keine rechtliche Handhabe, dass die Schwester gegen den Bruder vorgehen kann, denn bisher erbringt die Schwester die finanzielle Unterstützung der Mutter gegenüber freiwillig.
Wenn allerdings die Pflegebedürftige aufgrund der nicht abgedeckten Kosten beim Sozialamt entsprechenden Antrag stellt, wird das Sozialamt die Kosten übernehmen, so weit diese im üblichen Rahmen liegen (also kein First-Class-Pflegeheim) und dann die Familienangehörigen, also die Schwester und den Bruder auffordern, sich an den Kosten zu beteiligen bzw. die wirtschaftlichen Verhältnisse dem Sozialamt gegenüber offen legen, damit das SA prüfen kann, ob Schwester oder Bruder unterhaltsfähig sind. Hinsichtlich der Immobilie des Bruders kann er nicht gezwungen werden, diese zu veräußern, wenn er diese als „zusätzliche Vorsorge für sein Rentenalter“ benutzt; da muss man aber schon wesentlich mehr über die Immobilie etc. wissen.

Si

Danke für Deine Einschätzung !
Grüßle, N.