Hallo,
ich habe gelesen, dass Eltern, die ihrem erwachsenen Kind (bekommt kein Kindergeld, weil z. B. in ehrenamtlicher Tätigkeit oder in staatlich nicht anerkannter Ausbildung) Unterhalt bezahlen, diesen unter außergewöhnlichen Belastungen bei der Steuer angeben können.
Dabei könne man einen Pauschalbetrag von bis zu 667 Euro monatlich angeben.
Das Ganze müsse per Überweisung gezahlt werden.
Stimmt das?
Gibt es dazu einen Paragraphen, eine Einkommensgrenze für das Kind und eie Altersgrenze?
Schöne Grüße
JoKu