Unterhalt für erwachsenes Kind - absetztbar?

Hallo,

ich habe gelesen, dass Eltern, die ihrem erwachsenen Kind (bekommt kein Kindergeld, weil z. B. in ehrenamtlicher Tätigkeit oder in staatlich nicht anerkannter Ausbildung) Unterhalt bezahlen, diesen unter außergewöhnlichen Belastungen bei der Steuer angeben können.

Dabei könne man einen Pauschalbetrag von bis zu 667 Euro monatlich angeben.
Das Ganze müsse per Überweisung gezahlt werden.

Stimmt das?
Gibt es dazu einen Paragraphen, eine Einkommensgrenze für das Kind und eie Altersgrenze?

Schöne Grüße

JoKu

ja, das stimmt.

Guckst du hier in Absatz 1:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html

Danke!

ja, das stimmt.

Guckst du hier in Absatz 1:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html

. :smile:
Gibt es dafür eine Altersgrenze?

Gruß
JK

Danke!

ja, das stimmt.

Guckst du hier in Absatz 1:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html

. :smile:
Gibt es dafür eine Altersgrenze?

ja, 90 jahre…

ja, 90 jahre…

*gg* dann sind die Eltern ja alt wie Jopi Heesters. :wink:

Guckst du hier in Absatz 1:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html

Hier im § geht es ja um Kinder in Ausbildung.

Was ist mit Kindern, die nicht in Ausbildung sind - z. B. weil sie ehrenamtlich arbeiten oder schlimmstenfalls auf der faulen Haut liegen?

Kann der Unterhalt dann auch irgendwie abgesetzt werden?

Gruß JK

Näheres findest du in den Richtlinien

http://www.steuerlinks.de/richtlinie/estr-2005.html

oder in den Hinweisen

http://www.steuerlinks.de/richtlinie/esth-2009.html

jeweils zu § 33a

Hallo,

Näheres findest du in den Richtlinien
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/estr-2005.html
oder in den Hinweisen
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/esth-2009.html
jeweils zu § 33a

*grübel*

Ich kann die Texte zwar lesen, aber als nicht-Jurist erschließt sich mir nicht, ob für eine Absetzbarkeit ein Kind nun in einer Ausbildung sein muss oder nicht.
Was ist, wenn ein hypothetisches Kind nicht in Ausbildung ist, sondern z. B. eine ehrenamtliche Arbeit macht?

Gruß JK

Unterhalt Kind kein Kindergeld
Hi,

Ich kann die Texte zwar lesen, aber als nicht-Jurist
erschließt sich mir nicht, ob für eine Absetzbarkeit ein Kind
nun in einer Ausbildung sein muss oder nicht.
Was ist, wenn ein hypothetisches Kind nicht in Ausbildung ist,
sondern z. B. eine ehrenamtliche Arbeit macht?

verständlich

Nach § 33a Abs. 1 EstG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html

ist dieser § nur anwendbar, wenn für die unterstützte Person kein Kindergeld gezahlt wird. Was sie dann macht, ist egal. Eigene Einkünfte sind jedoch nur bis zu 624,-€ jährlich nicht anrechenbar.

Kindergeld bekommt man grundsätzlich längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr, auch wenn die Ausbildung noch andauert.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html

Schöne Grüße
C.

Nach § 33a Abs. 1 EstG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html
ist dieser § nur anwendbar, wenn für die unterstützte Person
kein Kindergeld gezahlt wird. Was sie dann macht, ist egal.
Eigene Einkünfte sind jedoch nur bis zu 624,-€ jährlich nicht
anrechenbar.

In dem 33a ist aber doch immer von Ausbildung die Rede? *grübel*

Schöne Grüße
JoKu

Hi,

In dem 33a ist aber doch immer von Ausbildung die Rede?
*grübel*

Kind unter 25 in Ausbildung => bekommt Kindergeld => alle Aufwendungen sind damit abgegolten

Kind studiert weiter und ist über 25 => erhält kein Kindergeld
=> Eltern können Unterstützung bedürftiger Person geltend machen für Aufwendungen für Lebensunterhalt oder Ausbildung

jetzt ok?

Schöne Grüße
C.

Kind unter 25 in Ausbildung => bekommt Kindergeld => alle
Aufwendungen sind damit abgegolten

Kind studiert weiter und ist über 25 => erhält kein Kindergeld
=> Eltern können Unterstützung bedürftiger Person geltend
machen für Aufwendungen für Lebensunterhalt oder Ausbildung

jetzt ok?

Hmm, ja so langsam klickt es. :smile:
Eine gute Nachricht für Familie(n). :smile:)

Schöne Grüße
JoKu