ich habe gelesen, dass Eltern, die ihrem erwachsenen Kind (bekommt kein Kindergeld, weil z. B. in ehrenamtlicher Tätigkeit oder in staatlich nicht anerkannter Ausbildung) Unterhalt bezahlen, diesen unter außergewöhnlichen Belastungen bei der Steuer angeben können.
Dabei könne man einen Pauschalbetrag von bis zu 667 Euro monatlich angeben.
Das Ganze müsse per Überweisung gezahlt werden.
Stimmt das?
Gibt es dazu einen Paragraphen, eine Einkommensgrenze für das Kind und eie Altersgrenze?
Ich kann die Texte zwar lesen, aber als nicht-Jurist erschließt sich mir nicht, ob für eine Absetzbarkeit ein Kind nun in einer Ausbildung sein muss oder nicht.
Was ist, wenn ein hypothetisches Kind nicht in Ausbildung ist, sondern z. B. eine ehrenamtliche Arbeit macht?
Ich kann die Texte zwar lesen, aber als nicht-Jurist
erschließt sich mir nicht, ob für eine Absetzbarkeit ein Kind
nun in einer Ausbildung sein muss oder nicht.
Was ist, wenn ein hypothetisches Kind nicht in Ausbildung ist,
sondern z. B. eine ehrenamtliche Arbeit macht?
ist dieser § nur anwendbar, wenn für die unterstützte Person kein Kindergeld gezahlt wird. Was sie dann macht, ist egal. Eigene Einkünfte sind jedoch nur bis zu 624,-€ jährlich nicht anrechenbar.
Nach § 33a Abs. 1 EstG http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html
ist dieser § nur anwendbar, wenn für die unterstützte Person
kein Kindergeld gezahlt wird. Was sie dann macht, ist egal.
Eigene Einkünfte sind jedoch nur bis zu 624,-€ jährlich nicht
anrechenbar.
In dem 33a ist aber doch immer von Ausbildung die Rede? *grübel*
In dem 33a ist aber doch immer von Ausbildung die Rede?
*grübel*
Kind unter 25 in Ausbildung => bekommt Kindergeld => alle Aufwendungen sind damit abgegolten
Kind studiert weiter und ist über 25 => erhält kein Kindergeld
=> Eltern können Unterstützung bedürftiger Person geltend machen für Aufwendungen für Lebensunterhalt oder Ausbildung
Kind unter 25 in Ausbildung => bekommt Kindergeld => alle
Aufwendungen sind damit abgegolten
Kind studiert weiter und ist über 25 => erhält kein Kindergeld
=> Eltern können Unterstützung bedürftiger Person geltend
machen für Aufwendungen für Lebensunterhalt oder Ausbildung
jetzt ok?
Hmm, ja so langsam klickt es.
Eine gute Nachricht für Familie(n). )