Hallo
nehmen wir mal folgens an:
Herr N trennt sich im Sept.2001 von seiner Frau.Sie haben drei Kinder.Sie wohnen in einem 2 Familienhaus ,das Frau N gehört ,und auch die Miete ( 380,00 € )bekommt.Dieses Geld fließt in den Haushalt.Von ihrem Mann bekommt sie keine Haushaltsgeld,aber eben das Kindergeld von den drei Kindern.Bei der Trennung bekommt sie Unterhalt für die Kinder…SIE aber nix,weil sie Miete bekommt.Ist das ok???Frau N. ist wieder verheiratet,könnte sie nachträglich Unterhalt verlangen?
Eine Bekannt von Frau N. auch gweschieden, bekommt 775 € Frührente und auch noch 97 € Unterhalt.Wie paßt das zusammen?
danke für eure antworten
lisa
Hallo Lisa,
nehmen wir mal an, es ist so. Dann könnte ich mir vorstellen, dass die Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten abhängig vom Einkommen und dem Alter der Kinder sind. Soweit ich weiss besteht ein Existensminimum, was dem Unterhaltpflichtigen zusteht zuzügl. Aufwand für die Arbeit. Jetzt müssten zuerst einmal die Kinder ihren Unterhalt bekommen ( Düsseldorfer Tabelle ). Wenn dann noch was übrig ist dann könnte es zu einem Ehegatten-Unterhalt kommen. Wenn die geschiedene Frau jedoch einen Job annehmen könnte dann wird dies berücksichtig. Aber ich bin kein REchtsexperte.
Vielleicht hilft Dir das weiter.
Gruß
Hahnawackel
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Hallo Lisa,
deine Frage ist, ohne die genauen Umstände zu kennen nur schwer zu beantworten. So dass man Frau N nur raten kann, einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen.
Grundsätzlich setzt ein Unterhaltsanspruch, sofern er überhaupt besteht immer die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners und die Bedürftigkeit des Unterhaltsgläubigers voraus.
Die von dir angesprochenen Mieteinnahmen könnten bei Frau N als Einkommen berücksichtigt worden sein. Wie, in welchem Umfang und ob das ordnungsgemäß war, kann nur ein Rechtsanwalt anhand konkreter Zahlen beurteilen.
Gleiches gilt für die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners. Leistet dieser bereits für Kinder, die gegenüber der Ehefrau wohl bevorrechtigt sein dürften Unterhalt kann es sein, dass sich seine Leistungsfähigkeit darin erschöpft.
Wurde ein bestehender Unterhaltsanspruch tatsächlich nicht bezahlt, kann dieser, vorbehaltlich der Frage der Verjährung, die ebenfalls am konkreten Einzelfall durch einen Rechtsanwalt zu prüfen ist, nachgefordert werden.
Hoffe ich konnte wenigstens ein wenig Licht in die Sache bringen
Viele Grüße
Bernhard
Hallo Lisa
Ergänzend zu Bernhard: das wohnen im Eigenheim wird als Wohnwertvorteil ebenfalls als Einkünfte für die Frau gerechnet (also eigentlich 2x Mieteinnahmen).
Auch wenn es theoretisch einen Unterhaltsanspruch gegeben hätte, sofern dieser nicht gefordert wurde kann er auch nicht nachgefordert werden - immer erst ab Forderung.
Ab erneuter Heirat hat Frau N. keinen Anspruch mehr auf Unterhalt für sich.
Genaue Berechnungen macht der beauftragte Rechtsanwalt und entscheiden wird der zuständige Richter - sofern man klagt.
meint
Bröselchen