wer kennt sich bei unterhaltszahlungen aus.
fall : 1 kind lebt bei mutter, minderjährig
1 kind lebt bei vater, volljährig ohne einkommen
vater seit februar arbeitslos, wer hat rat oder weis wo es rat gibt, hab leider kein geld für einen anwalt
wer kennt sich bei unterhaltszahlungen aus.
fall : 1 kind lebt bei mutter, minderjährig
1 kind lebt bei vater, volljährig ohne einkommen
vater seit februar arbeitslos, wer hat rat oder weis wo es rat gibt, hab leider kein geld für einen anwalt
Siehe Düsseldorfer Tabelle. Unterhalt müßte sich gegenseitig aufheben
danke für ihre antwort
gruß
Siehe Düsseldorfer Tabelle. Unterhalt müßte sich gegenseitig
aufheben
Hallo,
beim Unterhalt für das minderjährige Kind ist der barunterhaltspflichtig, bei dem das Kind nicht wohnt bzw. nicht seinen ständigen Aufenthalt hat. Wenn das Kind bei der Mutter lebt, ist der Vater zum Unterhalt verpflichtet. Wie hoch hängt vom Einkommen ab.
Beim Volljährigen, der noch in der Schulausbildung oder 1. Berufsausbildung ist, sind beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet.
Befindet sich der Volljährige in keiner Ausbildung, dann muss er seinen Lebensunterhalt selbst erwirtschaften, sprich er muss sich einen Job suchen.
Unterhaltsbeträge findet man, wenn man „Düsseldorfer Tabelle“ googelt.
Wenn kein Geld da ist, kann man beim Amtsgericht prüfen lassen, ob Anspruch auf einen Beratungshilfeberechtigungsschein besteht. Damit kann man zu einem Fachanwalt für Familienrecht seiner Wahl gehen und zahlt für die Erstberatung 10 €.
LG
Hallo ich kann dir soweit den Rat geben, dass du Anspruch auf beratungshilfe hast.
Du musst nur zum Gericht das beantragen ich glaube zehn Euro zahlen und dann kannst zu einem Anwalt
das weiss ich leider nicht
Hallo,
das Alter der Kinder wäre wichtig und das Einkommen der Mutter.
Gründe warum das Kind, das beim Vater wohnt keine Beschäftigung wie z.B. Ausbildung macht.
Normalerweise sind beide Kinder unterhaltsberechtigt, gegenüber dem Elternteil, wo das Kind nicht wohnt, heißt, dass das volljährige Kind Unterhalt von der Mutter bekommen müßte und das minderjährige vom Vater.
Als Arbeitssuchender mit ALG I stehen 777€ als Eigenbedarf an, bei voller Arbeit rund 1000€, allerdings kann es sein, dass die Ämter darauf bestehen, dass man sich ggf. noch einen Job sucht, um den Unterhalt zu zahlen.
Bei ALG II/ Hartz 4 kann man keinen Unterhalt zahlen.
Wenn jemand eine Ausbildung macht, ist vom Regelunterhalt ein Teil der Ausbildungsvergütung mit anzurechnen.
LG
Hallo,
Ihnen steht ein Anwalt zu. Sie müssen zum zuständigem Amtsgericht gehen, da bekommen Sie einen Beratungsschein.
Wenn es darum geht, woher Sie Geld bekommen, dann müssen Sie zur Arge und Harz4 beantragen. Der Sohn natürlich auch.
Hallo,
sofern der Selbstbehalt von 950, € monatlich bei Unterhaltszahlung unterschritten würde,kann kein Anspruch geltend gemacht werden.
Das volljährige Kind hat ebenfalls Unterhaltsanspruch bei Ausbildung, Schulbildung, Weiterbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Hier gilt allerdings ebenfalls der selbstbehalt von 950,- €
Hallo
da das Kind bei der Mutter minderjährig ist, gilt die gesteigerte Unterhaltspflicht. Du bist also verpflichtet Unterhalt zu zahlen. Dabei gibt es kaum ein entrinnen.
Wen du arbeitslos bist, musst im Falle einer Verhandlung deine Bemühungen im Detail aufzeigen, ansonsten wird ein fiktives Einkommen angesetzt.
Das Kind was bei dir lebt, hat nur dann Anspruch auf Unterhalt gegen die Mutter wenn es sich noch in der Ausbildung befindet. Dann gilt auch hier die gesteigerte Unterhaltspflicht.
Versuche mal einen Beratungsschein für einen Anwalt zu bekommen.
Gruss
Was ist denn jetzt die Frage?
wer kennt sich bei unterhaltszahlungen aus.
fall : 1 kind lebt bei mutter, minderjährig
Vater muss Unterhalt zahlen nach DT
1 kind lebt bei vater, volljährig ohne einkommen
was macht das Kind…Mutter muss Unterhalt zahlen,da Vater im Kost und Logie gibt…das Kind muss das aber selber einklagen
vater seit februar arbeitslos, wer hat rat oder weis wo es rat
gibt, hab leider kein geld für einen anwalt
Hallo,
vielleicht mal bei einem Väterverein, z. B. unter www.vafk.de zu finden, oder beim ISUV mit genaueren Informationen melden. Die Infos hier sind zu mager um auch nur minimal helfen zu können.
Gruß