Hallo Ihr wissenden,
da ich im Brett Alg.-recht keine Antwort erhalten habe versuch ich`s halt hier noch mal.
Mich interessiert der Ablauf bei folgenden fiktiven Vorgang.
Kind (K) wird 18 und erhält seit Scheidung Unterhalt vom Vater (V) Mit 18 läuft der Unterhaltstitel gegen V aus. Aufenthalt von V ist vollkommen unbekannt wahrscheinlich ist der Aufenthalt nicht in Deutschland.
Wie erhält K jetzt einen Unterhaltstitel ? und wie wird der rechtswirksam ?
Da der Verbleib von V unbekannt ist, was wird zur Grundlage des Unterhaltstitels herangezogen?
Wie kann der Unterhaltstitel vollstreckt werden ( eventuell bei den Eltern von V)?
Mit freundlichen Grüßen und besten Dank
die reno-biene
hallo reno-biene,
ich glaube,das ist so
( ohne gewähr ):
beim sozialamt wird der
unterhalt beantragt.dort
muß der aufenthaltsort
des vaters angegeben
werden.
ist der vater nicht faß-
bar,dann legt das sozial-
amt den unterhalt aus.
es forscht nach den ver-
bleib des vaters und beim
finden des vaters fordert
es den unterhalt von ihm
zurück.
mfg
kunde3
ps: manchmal werden die
väter in einer zeitung
durch zufall abgebildet.
erhält seit Scheidung Unterhalt vom Vater
Aufenthalt von V ist vollkommen unbekannt
Wo kam denn der Unterhalt her, wenn der Aufenthalt vollkommen unbekannt ist? Da müsste man doch ansetzen können.
Wie kann der Unterhaltstitel vollstreckt werden ( eventuell
bei den Eltern von V)?
Nö, wieso? Was haben denn die Eltern von V damit zu tun? Wenn V unbekannten Aufenthalts ist, kann gegen ihn nicht vollstreckt werden.
Gruß
Nelly
erhält seit Scheidung Unterhalt vom Vater
Aufenthalt von V ist vollkommen unbekannt
Wo kam denn der Unterhalt her, wenn der Aufenthalt vollkommen
unbekannt ist? Da müsste man doch ansetzen können.
Der Unterhalt wird von den Eltern von V gezahlt (Konto)
Danke von der reno bine