Unterhalt für Kind

Hallo Ihr wissenden,

da ich im Brett Alg.-recht keine Antwort erhalten habe versuch ich`s halt hier noch mal.

Mich interessiert der Ablauf bei folgenden fiktiven Vorgang.

Kind (K) wird 18 und erhält seit Scheidung Unterhalt vom Vater (V) Mit 18 läuft der Unterhaltstitel gegen V aus. Aufenthalt von V ist vollkommen unbekannt wahrscheinlich ist der Aufenthalt nicht in Deutschland.
Wie erhält K jetzt einen Unterhaltstitel ? und wie wird der rechtswirksam ?

Da der Verbleib von V unbekannt ist, was wird zur Grundlage des Unterhaltstitels herangezogen?

Wie kann der Unterhaltstitel vollstreckt werden ( eventuell bei den Eltern von V)?

Mit freundlichen Grüßen und besten Dank
die reno-biene

hallo reno-biene,

ich glaube,das ist so
( ohne gewähr ):

beim sozialamt wird der
unterhalt beantragt.dort
muß der aufenthaltsort
des vaters angegeben
werden.

ist der vater nicht faß-
bar,dann legt das sozial-
amt den unterhalt aus.
es forscht nach den ver-
bleib des vaters und beim
finden des vaters fordert
es den unterhalt von ihm
zurück.

mfg

kunde3

ps: manchmal werden die
väter in einer zeitung
durch zufall abgebildet.

erhält seit Scheidung Unterhalt vom Vater

Aufenthalt von V ist vollkommen unbekannt

Wo kam denn der Unterhalt her, wenn der Aufenthalt vollkommen unbekannt ist? Da müsste man doch ansetzen können.

Wie kann der Unterhaltstitel vollstreckt werden ( eventuell
bei den Eltern von V)?

Nö, wieso? Was haben denn die Eltern von V damit zu tun? Wenn V unbekannten Aufenthalts ist, kann gegen ihn nicht vollstreckt werden.

Gruß
Nelly

erhält seit Scheidung Unterhalt vom Vater

Aufenthalt von V ist vollkommen unbekannt

Wo kam denn der Unterhalt her, wenn der Aufenthalt vollkommen
unbekannt ist? Da müsste man doch ansetzen können.

Der Unterhalt wird von den Eltern von V gezahlt (Konto)

Danke von der reno bine

hallo Kunde 3,

Unterhaltsvorschuss gibts bei Kindern mit 18 und älter nicht mehr.

Danke von der reno biene