ein Paar mit einem Kind und gemeinsamen Sorgerecht trennt sich.
Der Vater lebte bis das Kind 4 war mit Mutter und Kind „inoffiziell“ (er war dort nicht gemeldet) zusammen, dann zog er in eine eigene Wohnung. Nach der Trennung ist das Kind genauso oft beim Vater wie bei der Mutter. Das Jugendamt hat nun den Vater aufgefordert für das Kind Unterhalt zu zahlen. Die Mutter verdient ca. 80% von dem was der vater verdient. Ist der Vater hier zu Unterhaltszahlungen verplichtet?
wenn es genau 50 : 50 Aufenthalt des Kindes bei beiden Eltern gibt,
rechnet sich normalerweise der Unterhalt anders. Ein Kind benötigt ja nicht nur Betreuung, Kost und Logie, sondern auch Anschaffungen, wie Kleidung, Schulsachen, Kindergartenkosten usw.
Meist wird dann der Unterhalt nach Quote des Einkommens von den Eltern bezahlt. Im fiktiven Fall zahlt der Vater also 3/5 und die Mutter 2/5 - wenn ich ohne Taschenrechner richtig gerechnet habe. Darf aber gerne von Rechengenies (ich bin keines) korrigiert werden.
Allerdings würde ich mir als Vater schwer überlegen, ob ich dieses Thema auf’s Tablett bringen würde.
Mehr als einmal habe ich schon erlebt, dass die Mutter dann den Umgang reduziert bzw. das Wechselmodell aufkündigt, dann muss der Vater zahlen. Übrigens zahlt er schon, wenn das Kind 51 % der Zeit bei der Mutter ist.
Gruß
Ingrid
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eine Reduzierung des Umgangs ist in diesem Fall nicht zu befürchten.
Ich lese hier aber heraus, das die Mutter das Wechselmodell aufkündigen kann. Wie? Einfach so?
Im Grunde kann der Vater das Wechselmodell ja auch aufkündigen. Wenn er das Kind zu 51% hat muss die Mutter zahlen. Stimmts?
Gruß
xrax
Mehr als einmal habe ich schon erlebt, dass die Mutter dann
den Umgang reduziert bzw. das Wechselmodell aufkündigt, dann
muss der Vater zahlen. Übrigens zahlt er schon, wenn das Kind
51 % der Zeit bei der Mutter ist.
Gruß
Ingrid
Hallo zusammen,
ein Paar mit einem Kind und gemeinsamen Sorgerecht trennt
sich.
Der Vater lebte bis das Kind 4 war mit Mutter und Kind
„inoffiziell“ (er war dort nicht gemeldet) zusammen, dann zog
er in eine eigene Wohnung. Nach der Trennung ist das Kind
genauso oft beim Vater wie bei der Mutter. Das Jugendamt hat
nun den Vater aufgefordert für das Kind Unterhalt zu zahlen.
Die Mutter verdient ca. 80% von dem was der vater verdient.
Ist der Vater hier zu Unterhaltszahlungen verplichtet?
eine Reduzierung des Umgangs ist in diesem Fall nicht zu
befürchten.
Da würde ich nicht drauf wetten. Was glaubst Du was ich in dieser Richtung alles schon erlebt habe.
Ich lese hier aber heraus, das die Mutter das Wechselmodell
aufkündigen kann. Wie? Einfach so?
Ja, sie kann es aufkündigen. Allerdings hat der andere Elternteil durchaus die Möglichkeit auf Fortführung des Wechselmodells zu klagen. Ob er dann damit durchkündigt, hängt stark vom Richter und dem evtl. eingeschalteten Gutacher ab. Dass das Wechselmodell dann richterlich beendet wird, kann - nach meiner Einschätzung (die durch jahrelange Arbeit in einem Väterforum „gestählt“ ist) - mit einer Quote von 60 % für Kündigung Wechselmodell und 40 % für die Beibehaltung eingeschätzt werden.
Bei der Einschätzung habe ich die richterlichen „Erfahrungen“ berücksichtigt und nicht die Argumente der Eltern. Wenn ein Elternteil nachweist, dass das Wechselmodell beruflich nicht mehr durchzuziehen ist oder ähnliche Argumente hat, liegt die Quote bei 90 % für die Aufkündigung des Wechselmodells.
Im Grunde kann der Vater das Wechselmodell ja auch
aufkündigen. Wenn er das Kind zu 51% hat muss die Mutter
zahlen. Stimmts?
Kann er tun - dabei gilt obiges.
Gruß
xrax
Mehr als einmal habe ich schon erlebt, dass die Mutter dann
den Umgang reduziert bzw. das Wechselmodell aufkündigt, dann
muss der Vater zahlen. Übrigens zahlt er schon, wenn das Kind
51 % der Zeit bei der Mutter ist.
Gruß
Ingrid
Hallo zusammen,
ein Paar mit einem Kind und gemeinsamen Sorgerecht trennt
sich.
Der Vater lebte bis das Kind 4 war mit Mutter und Kind
„inoffiziell“ (er war dort nicht gemeldet) zusammen, dann zog
er in eine eigene Wohnung. Nach der Trennung ist das Kind
genauso oft beim Vater wie bei der Mutter. Das Jugendamt hat
nun den Vater aufgefordert für das Kind Unterhalt zu zahlen.
Die Mutter verdient ca. 80% von dem was der vater verdient.
Ist der Vater hier zu Unterhaltszahlungen verplichtet?
Bei einem mir persönlichen Fall (Urteil ist nirgendwo veröffentlicht)hat das OLG Köln ein bis dato nahezu problemlos funktionierendes Wechselmodell beendet und ohne Antrag der Mutter dieser das alleinige Sorgerecht übertragn. Ergebnis: das Kind lebt jetzt mit der Mutter (die Deutsche ist) in der Schweiz.