Unterhalt für Kind in der Ausbildung

Hallo zusammen,
meine Schwester hat zur Zeit folgendes Problem: Sie ist seit vielen Jahren geschieden und ihr Ex zahlte bisher auch schön brav jeden Monat für den gemeinsamen Sohn (16). Der hat vor kurzem eine Berufsausbildung begonnen. Nun meint der „Erzeuger“ ab sofort nichts mehr zahlen zu müssen, da sein Sohn ja jetzt zum Familieneinkommen beiträgt.
Ist das ok ? Ich dachte immer daß Unterhalt bis zum 18. Lebensjahr bzw. bis zum Ende der Berufsausbildung zu zahlen ist.
Vielen Dank bereits im voraus für Eure Hilfe.
Tom

Moin!

meine Schwester hat zur Zeit folgendes Problem: Sie ist seit
vielen Jahren geschieden und ihr Ex zahlte bisher auch schön
brav jeden Monat für den gemeinsamen Sohn (16). Der hat vor
kurzem eine Berufsausbildung begonnen. Nun meint der
„Erzeuger“ ab sofort nichts mehr zahlen zu müssen, da sein
Sohn ja jetzt zum Familieneinkommen beiträgt.
Ist das ok ?

Nein, nicht so ohne weiteres.

Ich dachte immer daß Unterhalt bis zum 18.
Lebensjahr bzw. bis zum Ende der Berufsausbildung zu zahlen
ist.

Da liegst Du nicht falsch. Eine Unterhaltspflicht besteht zunächst bis zum Ende der Erstausbildung, dazu gehört neben einer klassischen Schul- und Berufsausbildung auch ein eventuelles Studium.

Allerdings ist es so, das bei Kindern in der Berufsausbildung eigenes Einkommen der Kinder anzurechnen ist.

Ganz grob gesagt ist es so, das davon ausgegangen werden kann, das einem Kind in der Erstausbildung ein monatlicher Bedarf von etwa 600€ angenommen wird. Zur Deckung dieses Bedarfs wird zunächst eigenes Einkommen des Kindes (abzüglich bestimmter Pauschalen) angerechnet. Der verbleibende Rest wird dann durch Unterhalt gedeckt. Dabei wird der Rest prozentual entsprechend den Einkommen der Eltern verteilt.

Um in diesem Fall feststellen zu können, ob und wenn ja, in welcher Höhe Deinem Neffen noch Unterhalt zusteht, müßte man mehr über die Situation erfahren. Wichtig wären so Infos wie: Wo wohnt der Junge? Wieviel eigenes Einkommen hat er? Wieviel Einkommen hat die Mutter? Wieviel Einkommen hat der Erzeuger? Welche Werbungskosten kann der Junge geltend machen?
Eventuell sind noch andere Sachen wesentlich, das hängt vom Einzelfall ab.

Vielen Dank bereits im voraus für Eure Hilfe.

Wie immer gern geschehen. Wenn Du mehr dazu wissen willst, melde Dich einfach nochmal. Von mir aus auch gern per Mail. Eventuell geht da ja noch was :smile:

Gruß vom

Dicken MD.