Unterhalt für Kinder

Hallo,
meine Frau hat sich vor 3 Jahren vom Vater Ihrer Kinder getrennt und mich geheiratet. Ein Kind ist 18 und besucht das Gymnasium. Das andere Kind ist 19 hat seine Lehre abgebrochen und macht jetzt die Fachhochschulreife. Beide Kinder haben kein Einkommen. Bisher wurde kein Unterhalt von meiner Frau gefordert. Steht Ihr nun Unterhalt vom Vater für die Kinder zu?
Vielen Dank für die Hilfe.

Michael und Roswitha

Hallo,
genau weis ich es nict, aber bis 25 besteht Unterhaltspflicht wenn die Kinder eine geordnete Ausbildung machen. Somit müssen die Eltern aufkommen wenn Bedarf ist. Bitte fragen Sie mal auf der sozialen Beratungsstelle Ihrer Kommune. Die geben gratis Auskunft.

Gruß Otto

Hallo Michael,

ab 18 Jahren sind die Kinder unterhaltsberechtigt, und zwar gegenüber beiden Eltern. Es steht also nicht der Mutter der Kindesunterhalt zu, sondern den Kindern der Unterhalt durch Mutter und Vater. Beide Eltern sind nun gleichermassen zum Barunterhalt verpflichtet.

L G D e n n i s .

Hallo,
m.M. sind beide Elternteile zum Unterhalt der Kinder verpflichtet, solange sie keine abgeschlossene Ausbildung haben.
MfG

Hi Michael und Roswitha,
ja der Unterhalt ist fällig, für beide Kinder, solange sie noch in Ausbildung sind und das 25ste Lebensjahr nicht vollendet haben

Da beide Kinder volljährig sind steht ihnen Barunterhalt nach Leistungsfähigkeit vom Vater zu, dazu müssen sie ihren Unterhaltsanspruch beim Vater anmelden, notfalls können sie danach auch einklagen. Die Mutter (und Sie) leisten Unterhalt indem die „Kinder“ bei ihnen kostenfrei wohnen. Sobald die Kinder ausziehen ist auch die Mutter barunterhaltspflichtig (je nach Einkommen). Kindergeld wird beim Barunterhalt verrechnet. Den Anspruch müssen die „Kinder“ anmelden und einfordern.
Hallo,
meine Frau hat sich vor 3 Jahren vom Vater Ihrer Kinder
getrennt und mich geheiratet. Ein Kind ist 18 und besucht das
Gymnasium. Das andere Kind ist 19 hat seine Lehre abgebrochen
und macht jetzt die Fachhochschulreife. Beide Kinder haben
kein Einkommen. Bisher wurde kein Unterhalt von meiner Frau
gefordert. Steht Ihr nun Unterhalt vom Vater für die Kinder
zu?
Vielen Dank für die Hilfe.

Michael und Roswitha

Hallo Roswitha, hallo Michael,

sofern Sie, Michael, nicht die Kinder adoptiert haben, steht diesen Unterhalt
vom Vater der Kinder zu (und - klar doch, auch von der Mutter. Aber der Bar-
unterhalt ist meist mit Wohnen, Kleiden und Verpflegen abgegolten.)
Es sei denn, und das weiß ich nicht genau, daß in der Zwischenzeit kein
"Gewohnheitsrecht enstanden ist, das S i e verpflichtet, für den Unterhalt
der Kinder aufzukommen. - Das wäre böse …

Ich frag mich, warum die Mutter kein Unterhalt eingefordert hat, aber das geht
mich nichts an …

Da die Kinder nun schon über 18 sind, sind sie es, die vom Vater den Unterhalt
fordern müssen.
Wenn Sie Glück haben, und die Kinder noch im Haushalt der Eltern wohnen
(also bei Ihnen), hilft vielleicht noch das Jugendamt.

Wenn nicht mit Tat, dann mit Rat. Einfach freundlich fragen.

Wenn das ugendamt nicht weiterhelfen kann, dann gehen Sie bitte zu einem
Fachanwalt für Familienrecht. Wichtig: Fachanwalt.
Sie finden einen in Ihrer Nähe unter www.anwalt.de
Die max. 190 EUR für eine Erstberatung sind sehr gut angelegt im Verhältnis
zu dem Geld, was Ihnen (und den Kindern) jetzt noch durch die Lappen gehen
kann. Und der weiß auch, ob, und wenn ja, wie weit zurück, man Unterhalt nach-
träglich einfordern kann.
Rufen Sie an, lassen Sie sich einen Termin geben, und sprechen Sie vorher
am Telefon mit dem Anwalt. Lassen Sie sich nicht von der RA-Gehilfin abspeisen.
Seriöse Anwälte lassen sich drauf ein, und nur so können Sie feststellen,
ob die Chemie stimmt, ob der Anwalt Interesse an Ihnen und Spaß an seinem
Beruf hat, oder ob er nur Geld verdienen will …
Fragen Sie ihn, was ihn qualifiziert, Ihnen zu helfen.

Gefällt Ihnen der telefonische Kontakt nicht, rufen Sie den nächsten an.
Das kostet (fast) nix, und es gibt soooo viele …

Ich könnte noch mehr sagen, aber leider gibt Ihre Frage kaum mehr Informationen
her, und Sie sind bei einem Anwalt besser aufgehoben.
So gut w-w-w.de ist, ersetzt die Plattform doch keine qualifizierte Rechtsberatung.
Darf sie auch gar nicht.

Viel Erfolg, und lassen Sie mal hören, was bei rausgekommen ist.

Liebe Grüße
Andreas

Hallo Roswitha, hallo Michael,

sofern Sie, Michael, nicht die Kinder adoptiert haben, steht diesen Unterhalt
vom Vater der Kinder zu (und - klar doch, auch von der Mutter. Aber der Bar-
unterhalt ist meist mit Wohnen, Kleiden und Verpflegen abgegolten.)
Es sei denn, und das weiß ich nicht genau, daß in der Zwischenzeit kein
„Gewohnheitsrecht“ enstanden ist, das S i e verpflichtet, für den Unterhalt
der Kinder aufzukommen. - Das wäre böse …

Ich frag mich, warum die Mutter kein Unterhalt eingefordert hat, aber das geht
mich nichts an …

Da die Kinder nun schon über 18 sind, sind sie es, die vom Vater den Unterhalt
fordern müssen.
Wenn Sie Glück haben, und die Kinder noch im Haushalt der Eltern wohnen
(also bei Ihnen), hilft vielleicht noch das Jugendamt.

Wenn nicht mit Tat, dann mit Rat. Einfach freundlich fragen.

Wenn das ugendamt nicht weiterhelfen kann, dann gehen Sie bitte zu einem
Fachanwalt für Familienrecht. Wichtig: Fachanwalt.
Sie finden einen in Ihrer Nähe unter www.anwalt.de
Die max. 190 EUR für eine Erstberatung sind sehr gut angelegt im Verhältnis
zu dem Geld, was Ihnen (und den Kindern) jetzt noch durch die Lappen gehen
kann. Und der weiß auch, ob, und wenn ja, wie weit zurück, man Unterhalt nach-
träglich einfordern kann.
Rufen Sie an, lassen Sie sich einen Termin geben, und sprechen Sie vorher
am Telefon mit dem Anwalt. Lassen Sie sich nicht von der RA-Gehilfin abspeisen.
Seriöse Anwälte lassen sich drauf ein, und nur so können Sie feststellen,
ob die Chemie stimmt, ob der Anwalt Interesse an Ihnen und Spaß an seinem
Beruf hat, oder ob er nur Geld verdienen will …
Fragen Sie ihn, was ihn qualifiziert, Ihnen zu helfen.

Gefällt Ihnen der telefonische Kontakt nicht, rufen Sie den nächsten an.
Das kostet (fast) nix, und es gibt soooo viele …

Ich könnte noch mehr sagen, aber leider gibt Ihre Frage kaum mehr Informationen
her, und Sie sind bei einem Anwalt besser aufgehoben.
So gut w-w-w.de ist, ersetzt die Plattform doch keine qualifizierte Rechtsberatung.
Darf sie auch gar nicht.

Viel Erfolg, und lassen Sie mal hören, was bei rausgekommen ist.

Liebe Grüße
Andreas

Hallo Roswitha, hallo Michael,

sofern Sie, Michael, nicht die Kinder adoptiert haben, steht diesen Unterhalt
vom Vater der Kinder zu (und - klar doch, auch von der Mutter. Aber der Bar-
unterhalt ist meist mit Wohnen, Kleiden und Verpflegen abgegolten.)
Es sei denn, und das weiß ich nicht genau, daß in der Zwischenzeit kein
„Gewohnheitsrecht“ enstanden ist, das S i e verpflichtet, für den Unterhalt
der Kinder aufzukommen. - Das wäre böse …

Ich frag mich, warum die Mutter kein Unterhalt eingefordert hat, aber das geht
mich nichts an …

Da die Kinder nun schon über 18 sind, sind sie es, die vom Vater den Unterhalt
fordern müssen.
Wenn Sie Glück haben, und die Kinder noch im Haushalt der Eltern wohnen
(also bei Ihnen), hilft vielleicht noch das Jugendamt.

Wenn nicht mit Tat, dann mit Rat. Einfach freundlich fragen.

Wenn das ugendamt nicht weiterhelfen kann, dann gehen Sie bitte zu einem
Fachanwalt für Familienrecht. Wichtig: Fachanwalt.
Sie finden einen in Ihrer Nähe unter www.anwalt.de
Die max. 190 EUR für eine Erstberatung sind sehr gut angelegt im Verhältnis
zu dem Geld, was Ihnen (und den Kindern) jetzt noch durch die Lappen gehen
kann. Und der weiß auch, ob, und wenn ja, wie weit zurück, man Unterhalt nach-
träglich einfordern kann. Und der weiß das auch mit dem „Gewohnheitsrecht“.
Rufen Sie an, lassen Sie sich einen Termin geben, und sprechen Sie vorher
am Telefon mit dem Anwalt. Lassen Sie sich nicht von der RA-Gehilfin abspeisen.
Seriöse Anwälte lassen sich drauf ein, und nur so können Sie feststellen,
ob die Chemie stimmt, ob der Anwalt Interesse an Ihnen und Spaß an seinem
Beruf hat, oder ob er nur Geld verdienen will …
Fragen Sie ihn, was ihn qualifiziert, Ihnen zu helfen.

Gefällt Ihnen der telefonische Kontakt nicht, rufen Sie den nächsten an.
Das kostet (fast) nix, und es gibt soooo viele …

Ich könnte noch mehr sagen, aber leider gibt Ihre Frage kaum mehr Informationen
her, und Sie sind bei einem Anwalt besser aufgehoben.
So gut w-w-w.de ist, ersetzt die Plattform doch keine qualifizierte Rechtsberatung.
Darf sie auch gar nicht.

Viel Erfolg, und lassen Sie mal hören, was bei rausgekommen ist.

Liebe Grüße
Andreas

Hallo,

der Mutter steht ab dem 18. Geburtstag nur noch zu, dass sie auch BARunterhalt leisten muss.

In der Zeit der Minderjährigkeit leistete sie den Unterhalt durch Betreuung, volljährige Kinder benötigen keine Betreuung mehr.

Für BEIDE Kinder unterliegt sie der erhöhten Erwerbsobliegenheit. Bedeutet, wenn sie nicht Vollzeit arbeitet, kann sie fiktivgerechnet werden.

BEIDE Eltern müssen jetzt ihr (auch fiktives) Einkommen addieren, dann in die DüTa gucken, und den Unterhaltsbedarf des jeweiligen Kindes errechnen und das GANZE Kindergeld abziehen. Dann nach (fiktiven) Einkommen quoten.

Gilt so lange, bis ein Kind nicht mehr auf eine allgemeinbildende Schule geht ODER 21 Jahre alt wird ODER so lange sie bei einem Elternteil wohnen.

Ab Volljährigkeit steht den KINDERN der Unterhalt zu und nicht mehr einem Elternteil. Der Wohnelternteil kann von dem Kindeseinkommen incl. Kindergeld sogenanntes Kostgeld vom Kind fordern.

Gruß

ob nachträglich unterhalt verlangt werden kann, weiss ich nicht ,kommt vielleicht darauf an ob ein umgang mit dem bio.vater stattfand, solange die kinder schule oder ausbildung oder sonstiges machen steht ihnen , glaube ich bis zum 27lebensjahr unterhalt zu, weiss aber nicht genau. du kannst dich abaer beim ja erkundigen.

ich denke ja, am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein in gesetzlicher Höhe einfordern und gleich mal Jugendamt zwecks Hilfestellung befragen

vg

Hallo Michael und Roswitha,

leider ist das nicht mein Fachgebiet.

Grüße
Petra

Hallo Michael und Roswitha,

meiner Meinung nach steht den Kindern in jedem Fall Kindesunterhalt zu - sie sind ja noch in schulischer bzw. beruflicher Ausbildung. Dass in den letzten drei Jahren kein Unterhalt gefordert wurde, tut dabei nichts zur Sache. Es wurde von den Kindern ja keine Unterhaltsverzichtserklärung unterschrieben.

Die Höhe des Unterhaltes berechnet sich nach Düsseldorfer Tabelle, maßgebend ist das Einkommen des Kindesvaters.

Alles Gute

Michaela

Hallo,

ich gehe davon aus, dass die Frage missverständlich fomuliert war. Es geht ja sicher um die Unterhaltsansprüche der beiden volljährigen Kinder gegen ihrern Vater. Der besteht natürlich auch nach der Heirat Mutter fort. Da beide Kinder volljährig sind, müssen diese ihn selbständig einfordern, das kann die Mutter nicht alleine für sie übernehmen (es sei denn, die Kinder bevollmächtigen sie dazu). Wichtig ist, dass der Unterhalt beweisbar, d.h. mit Einschreiben und Rückschein eingefordert wurde, nur dann kann man ab Geltendmachung die Ansprüche sichern.

Ingeborg

Hallo,

ja, im Grunde steht beiden Kindern Unterhalt zu. Da diese erwachsen sind, erhalten die jedoch den Unterhalt, nicht die Mutter.
Der einzige Punkt wäre ggf. die abgebrochene Ausbildung, aus dem man einen Strick drehen könnte. Da aber Anstrengungen unternommen werden, einen entsprechenden Bildungsweg einzuschlagen, dürfte auch das kein Problem sein.

Gruß,

twilight666

Hallo die Eltern müssen für ihre kinder aufkommen.

Hallo,

so wie ich das sehe, steht ihr Unterhalt zu.

Gruss

dann ist ihre frau selbst schuld oder der unterhalt bei der unterhaltsbehörde schon aufgebraucht.